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Wirtschaftsumfeld | Russland | Gegensanktionen

Russland Gegensanktionen: Wirtschaftsrecht und Sanktionslisten

Die russische Regierung hebelt das Patentrecht aus, plant die Zwangsverwaltung von Unternehmen und sanktioniert Personen und Organisationen aus den G7-Staaten.

Von Edda Wolf | Bonn

Die russische Regierung hebelt das Recht auf geistiges Eigentum (Patentrecht) aus, um russischen Unternehmen die Weiternutzung von Software und Industriedesigns zu ermöglichen. Seit sich westliche Unternehmen reihenweise vom russischen Markt zurückziehen und dadurch Massenarbeitslosigkeit in Russland droht, plant die Regierung eine Zwangsverwaltung der russischen Tochterfirmen ausländischer Unternehmen. Außerdem reagiert Russland auf die langen Sanktionslisten von EU und USA mit eigenen Sanktionen gegen Personen und Organisationen aus der EU, den USA und anderen G7-Staaten.

  • Russland erschwert den Rückzug für westliche Unternehmen

    Rechtsgeschäfte mit russischen GmbH-Anteilen sind für Gesellschafter aus Staaten, die Sanktionen verhängt haben, nun genehmigungspflichtig. Das erschwert den Rückzug aus Russland.

    Rechtsgeschäfte mit den Anteilen an russischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, russische Abkürzung: OOO) sind ab sofort genehmigungspflichtig, wenn die Gesellschafter aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" kommen. Der entsprechende Präsidentenerlass Nr. 618 "Über das spezielle Verfahren zur Durchführung von bestimmten Transaktionen zwischen bestimmten Personen" ist am 8. September 2022 in Kraft getreten. Das erschwert westlichen Unternehmen den Verkauf ihrer Russlandtöchter und damit den Rückzug aus dem Land.

    Geltungsbereich des Erlasses

    Der Erlass regelt die Geschäfte mit Anteilen an russischen GmbHs, an denen Rechtspersonen aus Staaten beteiligt sind, die Russland sanktionieren. Zu diesen sogenannten "unfreundlichen Staaten" zählen alle westlichen Länder. Die Abwicklung solcher Transaktionen muss nun die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation genehmigen. Der Genehmigungsvorbehalt gilt auch, wenn solche Anteile an russische natürliche oder juristische Personen verkauft oder die Rechte daran übertragen werden.

    Bislang galt dieses Verfahren nur in Bezug auf die Aktien von russischen Aktiengesellschaften.

    Art der Beschränkungen

    Der Erlass betrifft alle Rechtsgeschäfte, die direkt oder indirekt zur "Begründung, Änderung oder Beendigung der Rechte auf Besitz, Nutzung und (oder) Veräußerung von Anteilen am genehmigten Kapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung" führen. Dies schließt auch andere Rechte ein, die es erlauben, die Kontrolle über russische GmbH zu erlangen. Der Genehmigungsvorbehalt betrifft neben dem Kauf und Verkauf von GmbH-Anteilen ebenso Options- und Gesellschaftervereinbarungen.

    Die Einschränkungen gelten für den Abschluss neuer und die Erfüllung bereits früher geschlossener Rechtsgeschäfte.

    Wie genau die Regierungskommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen die Genehmigungen erteilt, ist noch unklar. Das Verfahren muss bis 18. September 2022 durch eine Verordnung der russischen Regierung geregelt werden. Die Regierungskommission könnte die Genehmigung solcher Transaktionen an Bedingungen knüpfen.

    Das Finanzministerium ist berechtigt, offizielle Erklärungen zur Ausführung des Präsidialerlasses abzugeben.

    Anwendung in der Praxis

    Unklar ist derzeit, ob und unter welchen Bedingungen die Regierungskommission ihre Zustimmung erteilt. Da die Regierung negative Auswirkungen auf die russische Wirtschaft vermeiden will, erscheint eine Genehmigung denkbar, solange der Weiterbetrieb der Zielgesellschaft erfolgt und die Mehrheit der Arbeitsplätze erhalten bleibt.

