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Wirtschaftsumfeld | Russland | Krieg in der Ukraine

Rückzug aus Russland: Was müssen deutsche Unternehmen beachten?

Der Ukrainekrieg läutet auch wirtschaftlich eine Zeitenwende ein. Zahlreiche deutsche Firmen planen, Russland zu verlassen. Wo liegen die Fallstricke und worauf ist zu achten?

Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

Schluss, aus, vorbei. Als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verkündete Siemens Mitte Mai 2022, nach 171 Jahren seine Geschäftsaktivitäten einzustellen und sich aus Russland zurückzuziehen. Der deutsche Technologiekonzern ist dabei nicht alleine. Seit Kriegsbeginn haben bereits mehr als 1.000 ausländische Firmen angekündigt, ihr lokales Geschäft herunterzufahren oder Russland zu verlassen, ermittelte die Yale-University.

Auch zahlreiche der noch rund 3.650 mit deutschem Kapital in Russland verbliebenen Unternehmen (Stand Dezember 2021) stehen in den kommenden Monaten vor der strategischen Entscheidung Bleiben oder Gehen? Dabei stehen hinter jedem Entschluss zu einem Rückzug aus Russland individuelle Beweggründe.

  • Unterschiedliche Motive bewegen Unternehmen zum Marktaustritt

    Russlands Angriffskrieg und Sanktionen des Westens machen Businesspläne deutscher Firmen zu Makulatur. Doch auch aus moralischen Gründen beenden Unternehmen ihr Engagement im Land.

    Warenverkehrs- und Finanzsanktionen der EU und USA, gerissene Lieferketten oder Logistikprobleme - die Liste der Folgen des Ukrainekrieges ist lang. Nach einer Phase des Abwartens in den ersten Monaten nach Kriegsbeginn ist bei zahlreichen Unternehmen mittlerweile die Erkenntnis gereift, dass es kein „business as usual" mehr geben wird. Entsprechend denken zahlreiche Entscheider darüber nach, ihr Geschäft abzuwickeln und dem größten Flächenland auf absehbare Zeit den Rücken zu kehren. „Ein baldiges Russland-Comeback ist nicht in Sicht", dämpft Michael Harms, Geschäftsführer des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (OA) dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) die Hoffnungen auf eine baldige Rückkehr.

    Auf dem Spiel stehen zahlreiche Fabriken, Produktionsanlagen sowie Lager- und Verkaufsflächen, in die deutsche Unternehmen in den letzten drei Jahrzehnten investiert hatten. Der Bestand deutscher Direktinvestitionen (FDI) belief sich zum 1. Januar 2022 auf 21,5 Milliarden Euro.

    Deutsche Wirtschaft unterstützt Sanktionen mehrheitlich

    Eine breite Mehrheit deutscher Firmenlenker, Eigentümer und Anteilseigner verurteilt Russlands Angriffskrieg. Rund 70 Prozent der europäischen Investoren wollen dort 2022 keine Investitionen mehr tätigen, ergab eine Geschäftsklimaumfrage der Association of Businesses (AEB) vom Juni 2022. Die Hälfte der Teilnehmer schätzt das Risiko, binnen Jahresfrist ihr Geschäft in Russland schließen zu müssen, als mittel bis hoch ein. Die Verluste dürften verkraftbar sein. Bei einem Großteil deutscher Firmen lag der Anteil des Russlandgeschäfts am Gesamtumsatz vor dem 24. Februar 2022 im niedrigen einstelligen Prozentbereich, meldet der Ostausschuss.

    Sanktionsprüfung gestaltet sich sehr aufwändig

    Die personen-, gebiets- und güterbezogenen Sanktionen der EU und USA machen Geschäfte in Russland immer schwieriger. Rund 80 Prozent der Teilnehmer der AEB-Umfrage spüren direkte Auswirkungen der Strafmaßnahmen auf ihr Geschäft. Da kein Totalembargo verhängt wurde, das sämtlichen Handel mit Russland verbietet, ist der Prüfaufwand immens. Dabei steckt der Teufel häufig im Detail. Das Sanktionsmanagement ist die größte Herausforderung für deutsche Firmen mit Russlandgeschäft, ergab eine Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.

