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EU erweitert Verbot von Beratungsdienstleistungen für Russland
Mit dem 9. Sanktionspaket weitet die EU das Verbot zur Erbringung von Dienstleistungen auf Werbe-, Markt- und Meinungsforschung, Beratungs- und technische Prüfdienstleistungen aus.
24.12.2022
Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin
Mit ihrem 9. Sanktionspaket vom 16. Dezember 2022 fügt die Europäische Union (EU) zu den bereits verhängten Verboten zur Erbringung bestimmter unternehmensbezogener Dienstleistungen in Russland neue Bereiche hinzu. Ab sofort dürfen Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten keine:
- Markt- und Meinungsforschung,
- Werbung,
- technische Prüfdienstleistungen
für den russischen Staat und in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen mehr erbringen. Leistungen, die im Rahmen bereits geschlossener Verträge erbracht werden, müssen bis spätestens 16. Januar 2023 abgewickelt werden.
Nicht vom Verbot betroffen sind Dienstleistungen für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle eines EU-Mitgliedsstaates befinden.
Verbot technischer Prüfdienstleistungen erschwert Inbetriebnahme von Anlagen
Die EU verbietet mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 vom 16. Dezember 2022 die Erbringung von Dienstleistungen zur Produktprüfung und technische Prüfungsleistungen. Technische, physikalische und chemische Untersuchungsleistungen beinhalten Tätigkeiten zur Untersuchung der Zusammensetzung und Reinheit eines Materials, zur Analyse physikalischer Eigenschaften und integrierter mechanischer oder elektrischer Systeme, technische Überwachungsleistungen sowie andere technische Prüfungsleistungen. Diese sind relevant für sämtliche Maschinen und Anlagen, die eingemessen, kalibriert und abgenommen werden, darunter Labor- und Analysetechnik und Chemieanlagen.
Weiterhin erlaubt ist die Bereitstellung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit Gütern, die nach Russland ausgeführt werden, wenn der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr solcher Güter zum Zeitpunkt, zu dem diese technische Hilfe erbracht wird, nicht entsprechend der aktuellen Verordnung verboten ist.
Markt- & Meinungsforschung und Werbung neu auf dem Verbotsindex
Mit dem gleichen GASP-Beschluss untersagt die EU die Erbringung von Dienstleistungen für die Markt- und Meinungsforschung sowie für Werbung.
Unter Markt- und Meinungsforschungsleistungen werden gemäß der Zentralen Gütersystematik des Statistischen Amts der Vereinten Nationen (UN) Dienstleistungen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung verstanden.
Werbedienstleistungen umfassen den Verkauf oder das Leasing von Werbeflächen oder -zeiten sowie Dienstleistungen zur Planung, Gestaltung und Platzierung von Werbung sowie sonstige werbende Dienstleistungen.
Architektur-, Ingenieur-, IT- und Rechtsberatungsdienste seit Oktober unter Strafe
Mit ihrem 8. Sanktionspaket vom 6. Oktober 2022 belegte die EU mit dem Beschluss (GASP) 2022/1909 die Erbringung mittelbarer und unmittelbarer Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen sowie IT-Beratung und Rechtsberatung mit einem Verbot.
Architektur- und Ingenieurbürodienstleistungen beinhalten sowohl Architektur- und Ingenieurbürodienstleistungen als auch integrierte Ingenieurbürodienstleistungen, Dienstleistungen von Städteplanern und Landschaftsarchitekten sowie mit Ingenieurbürodienstleistungen zusammenhängende wissenschaftliche und technische Beratungsdienstleistungen. Nicht betroffen ist hingegen die technische Hilfe im Zusammenhang mit nach Russland ausgeführten Gütern, wenn deren Verkauf, Erbringung, Weitergabe oder Ausfuhr zum Zeitpunkt, zu dem diese technische Hilfe geleistet wird, nicht verboten war.
Unter IT-Beratungsdienstleistungen versteht die EU Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Installation von Computerhardware, Unterstützungsleistungen für Kunden bei der Installation von Computerhardware und -netzen sowie Softwareimplementierungsdienste einschließlich aller Tätigkeiten, die Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung und Implementierung von Software umfassen.
Rechtsberatungsdienstleistungen umfassen die Rechtsberatung für Mandanten in nicht streitigen Angelegenheiten, einschließlich Handelsgeschäften, bei denen es um die Anwendung oder Auslegung von Rechtsvorschriften geht. Auch die Teilnahme mit oder im Namen von Mandanten an Handelsgeschäften, Verhandlungen und sonstigen Geschäften mit Dritten sowie die Ausarbeitung, Ausfertigung und Überprüfung von Rechtsdokumenten wird als Rechtsberatungsdienstleistung verstanden. Nicht betroffen sind hingegen die Vertretung, Beratung, Ausarbeitung oder Überprüfung von Dokumenten im Rahmen von Rechtsvertretungsdienstleistungen, insbesondere in Angelegenheiten oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Gerichten, anderen ordnungsgemäß eingerichteten offiziellen Gerichten oder in Schieds- oder Mediationsverfahren.
Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführungsdienste seit Juni untersagt
Bereits im 6. Sanktionspaket vom 3. Juni 2022 stellte die EU mit dem Beschluss (GASP) 2022/884 die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung (einschließlich Abschlussprüfung), Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung in Russland unter Strafe. Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung umfassen die Führung von Geschäftsbüchern für Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer, Dienstleistungen der Prüfung von Geschäftsbüchern und Jahresabschlüssen, die Steuerplanung und -beratung für Unternehmen sowie die Zusammenstellung von Steuerunterlagen.
Unter Unternehmens- und Public-Relations-Beratung versteht die EU die Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung unternehmenspolitischer und strategischer Maßnahmen und bei der Gesamtplanung, Struktur und Kontrolle einer Organisation. Managementgebühren, die Leistungsbeurteilung von Führungskräften, Beratungsleistungen in Fragen der Vermarktung, des Personalmanagements, des Produktions- und Projektmanagements sowie Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung bei Maßnahmen zur Verbesserung des Rufes bei den Kunden und der Beziehungen zu anderen Einrichtungen und zur Öffentlichkeit sind eingeschlossen.