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Neue rumänische ZPO bringt Verfahrensbeschleunigung und Anpassung an neues BGB
Einführung von Vorverfahren und Verfahrensdauerbeschwerde im rumänischen Zivilverfahren
Zum 1.9.2012 tritt in eine Neufassung der Zivilprozessordnung Rumäniens in Kraft.
Die große Novelle des rumänischen Verfahrensrechts wurde im Gesetzblatt Monitorul Oficial al României Nr. 545 vom 3.8.2012 veröffentlicht und steht im Zusammenhang mit dem breit angelegten Projekt der Reform der Justiz Rumäniens.
Gleichzeitig wurde eine Anpassung des Verfahrensrechts an das zum 1.10.2011 in Kraft getretene neue rumänische Zivilrecht realisiert.
Die Neuerungen der rumänischen ZPO (Lege nr.134 din 1 iulie 2010 privind Codul de procedură civilă) umfassen u.a. diese Punkte:
- Einführung eines frühen ersten Termins, um zahlreiche Vorfragen bereits im Vorverfahren und nicht erst in der mündlichen Hauptverhandlung zu klären
- Ausschluss bestimmter Verzögerungstaktiken durch Vorgaben zur Verfahrensbeschleunigung an Richter und Parteien
- Einführung einer Verfahrensdauerbeschwerde als Sanktion für Verzögerungen
- Verbesserungen des Zwangsvollstreckungsrechts (Abschaffung des gesonderten Verfahrens zur Erteilung der Vollstreckungsklausel, Einführung kürzerer Fristen, Klärung von Zuständigkeitsproblemen bei Gerichtsvollziehern).
Zum Thema ZPO-Reform in Rumänien:
- Internetseite des Rumänischen Justizministeriums zu den jüngsten großen Justizreformen (Noile Coduri - forma publicată în Monitorul Oficial) : Gesetzeswortlaut der neuen rumänischen ZPO (Gesetz Nr. 134/2010, neu veröffentlicht in M. Of. Nr. 545 vom 3.8.2012 (25 ianuarie 2012 - Proiectul de Lege pentru punerea in aplicare a noului Cod de procedura civila – forma aprobata de Guvern si trimisa spre dezbatere Parlamentului) sowie Gesetzesbegründung (Expunere de motive, 22 Seiten, rumänisch)
- Übersichtsseite des Parlaments zur neuen rumänischen ZPO, Gesetz Nr. 134/2010 Codul de procedură civilă des rumänischen Parlaments.
Germany Trade & Invest (21.08.2012)