    Lieferanten müssen sanktionierte Geschäftspartner, Warengruppen und Dienstleistungen identifizieren sowie Exportbeschränkungen beachten. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse, beispielsweise ob hinter einem Geschäftspartner ein sanktionierter Oligarch steckt, stellt vor allem kleinere Firmen vor besonders große Herausforderungen. Jeder Handelspartner muss genau geprüft werden, ob nicht gelistete Personen im Hintergrund maßgeblich Einfluss ausüben.

    Zudem unterliegen nicht nur Produkte, die Lieferanten selbst herstellen, den Sanktionen, sondern auch technische Hilfe sowie Finanzdienstleistungen. Hinzu kommen Einschränkungen beim Zahlungs- und Kapitalverkehr. Durch den Ausschluss von zehn russischen Banken und deren Tochtergesellschaften vom SWIFT-System muss jede Überweisung manuell abgewickelt werden, was den Aufwand weiter in die Höhe treibt.

    Rückzug kann Imageschäden vorbeugen

    Immer mehr Kunden machen eine Kaufentscheidung auch von moralischen Argumenten abhängig. So kommt der Rückzug eines Unternehmens aus Russland bei den Verbrauchern gut an, ermittelte die PR-Agentur Daniel J. Edelman in ihrem Trust Barometer 2022. Bürger westlicher Länder sind insgesamt eher bereit, die wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland abzubrechen, als Einwohner aus anderen Weltregionen, fanden das Meinungsforschungsinstitut Latana und die NGO „Allianz der Demokratie“ heraus. Hinzu kommt der Druck der veröffentlichten Meinung sowie repräsentativer Umfragen.

    Auch die Meinung von Eigentümern und Aktionären sowie Geschäftspartnern und Mitarbeitern spielt bei der Entscheidungsfindung eine immer wichtigere Rolle. Firmen müssen bei der Entscheidung, ihr Geschäft in Russland fortzusetzen oder zu gehen, ihre eigenen Corporate Social Responsibility (CSR)-Standards berücksichtigen.

    Firmen, die sich entscheiden, auf dem russischen Markt zu bleiben, sehen sich hingegen einem steigenden Rechtfertigungsdruck ausgesetzt. „Ein Festhalten am Geschäft in Russland kann eine Marke auf Dauer beschädigen“, warnt Reputationsexperte Bernhard Bauhofer von der Beratungsfirma Sparring Partners in einem Interview. Das gelte vor allem im Konsumgüterbereich. Unternehmen, die weiter auf Russland setzen, müssen sehr gute Argumente vorbringen, um ihre Kunden von diesem Schritt zu überzeugen. Zum Beispiel durch die Belieferung mit Lebens- oder Arzneimitteln sowie Medizintechnik zu humanitären Zwecken. Ansonsten droht ein nachhaltiger Imageschaden.

    Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

  • Marktaustritt muss rechtlich sauber vorbereitet werden

    Vor einem Rückzug aus Russland müssen zahlreiche rechtliche Hürden überwunden werden. Trotzdem gilt: Verträge sind zu erfüllen. Die Abwicklung eines Unternehmens kann Jahre dauern.

    Im Spannungsfeld zwischen internationalen Sanktionen gegen und vertraglichen Verpflichtungen in Russland gilt für deutsche Firmen nach wie vor der Grundsatz: Pacta sunt servanda. Die rechtlichen Bestimmungen bleiben für westliche Unternehmen vollständig in Kraft.

    Abwandernde Firmen müssen Gewährleistungspflichten erfüllen

    Deutsche Lieferanten von Maschinen und Anlagen sind ihren Kunden gegenüber gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gewährleistung zu erbringen. Service- und Wartungsverträge für Maschinen und Anlagen werden meist über viele Jahre im Voraus geschlossen. Russische Herstellerpflichten sehen eine Versorgung mit Ersatzteilen für bis zu 10 Jahre nach Auslieferung einer Maschine vor. Auch wenn die Ware Sanktionen unterliegt, kann ein Lieferant aus russischer Perspektive nicht einfach seine vertraglichen Verpflichtungen zur Versorgung mit Ersatzteilen einstellen. Die Nichterfüllung drohen Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen. 

