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Neue rumänische ZPO bringt Verfahrensbeschleunigung und Anpassung an neues BGB

Einführung von Vorverfahren und Verfahrensdauerbeschwerde im rumänischen Zivilverfahren

Zum 1.9.2012 tritt in eine Neufassung der Zivilprozessordnung Rumäniens in Kraft.

Die große Novelle des rumänischen Verfahrensrechts wurde im Gesetzblatt Monitorul Oficial al României Nr. 545 vom 3.8.2012 veröffentlicht und steht im Zusammenhang mit dem breit angelegten Projekt der Reform der Justiz Rumäniens.

Gleichzeitig wurde eine Anpassung des Verfahrensrechts an das zum 1.10.2011 in Kraft getretene neue rumänische Zivilrecht realisiert.

Die Neuerungen der rumänischen ZPO (Lege nr.134 din 1 iulie 2010 privind Codul de procedură civilă) umfassen u.a. diese Punkte:

  • Einführung eines frühen ersten Termins, um zahlreiche Vorfragen bereits im Vorverfahren und nicht erst in der mündlichen Hauptverhandlung zu klären
  • Ausschluss bestimmter Verzögerungstaktiken durch Vorgaben zur Verfahrensbeschleunigung an Richter und Parteien
  • Einführung einer Verfahrensdauerbeschwerde als Sanktion für Verzögerungen
  • Verbesserungen des Zwangsvollstreckungsrechts (Abschaffung des gesonderten Verfahrens zur Erteilung der Vollstreckungsklausel, Einführung kürzerer Fristen, Klärung von Zuständigkeitsproblemen bei Gerichtsvollziehern).

Zum Thema ZPO-Reform in Rumänien:

Germany Trade & Invest (21.08.2012)

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