Gläubiger eines portugiesischen Unternehmens, über das ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen ihre Forderungen in der Regel innerhalb von maximal 30 Tagen nach dem Insolvenzbeschluss anmelden (Artikel 128 i.V.m. Artikel 36 Abs. 1 lit. j CIRE). Die Forderungsanmeldung (reclamação de créditos) erfolgt elektronisch, per E-Mail oder postalisch per Einschreiben (Artikel 128 Abs. 2 und 3 CIRE). In der Forderungsanmeldung sind die in Artikel 128 Abs. 1 CIRE aufgezählten Informationen aufzuführen, also insbesondere die Daten der Forderung, ihr Entstehungsgrund, ihre Fälligkeit, ihre Höhe, das Bestehen von Bedingungen oder persönlichen Garantien sowie der anwendbare Verzugszinssatz.
Seit dem 26.6.2017 gilt die EU-Verordnung 2015/848 vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren. Danach können ausländische Gläubiger das in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1105 vom 12.6.2017 vorgesehene Standardformular für die Forderungsanmeldung verwenden (Artikel 55 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848). Die Frist für die Forderungsanmeldung beträgt für ausländische Gläubiger mindestens 30 Tage seit Bekanntmachung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses im Insolvenzregister des Staates der Verfahrenseröffnung (Artikel 55 Abs. 6 EU-Verordnung 2015/848).
Eine verspätete Forderungsanmeldung ist innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Insolvenz durch eine Klage gegen die Insolvenzmasse, die Gläubiger und den Schuldner möglich (Artikel 146 Abs. 1, 2 lit. b 1. Fall CIRE). Gläubiger, die bereits gemäß Artikel 129 Abs. 4 CIRE über das Gläubigerverzeichnis benachrichtigt wurden, dürfen keine derartige Klage erheben.
Nach Ablauf der Frist zur Forderungsanmeldung übermittelt der Insolvenzverwalter dem Gericht das Gläubigerverzeichnis (Artikel 129 CIRE). Die Gläubiger werden anschließend entweder durch den Insolvenzverwalter benachrichtigt oder können sich über einen Beschluss, der im portugiesischen Amtsblatt (Diário da República) beziehungsweise in großen Zeitungen bekanntgemacht wird, informieren. Die Frist ist häufig auch im Online-Informationsauftritt mit Insolvenzbekanntmachungen (Publicidade da Insolvência) des portugiesischen Justizministeriums recherchierbar.
Die Forderungen werden in vier Kategorien unterteilt:
- privilegierte, gesicherte Forderungen (créditos garantidos), z.B. Forderungen, die durch eine Hypothek abgesichert sind (Artikel 174 CIRE)
- privilegierte, ungesicherte Forderungen (créditos privilegiados), z.B. Steuerforderungen oder Sozialabgaben (Artikel 175 CIRE)
- einfache Forderungen (créditos comuns) (Artikel 176 CIRE)
- untergeordnete Forderungen (créditos subordinados) (Artikel 177 CIRE).
Sobald alle einzuhaltenden Fristen verstrichen sind, stellt das Gericht die Rangfolge der Forderungen fest (Artikel 130 Abs. 3, 140 CIRE).
Vorschriften über die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse sind in den Artikeln 149 bis 171 CIRE zu finden.