    Ausländische Unternehmen können sich wegen des russischen Angriffskrieges oder der Verpflichtung zur Einhaltung westlicher Sanktionen im Regelfall nicht auf eine Force-Majeure-Klausel (Höhere Gewalt) berufen. „Nach der offiziellen Haltung der russischen Regierung gibt es im Land selbst kein Krieg. Zudem erkennt Russland die westlichen Sanktionen nicht an“, erklärt Florian Schneider, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Dentons.

    Das Arbitragegericht in Sankt Petersburg verurteilte Siemens dazu, seine Technik zur Wartung der Sapsan-Hochgeschwindigkeitszüge an die russische Staatsbahn RZD zu übergeben, weil die Geräte für die Erfüllung der Wartungsverträge gebraucht werden. Der russische Verbraucherverband OPI verklagte unter anderem Volkswagen und Daimler darauf, ihre Lieferungen nach Russland trotz der Sanktionen wieder aufzunehmen. Mit ihren Lieferstopps würden die Autokonzerne die Rechte russischer Autokäufer auf Reparatur oder Wartung verletzen.

    Sonderinvestitionsverträge liegen derzeit auf Eis

    Einige deutsche Firmen schlossen mit dem Industrieministerium (MinPromTorg) Sonderinvestitionsverträge (SPIK). Für die Verpflichtung zur Lokalisierung der Produktion in Russland erhielten sie präferierten Zugang zu staatlichen Beschaffungen, sowie Subventionen. „Es ist vorstellbar, dass der russische Staat Schadenersatz sowie eine Rückzahlung der Subventionen verlangen könnte“, warnt Rechtsanwalt Andreas Knaul. „Doch könnten sich die Firmen darauf berufen, dass ihnen aufgrund des Krieges und der Sanktionen die Geschäftsgrundlage weggebrochen ist und sie deshalb ihre Pflichten aus dem SPIK nicht mehr erfüllen können.“

    Der dänische Hersteller von Windkraftanlagen Vestas will den 2018 mit der russischen Regierung abgeschlossenen SPIK aufkündigen und seine Rotorblattfabrik in Uljanowsk bis zum 31. Juli 2022 schließen. Im Rahmen des bis 2026 laufenden Vertrages hatte Vestas rund 2 Milliarden Rubel investiert.

    Sonderfall Franchisenehmer

    McDonalds, Burger King oder Subway - sie alle kündigten ihren Abschied aus Russland an. Doch bei der Umsetzung hakt es, denn ein Teil ihrer Filialen gehört Franchisenehmern. Weil die Schnellrestaurants von lokalen Unternehmern betrieben werden, ist es aufgrund der Franchise-Vereinbarung möglich, die Filialen weiter offenzuhalten. McDonalds fand schließlich einen Ausweg und veräußerte seine 850 Filialen an den Franchisenehmer Alexander Gowor, der die Schnellrestaurantkette in „Wkusno i Totschka“ (Lecker und Punkt) umfirmierte.

    Russland droht abwanderungswilligen Firmen mit Enteignung

    Neben den EU- und US-Sanktionen müssen deutsche Firmen, die Russland verlassen möchten, die russischen Gegenmaßnahmen beachten. Die Regierung will Produktionsstätten, die ausländische Firmen errichtet haben, unbedingt am Laufen halten. Dabei schreckt der Staat auch vor rabiaten Maßnahmen nicht zurück.

    Mit dem in erster Lesung angenommenen Gesetzentwurf "Über die externe Verwaltung zur Leitung einer Organisation" vom 12. April 2022 will die Regierung Firmen, die sich aus Russland zurückziehen, nach einem beschleunigten Insolvenzverfahren unter Zwangsverwaltung stellen. Von der Enteignung betroffen sind Unternehmen, die sich zu mindestens 25 Prozent im Besitz einer Person aus einem nach russischer Lesart „unfreundlichen Staat“ befinden und die erhebliche Bedeutung für die Stabilität der russischen Wirtschaft haben. Darunter finden sich:

    • Hersteller lebenswichtiger Güter,
    • Konzerne mit einem großen Marktanteil in Russland, wie Volkswagen
    • Unternehmen aus dem Energiesektor, wie Uniper.

