Gewerbliche Schutzrechte (drept de proprietate industriala) werden in Rumänien umfassend gesetzlich geschützt. Die rechtlichen Grundlagen zum Schutz geistigen Eigentums in Rumänien können auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Erfindungen und Handelsmarken Rumäniens abgerufen werden (englisch, Legislation for Patents, Utility models, Trademarks, Industrial design, Topographies of semiconductor products).
Das rumänische Patentgesetz (No. 64/1991, No. 613/19 August 2014) regelt die Definition, die Verwertung und die Übertragbarkeit von Patenten. Danach erwirbt der Inhaber eines europäischen Patents dieselbe Rechtsstellung wie der Inhaber eines rumänischen Patents.
Patentfähigkeit setzt in Rumänien folgende Punkte voraus:
- Neuheit
- erfinderische Leistung
- gewerbliche Verwertbarkeit.
Patentschutz wird nur auf Antrag gewährt. Die Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre ab ordnungsgemäßer nationaler Hinterlegung beim Staatlichen Amt für Erfindungen und Handelsmarken Rumäniens (Oficiul de Stat pentru Inventii si Marci-OSIM; State Office for Inventions and Trademarks).
Auch der rumänische Markenschutz bedarf nach dem Gesetz über Marken und geografische Herkunftsangaben (Markengesetz No. 84/1998, No. 337 OF 8/05/2014) eines Antrags an das OSIM. Markenschutz wird auf den Tag der ordnungsgemäßen inländischen Anmeldung rückwirkend wirksam und besteht für zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit um eben diesen Zeitraum.
Der Schutz geografischer Herkunftsangaben (indicatii geografice) ist unbefristet, das Nutzungsrecht an ihnen wird auf Antrag an das OSIM für zehn Jahre erteilt.
Gleichfalls schutzfähig sind in Rumänien gewerbliche Muster und Modelle aufgrund des Gesetzes No. 129/1992 (geändert u.a. durch Gesetz No. 242/ 4 April 2014).
Ihre Schutzdauer beläuft sich auf zehn Jahre ab ordnungsgemäßer Hinterlegung; sie kann anschließend dreimal für jeweils fünf Jahre verlängert werden.
Rumänien gewährt zudem den Schutz von Topographien integrierter Schaltkreise und Halbleitern (Gesetz No. 16/1995, no 1094 / 5 December 2005, Schutzdauer 10 Jahre) .
Das rumänische Amt für Erfindungen und Handelsmarken OSIM bietet seit dem 1.3.2009 neben dem hergebrachten Verfahren auch ein elektronisches Antragsverfahren für die Beantragung von Patenten unter dem Punkt e-Osim > Online filling - patents an.
Darüber hinaus bietet es unter dem Punkt e-Osim einige kostenlose Datenbanken zum gewerblichen Rechtsschutz an.
Schließlich stellt das Amt auch diverse Listen mit Patentanwälten in Rumänien auf seiner Internetseite zur Verfügung.