Portal 21 Polen
Mustersatzung für vereinfachte Gründung einer polnischen GmbH - sp. z o.o. veröffentlicht
Internetportal des Justizministeriums ermöglicht sogar Online-Gründung
Zur vereinfachten GmbH-Gründung wurde in Polen am 22.12.2011 unter der Kennung Dz. U. 2011 Nr 299 Poz. 1774 eine Verordnung des Justizministeriums im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht. Dort sind auf der ersten Seite in den §§ 1-13 diejenigen Konstellationen aufgeführt, bei denen das schlankere und schnellere Gründungsverfahren der spółka z ograniczona odpowiedzialnościa (abgekürzt sp. z o.o.) in Betracht kommt. Auf den Seiten 2-4 ist zudem eine Mustersatzung vorhanden, die der vereinfachten GmbH-Gründung in Polen zu Grunde gelegt werden kann.
Rechtsgrundlage für die Verordnung ist der Artikel 157 § 5 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzes, welches zur Jahresmitte 2011 zwecks Vereinfachung des Gründungsverfahrens novelliert wurde (GTAI berichtete hierzu unter dem Titel "GmbH-Gründung in Polen wird zukünftig erleichtert" am 3.3.2011).
Nach neuem polnischen Gesellschaftsrecht ist eine Gründung der sp. z o.o. als polnischer Form einer GmbH innerhalb von 24 Stunden per Internet möglich; hierfür hat das Justizministerium eigens ein Internetportal freigeschaltet (Rejestracja spółki z o.o. w trybie 24 godzin).
Zum Thema vereinfachte GmbH-Gründung in Polen:
- Mustersatzung im Anhang der Verordnung des polnischen Justizministeriums zur vereinfachten Gründung einer sp. z.o.o. (Dz. U. 2011 Nr 299 Poz. 1774)
- Das Internetangebot des Justizministeriums zur 24h-GmbH (sp. z o.o.)-Gründung in Polen
- Polnisches Handelsgesellschaftsgesetz, Kodeks spółek handlowych, Dz.U. 2000 Nr 94, poz. 1037 (zuletzt geändert durch Dz. U. 2011 Nr 234 poz. 1391)
Germany Trade & Invest (22.02.2012)