    Russland macht seine Drohungen einer zwangsweisen Verstaatlichung bereits wahr. Anfang Juli 2022 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin ein Dekret zur Übertragung der faktischen Kontrolle über das Öl- und Erdgasförderprojekt Sachalin II auf der gleichnamigen Pazifikinsel auf den russischen Staat. Die ausländischen Anteilseigner haben vier Wochen Zeit, um ihr Interesse an einer Beteiligung an dem neuen Unternehmen zu von Russland gesetzten Bedingungen zu bekunden. Sollten sie ablehnen, soll ihr Anteil verkauft werden. Dabei ist unklar, ob sie entschädigt werden. In naher Zukunft könnte die Regierung lokale Tochterunternehmen von bis zu 47 internationalen Konzernen in Russland enteignen, berichtet die US-Zeitung The Hill.

    Wer Sanktionen befolgt, muss mit Strafen rechnen

    Ein weiterer Gesetzentwurf der Kreml-Partei Einiges Russland sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren in einem Straflager oder eine Geldstrafe von bis zu 1 Million Rubel (rund 16.000 Euro) für ausländische und russische Manager vor, wenn diese westliche Sanktionen befolgen. Der Gesetzentwurf wurde zwar nicht mehr vor den Sommerferien der Duma verabschiedet. Doch hängt das Thema wie ein Damoklesschwert über Geschäftsführern deutscher Firmen.

    Ende Mai 2022 nahm der Reifenhersteller Continental seine seit Anfang März ausgesetzte Produktion im Werk in Kaluga wieder auf und begründete dies mit harten strafrechtlichen Konsequenzen für lokale Mitarbeiter und Führungskräfte, sollten sie die lokale Nachfrage nicht bedienen.

    Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

  • Abwanderungswillige Firmen wollen ihr Personal mitnehmen

    Ausländische Unternehmen wollen ihre russischen Spezialisten nicht verlieren. Sie bieten die Übersiedlung nach Deutschland an. Auch ein Transfer in ein Drittland ist eine Option.

    Der Rückzug ausländischer Firmen wirbelt Russlands Arbeitsmarkt kräftig durcheinander. Das größte Flächenland verliert massenhaft qualifizierte Fachkräfte. Alleine in Moskau werden rund 200.000 Arbeitsplätze wegfallen, sollten internationale Konzerne die Hauptstadt verlassen, rechnet Moskaus Bürgermeister Sergej Sobjanin vor. Landesweit dürfte die Zahl um ein Vielfaches höher liegen. Doch abwanderungswillige Firmen müssen sich an die geltenden Regeln halten, wenn sie sich von ihren Mitarbeitern trennen wollen. Sollten sie ihren Angestellten einfach kein Gehalt mehr bezahlen, droht die Regierung mit der Verstaatlichung des Unternehmens.

    Mitarbeitenden steht bei Kündigung Abfindung zu

    Um sich rechtskonform von ihren Mitarbeitern zu trennen, sieht das russische Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) für Unternehmen mehrere Möglichkeiten vor. So kann das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien aufgelöst werden. Die einvernehmliche Beendigung stellt in der Praxis die am weitesten verbreitete Form der Vertragsbeendigung dar.

    Bei Kündigung infolge einer Unternehmensliquidation oder wegen Personalabbaus steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe eines monatlichen Durchschnittseinkommens zu. Zudem ist ihm für bis zu zwei Monate der Lohn fortzuzahlen. Mindestens zwei Monate vor einem Stellenabbau muss der Arbeitgeber die Gewerkschaftsvertretung schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Bei Kündigung wegen Nichtbefolgung einer Versetzung an einen neuen Standort kann die Abfindung auf einen halbmonatlichen Durchschnittsverdienst beschränkt werden.

    Einige Unternehmen unterstützen ihre scheidenden Mitarbeiter bei der Jobsuche. Hoch im Kurs steht die Beratung zur beruflichen Neuorientierung (Outplacement). Dieses freiwillige Engagement zahlt sich aus. Rund zwei Drittel der Teilnehmer einer Umfrage der Recruiting-Plattform Careerarc gaben an, nicht mehr bei Firmen einzukaufen, die in dem Ruf stehen, ihr Personal schlecht zu behandeln.

