Bericht Wirtschaftsumfeld Polen Außenwirtschafts-, Industriepolitik
Umsetzung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten
Fünf Kernziele der Wachstumsstrategie 2020 haben in den Strukturfonds Priorität / Von Ingeborg Kozel
Bonn (gtai) - Die EU hat in der aktuellen Periode von 2014 bis 2020 das Verfahren der Förderung verändert. Die Kommission schließt mit den einzelnen Mitgliedstaaten Partnerschaftsvereinbarungen ab. Darin enthalten sind die Investitionsziele der Länder und die Mittelverwendung. Die Investitionsprioritäten legen die Staaten in ihren operationellen Programmen fest. Lokale Verwaltungsbehörden wählen einzelne Projekte aus, begleiten und bewerten sie. Die Förderprogramme werden regional verwaltet.
20.11.2014
Die Grundlage für eine EU-Förderung bildet die Wachstumsstrategie Europa 2020 (http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm), die der Europäische Rat im Juni 2010 annahm. Die fünf Kernziele der Strategie sollen nachhaltiges, intelligentes und integratives Wachstum schaffen und sind maßgeblich für eine inhaltliche Gestaltung der Strukturfonds-Förderprioritäten.
Die fünf Ziele sind:
- Beschäftigung für 75% der 20- bis 64-Jährigen;
- für Forschung und Entwicklung sollen 3% des BIP aufgewendet werden.
- Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 um mindestens 20% gegenüber 1990 verringert, der Anteil erneuerbarer Energien soll auf 20% erhöht und die Energieeffizienz um 20% gesteigert werden.
- Der Anteil vorzeitiger Schulabgänger soll auf maximal 10% gesenkt werden und der Anteil 30- bis 34-jähriger Hochschulabgänger auf mindestens 40% erhöht werden.
- Armut und soziale Ausgrenzung sollen bekämpft werden.
Im Dezember 2013 traten für die Periode 2014 bis 2020 sechs Verordnungen (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:347:0320:0469:DE:PDF) für die EU-Kohäsionspolitik in Kraft. Damit soll die strategische Seite der Kohäsionspolitik gestärkt werden. Zudem sollen die langfristigen Beschäftigungs- und Wachstumsziele gefördert und die Bestimmungen zu den einzelnen Strukturfonds (einschließlich Meeres- und Fischereifonds und Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) harmonisiert werden. Im Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 werden die Strukturfondsmittel für die Mitgliedsländer festgelegt.
Die Förderung nach den Struktur- und Investitionsfonds unterscheidet drei Regionen:
Anteil des BIP/Kopf verglichen mit dem EU-Durchschnitt (in %) | Budget in Mrd. Euro | Anteil an der EU-Bevölkerung in % | |
Weniger entwickelte Regionen | <75 | 164 | 27 |
Übergangsregionen | 75-90 | 32 | 12 |
Höher entwickelte Regionen | >90 | 49 | 61 |
Verändertes Verfahren
Das Verfahren hat sich gegenüber der Vorperiode (2007 bis 2013) verändert. Neu ist, dass die Kommission mit den einzelnen Mitgliedstaaten Partnerschaftsvereinbarungen abschließt. Diese müssen künftig ihre Investitionsziele genau angeben, ihre Fortschritte mithilfe bestimmter Indikatoren messen und der EU-Kommission die Ergebnisse mitteilen.
In den Partnerschaftsvereinbarungen einigen sich die Parteien über die Mittelverwendung aus den Struktur- und Investitionsfonds. Zudem konzentrieren sich hierin die Länder auf Investitionsprioritäten, die den Europa 2020-Zielen entsprechen. Mittlerweile hat die Kommission mit allen 28 Mitgliedstaaten Partnerschaftsvereinbarungen abgeschlossen.
Operationelle Programmen mit Investitionsprioritäten
In den operationellen Programmen legen die Mitgliedsländer ihre Investitionsprioritäten, die Ziele der Partnerschaftsvereinbarungen und konkrete Maßnahmen des Landes und seiner Regionen fest. Die Bewilligung, Überwachung oder Bewertung der Projekte wird von den zuständigen Verwaltungsbehörden der Regionen und Länder organisiert.
Die operationellen Programme sollen drei Monate nach Einreichung der Partnerschaftsvereinbarungen an die Kommission gesandt werden. Diese übermittelt ihre Anmerkungen dem Mitgliedsland innerhalb von drei Monaten und billigt das Programm spätestens sechs Monate nach Einreichung. Voraussetzung hierfür ist, dass das Land die Anmerkungen berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten setzen die Programme anschließend um.
Die Verwaltungsbehörden in den Ländern haben die Aufgabe, einzelne Projekte auszuwählen, durchzuführen, zu begleiten und zu bewerten. Fortschritte werden während der gesamten Laufzeit gemessen, begleitet und veröffentlicht. Die Förderprogramme werden regional und eigenständig verwaltet, nachdem sie vorher durch EU-Kommission und Regionen abgestimmt wurden.
Vor einer Antragstellung sollte ein Unternehmen oder Träger mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Die Projektförderung muss regional beantragt werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Projektträger sowie Unternehmen. Einige Programme beschränken ihre Mittel auf bestimmte Antragsteller.
Informationen über die Finanzierung von Einzelprojekten sind erhältlich unter:
- Verwaltungsbehörden: http://ec.europa.eu/regional_policy/manage/authority/authority_de.cfm;
- Vertretung der Europäischen Kommission im Land: http://ec.europa.eu/represent_de.htm;
- Europe Direct: http://europa.eu/europedirect/index_de.htm.
(I.K.)