Zwischen portugiesischem Dienstleister und deutschem Dienstleistungsempfänger kann zudem vereinbart werden, dass vor einem Schiedsverfahren, bei dem der oder die Schiedsrichter den Streit entscheiden (oder auch vor einem Gerichtsverfahren), eine Mediation (mediação) durchzuführen ist. Hierbei versucht ein neutraler Dritter - Mediator (mediador) - die Parteien zu einer von ihnen selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung des Problems zu bringen. Er hat - im Gegensatz zum Schiedsrichter - keine eigene Entscheidungsbefugnis. Schiedsgerichtsorganisationen bieten häufig auch Mediationsverfahren an und haben auch hierfür auf ihren Homepages zumeist Mustervertragsklauseln.
Neuerungen im nationalen portugiesischen Mediationsrecht hat das Gesetz Nr. 29/2013 vom 19.4.2013 (Lei n.° 29/2013) gebracht. Es dient der Umsetzung der Europäischen Mediationsrichtlinie 2008/52/EG. Diese zielt darauf ab, die Mediation als alternatives und gütliches Streitbeilegungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen Parteien mit Sitz beziehungsweise Wohnsitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu fördern. Das Mediationsverfahren, das zumeist schnell und kostengünstig ist, soll durch die Richtlinie einen rechtlichen Rahmen erhalten, auf den sich die Parteien in grenzüberschreitenden Streitigkeiten verlassen können. Durch das portugiesische Mediationsgesetz wurden zu diesem Zweck unter anderem das portugiesische Zivilgesetzbuch (Código Civil) und das portugiesische Zivilprozessgesetzbuch (Código de Processo Civil) geändert.