    Erste Unternehmen, die die strategische Entscheidung getroffen haben, Russland zu verlassen, trennen sich bereits von ihren Mitarbeitern. Volkswagen kündigte Anfang Juni 2022 an, seinen Standort in Nischni Nowgorod zu schließen. Der Autobauer hat jedem seiner rund 200 lokalen Mitarbeiter, der von sich aus kündigt, ein Trennungspaket angeboten: Darin enthalten ist eine Abfindung in Höhe von sechs Monatsgehältern, eine Krankenversicherung und persönliche IT-Ausstattung.

    Firmen bieten russischen Fachkräften Übersiedelung nach Deutschland an

    Eine andere Variante ist, hoch qualifizierte russische Fachkräfte nach Deutschland mitzunehmen oder in Tochterunternehmen in Nachbarländer zu verlagern. Russland verfügt über gut ausgebildete Arbeitnehmer und ein breites Angebot an Hochschulabsolventen. Insbesondere in den MINT-Fächern verfügen russische Spezialisten traditionell über sehr gute Kenntnisse.

    Der Branchenverband der Digitalindustrie, Bitkom, setzt sich dafür ein, vor allem auswanderungswillige IT-Fachkräfte aus Russland gezielt nach Deutschland zu holen. Dadurch könnte der Fachkräftemangel gelindert werden. Russische IT-Spezialisten sollen innerhalb einer Woche eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn ein konkretes Jobangebot in Deutschland vorliegt, fordert der Verband. Voraussetzung dafür ist jedoch eine amtliche Sicherheitsüberprüfung.

    Die Deutsche Bank bot ihren Programmierern in den russischen Entwicklungszentren an, in die Bundesrepublik umzuziehen. Mehrere Hundert der rund 1.500 russischen IT-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter siedelten mit ihren Familien anschließend nach Berlin über, wo die Deutsche Bank ein neues Technologiezentrum gründet.

    Um ein Visum zu erhalten, müssen russische Fachkräfte aktuell das reguläre Antragsstellungsverfahren durchlaufen. Die Bundesregierung will die Visaverfahren zur Personalverlagerung von russischen Beschäftigten deutscher und internationaler Unternehmen beschleunigen, unter anderem durch eine Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit und die Möglichkeit, Visaunterlagen in Nachbarländern ausstellen zu lassen. Außerdem ist die Bundesregierung um schnelle Verfahren für neu rekrutierte Fachkräfte bemüht. Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (OA) steht mit der zuständigen Taskforce in engem Austausch. Zudem setzt sich der Unternehmerverband gezielt dafür ein, IT-Spezialisten nach Deutschland zu holen.

    Kasachstan bietet sich als alternativer Standort an

    Der Trend zur Abwanderung ist des einen Leid und des anderen Freud. Neben den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei werden derzeit vermehrt Firmenniederlassungen in Kasachstan gegründet. Für Unternehmen, die in der Umgebung Russlands aktiv bleiben und Geschäfte in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) machen möchten, bietet sich das zentralasiatische Land geradezu an. Dabei spielen als Standortvorteil nicht nur die Mitgliedschaft des zentralasiatischen Landes in der EAWU eine Rolle, sondern auch die geografische Nähe zum aufstrebenden Markt Usbekistan. Kasachstans Präsident Tokajew ordnete an, günstige Bedingungen für eine Relokation von Firmen aus Russland zu schaffen.

    Auch der „Middle Corridor“ als Brücke zwischen China und Europa, der über Kasachstan verläuft, bietet deutschen Firmen Potenzial. „Zudem liegt das Lohngefüge weit unter dem Niveau von Moskau, wo viele deutsche Firmen niedergelassen sind“, berichtet Michael Germershausen, General Manager der Personalagentur Antal mit Sitz im kasachischen Almaty. Daneben kann man von Kasachstan aus problemlos nach Deutschland und Russland reisen und ohne Einschränkungen Geld überweisen.

