Portal 21 Rumänien
Insolvenzrecht
07.06.2016
Germany Trade & Invest (Stand: 07.06.2016)
Ein deutscher Dienstleistungsempfänger kann unter Umständen in die unangenehme Situation gelangen, dass der rumänische Dienstleister, der für ihn einen Auftrag ausführt, insolvent wird.
Dies kann beispielsweise für diese Fälle noch offener Ansprüche von Bedeutung sein:
- Rückzahlungsforderungen
- Nachbesserung,
- Gewährleistung,
- gegebenenfalls auch für noch ausstehende Wartungsarbeiten.
In Rumänien ist prinzipiell zwischen zwei Insolvenzverfahren zu unterscheiden: dem allgemeinen und dem vereinfachten Insolvenzverfahren.
Das allgemeine Insolvenzverfahren richtet sich vornehmlich an Handelsgesellschaften, Genossenschaften und andere juristische Personen, die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen.
Das vereinfachte Insolvenzverfahren wiederum ist vornehmlich an kleine Unternehmer gerichtet wie Einzel- oder Familienunternehmen.
Vor diesem Hintergrund wird ein kurzer Überblick über das Insolvenzverfahren in Rumänien wichtig: