Die Rumänische Kammer für Handel und Industrie (Camera de Comert si Industrie a Romaniei, CCIR) ist eine zentrale Organisation der rumänischen Wirtschaft und gleichzeitig der Dachverband für zahlreiche regionale Kammern. Über ihre Internetseite können beispielsweise Informationen über die aktuelle Wirtschaftsentwicklung Rumäniens abgerufen werden. Darüber hinaus bietet die CCIR ein umfangreiches Dienstleistungsangebot an, so unter anderem die Beglaubigung von Dokumenten.
Bei einigen Berufsgruppen in Rumänien sind die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung eigens durch Spezialgesetze vorgegeben.
Die Berufsausübung von Architekten in Rumänien etwa unterliegt den Vorgaben des Gesetzes Nr. 184/2001 über die Organisation und Ausübung des Architektenberufes. Auf die praktische Seite ihrer Berufsausübung haben etwa das Gesetz Nr. 50/1991 über die Autorisierung der Ausführung von Bauarbeiten oder aber das Gesetz Nr. 350/2001 über allgemeine Stadtentwicklung und Raumplanung Auswirkungen.
In Rumänien sind Bauingenieure in der Rumänischen Union der Bauingenieursverbände (Asociatia Generala a Inginerilor din Romania, AGIR) organisiert, deren gegenwärtig über 10.000 Mitglieder aus elf einzelnen Berufsverbänden kommen. Im Einzelnen sind dies:
Association of Structural Engineers of Romania
Civil Engineering Society of Romania
Romanian Concrete Society
Romanian Society of Soil Mechanics and Geotechnical Engineering
Society of Construction Engineering and Management
Romanian Association for Earthquake Engineering
Association of Technical Experts in Construction
Romanian Association of Tunnelling
National Commission for in Situ Behaviour of Constructions.
Berufsregeln für Rechtsanwälte ergeben sich in Rumänien aus dem Gesetz über die Organisation und Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (englische Übersetzung). Rechtsanwälte sind demnach auch in Rumänien ein sog.--sogenannte. selbstverwalteter Beruf, das heißt sie können ihre beruflichen Belange bis hin zu ihrer sozialen Absicherung mit einer eigenen Versicherung weitestgehend in eigener Verantwortung regeln. Organisatorisch stehen sie unter dem Dach der Nationalen Union der Rechtsanwaltskammern Rumäniens (Uniunii Naţionale a Barourilor din România).
Ein Zentrales Element dieser Selbstverwaltung ist das sog. Berufsstatut der rumänischen Rechtsanwälte (französische Übersetzung), das weitrechende und detaillierte Vorgaben zu Art und Weise der Berufsausübung (verpflichtender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, um nur ein Beispiel mit weitreichender Wirkung herauszugreifen; Informationen zu Pflichtversicherungen in Rumänien gibt es in der gleichnamigen Rubrik).