    Auch für russische Mitarbeiter deutscher Firmen ist Kasachstan für eine Relokation interessant, denn sie können dorthin ohne Visum und Arbeitserlaubnis problemlos übersiedeln. „Direkt nach Kriegsbeginn kamen bereits zahlreiche Russen in das zentralasiatische Land. Nach rund vier Monaten sehen wir eine zweite Migrationswelle, weil mehr und mehr Betriebe in Russland schließen müssen“, zeigt Michael Germershausen einen aktuellen Trend auf.

    Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

  • Drei Varianten kommen für den Marktausstieg aus Russland in Frage

    Unternehmen, die Russland den Rücken kehren möchten, wählen als Exitstrategie meist die Überführung in den Schlafmodus, die Liquidierung oder den Verkauf an das lokale Management. 

    Für deutsche Unternehmen, die ihr Geschäft in Russland ruhen lassen oder sich zurückziehen wollen, kristallisieren sich aktuell drei Möglichkeiten heraus.

    Schlafmodus als Option zum Überwintern in der Krise

    Die Überleitung in einen Schlafmodus ist eine Variante, wenn der deutsche Investor den Umfang seiner Geschäftstätigkeit verkleinern will. Die Mitarbeiter werden abgebaut, bis auf einen Generaldirektor. Dieser ist mit juristischer Adresse und entsprechenden Vollmachten ausgestattet und kümmert sich um die vorgeschriebenen Quartals- und Jahresberichte. 

    Liquidation eines Unternehmens will gut vorbereitet werden

    Eine weitere Option für den Marktausstieg ist die Liquidation der lokalen Tochtergesellschaft. Sie muss innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden. Eine einmalige Verlängerung der Frist um 6 Monate ist möglich. Bis dahin müssen auch die Rückzahlung oder Umstrukturierung von konzerninternen Darlehen, die Kündigung laufender Verträge mit Lieferanten und Kunden sowie die Freistellung von Mitarbeitern geregelt sein.

    Doch lauern hier zahlreiche Stolpersteine: „Bei der Liquidation müssen sich die Unternehmen darauf einstellen, dass diese gar nicht akzeptiert oder die Einreichung des Antrages unmittelbar mit einer Vielzahl von Prüfungen seitens Steuerbehörde, Arbeitsinspektion, oder Staatsanwaltschaft beantwortet wird“, gibt Andre Scholz, Partner bei der Rechts- und Steuerberatungskanzlei RSP International in Moskau zu Bedenken.

    Hinzu kommen rechtliche Risiken einer Insolvenz, wie die subsidiäre Haftung der Geschäftsleitung und der Gesellschafter, für den Fall, dass eine Befriedigung der Gläubigerforderungen unmöglich ist, oder wenn der Konkursantrag nicht rechtzeitig beim Arbitragegericht gestellt wurde. „Für eine erfolgreiche Umsetzung der Liquidierung ist es essenziell, dass keine Klagen anhängig sind“, ergänzt Florian Schneider von Dentons. „Bevor die Klagen nicht vom Tisch sind, kann die Liquidierung nicht durchgeführt werden, mit Folgen für den gesamten Konzern“.

    Die Ausfuhr der eingeführten Anlagen gestaltet sich ebenfalls schwierig, seit ein Präsidialdekret von Anfang März 2022 ein vorläufiges Exportverbot von rund 200 Warengruppen bis Ende 2022 festgelegt hat. Eine Verlängerung des Dekrets ist wahrscheinlich. Darunter fallen unter anderem Landmaschinen, Produktionsanlagen, Werkzeuge, Elektrogeräte oder Verkehrsmittel.

    Verkauf des Unternehmens geeignetere Lösung

    Als dritte Möglichkeit kommt der Verkauf des lokalen Unternehmens an einen Wettbewerber oder Franchisenehmer infrage. Für den Abschluss des Kaufvertrages ab einem Wert von 10 Millionen Rubel (rund 17.000 Euro) ist eine Zustimmung der Regierungskommission für ausländische Investitionen erforderlich. Diese erteilt Unternehmen aus nach russischer Sichtweise „unfreundlichen Ländern“ häufig nur dann eine Erlaubnis zum Verkauf, wenn der Preis mindestens 50 Prozent unter Marktwert liegt. So geschehen bei der Veräußerung von Goldminen durch das kanadische Unternehmen Kinross.

    Renault veräußerte seinen Anteil von 68 Prozent am Autobauer AwtoVAZ an das staatliche Forschungsinstitut NAMI. Doch sicherte sich der französische Autobauer ein Rückkaufrecht innerhalb der kommenden 6 Jahren. Dennoch musste der französische Autobauer rund 2,2 Milliarden Euro abschreiben. Mercedes erwägt seine Vertriebsgesellschaft an einen seiner Händler zu verkaufen, meldet die Wirtschaftszeitung Kommersant. Das Produktionswerk Moscovia soll hingegen nicht veräußert werden.

    McDonald’s verkaufte seine 850 Filialen in Russland zu einem symbolischen Preis deutlich unter Marktwert an den Franchisenehmer Alexander Gowor. Die US-Fast-Food-Kette sicherte sich jedoch ein Rückkaufsrecht von 11 Jahren. Nach einem Rebranding als „Wkusno i totschka“ eröffnete der sibirische Unternehmer die Filialen Anfang Juni 2022 wieder. Ein Großteil der 62.000 Arbeitsplätze blieb dabei erhalten.

    Management-Buy-out erfreut sich steigender Beliebtheit

    Die derzeit bevorzugte Variante, das Geschäft in Russland abzustoßen, ist der Management-Buy-out. Dieser ist häufig die schnellere und günstigere Option als eine Liquidierung. Zudem hat diese Variante den Vorteil, dass damit verhindert werden kann, dass sich kremlnahe Oligarchen zu Spottpreisen die Aktiva deutscher Unternehmen einverleiben.

    Zunächst muss ein marktgerechter Verkaufspreis erzielt werden. „Beim Management-Buy-out kann es sein, dass die Steuerbehörde die Preise für die Veräußerung und einen möglichen vereinbarten Rückkauf als nicht fremdüblich in Zweifel zieht. Hier sollte beachtet werden, dass Verkäufer, verkaufte Gesellschaft und der Generaldirektor, der meist als Käufer auftritt, nach russischem Recht aus steuerlicher Sicht als nahestehende Personen behandelt werden“, ergänzt Andre Scholz von RSP International.

    Weiterhin sollte durch eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) eine Risikobewertung der bisherigen Tätigkeit des Unternehmens erfolgen. Auch die Frage der Firmenbezeichnung sowie der Nutzung von Marken-, Lizenz- und Schutzrechten müssen geregelt und diese gegebenenfalls speziell für den russischen Markt registriert werden. Die Nutzung der Immobilien und IT-Ausrüstung sowie deren Anbindung an das Mutterhaus müssen vertraglich fixiert werden.

    Einige Firmeninhaber wollen die Kontrolle über das lokale Unternehmen auch nach dem Austritt behalten. Dazu bieten sich die Verpfändung der Anteile, das Halten eines Minoritätsanteils, oder der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages an. Zudem sichern sich einige Investoren ein Rückkaufsrecht zwischen 2 und 11 Jahren über Call-Optionen oder Escrow-Verträge.

    Der Logistikkonzern Kuehne+Nagel verkauft sein Russlandgeschäft an den lokalen Geschäftsführer Perry Neumann. Das Unternehmen will unter neuem Namen in Russland, Belarus, Kasachstan und Aserbaidschan tätig sein. Auch Dr. Oetker und Rehau gehen den Weg des Management-Buy-outs.

    Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin

  • Kontaktdaten

    Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Frankfurter Str. 29-35

    65760 Eschborn

    Hotline Russland-Embargo: 06196 908-1237

    Bei rechtlichen Grundsatzfragen, Anfragen von Hilfsorganisationen und Privatpersonen: ru-embargo@bafa.bund.de


    Deutsche Bundesbank

    Servicezentrum Finanzsanktionen

    80281 München

    Hotline: 089 2889-3800

    Fax: 069) 709097-3800


    Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

    Gertraudenstr. 20

    10178 Berlin

    Tel: 030 206167-155

    Leiterin Gesundheitswirtschaft & Fachkräftesicherung: Petya Hristova

    Mail: p.hristova@oa-ev.de

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