    Laut dem Erlass sind Gesellschafter aus sogenannten "unfreundlichen Staaten", die von russischen Rechtspersonen kontrolliert werden, formell von der Genehmigungsanforderung befreit. Sie müssen dafür aber den russischen Steuerbehörden entsprechenden Kontrollinformationen offenlegen. Eine solche Ausnahme gilt auch für Gebietsansässige aus "unfreundlichen Staaten", die unter Kontrolle von Personen aus "freundlichen Staaten" stehen, wenn diese Kontrolle bereits vor dem 1. März 2022 bestand.

    Ausnahmen

    Die neuen Vorschriften gelten nicht für Kreditinstitute und bestimmte Finanzorganisationen.

    Das Verfahren betrifft auch keine Transaktionen (Operationen) gemäß der beiden Präsidialerlässe Nr. 416 vom 30. Juni 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen in der Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen" und Nr. 520 vom 5. August 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz-, Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen".

    Damit gilt der Erlass nicht für Anteilskaufgeschäfte an russischen strategischen Unternehmen, Ölraffinerien, Herstellern von Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiesektor und Banken mit Investoren aus "unfreundlichen Staaten". Diese sind bereits seit dem 5. August 2022 bis vorerst Ende 2022 verboten.

    Sanktionierte Banken dürfen in Rubel statt in Devisen auszahlen

    Außerdem gibt Absatz 5 des Erlasses sanktionierten Banken die Möglichkeit, in Devisen nominierte Verpflichtungen aus Bankeinlagen und Konten in Rubel zum offiziellen Kurs der Zentralbank zu erfüllen, wenn die Kunden in Russland ansässige juristische Personen wie Unternehmen oder GmbHs sind.

    Offenlegung von Informationen eingeschränkt

    Des Weiteren sieht Absatz 6 des Erlasses vor, dass GmbHs (OOO), an denen direkt oder indirekt strategisch wichtige Bergbau-Unternehmen beteiligt sind, GmbHs aus "unfreundlichen Staaten" keine Informationen über ihre Tätigkeit offenlegen müssen. Das "Verzeichnis der strategischen Unternehmen und strategischen Aktiengesellschaften" ist festgelegt durch den Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 609 vom 29. Oktober 2021 „Über die Umstrukturierung bundesstaatlicher Einheitsunternehmen und Änderungen der Liste strategischer Unternehmen und strategischer Aktiengesellschaften, genehmigt durch Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 1009 vom 4. August 2004".

    Internetlink zum Erlass

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 618 vom 8. September 2022 "Über das besondere Verfahren zur Ausübung (Erfüllung) einzelner Arten von Rechtsgeschäften (Transaktionen) zwischen bestimmten Personen" (als pdf-Datei)


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Transaktionsverbot für Ausländer im Energie- und Finanzsektor

    Ein Erlass untersagt Geschäfte mit den Anteilen an strategischen russischen Energie- und Finanzunternehmen, welche Investoren aus Staaten, die Sanktionen verhängt haben, gehören.

    Präsident Wladimir Putin hat Investoren aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, bis zum 31. Dezember 2022 verboten, Transaktionen mit Aktien und Anteilen an strategischen russischen Energie- und Finanzunternehmen zu tätigen. Diese Maßnahme betrifft alle Beteiligungen von Ausländern aus Staaten, die Sanktionen gegen die russische Regierung, russische Unternehmen und (oder) russische Bürger verhängt haben (siehe Liste der "Staaten, die unfreundliche Handlungen gegen Russland begehen").

    Im Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 heißt es, dass das Verbot für alle strategischen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Energie- und Finanzsektor sowie für die Gas- und Ölprojekte Sachalin-1 und Kharyaga gilt. Die genaue Liste muss noch von der Regierung und der Zentralbank vorgelegt werden.

    Geltungsbereich des Verbots

    Unter das Verbot fallen alle Transaktionen mit Aktien und Anteilen von ausländischen Investoren aus sanktionierenden Staaten, welche die Eigentümerstruktur russischer strategischer Unternehmen (inklusive Tochtergesellschaften), ihr genehmigtes Kapital (Satzungskapital) und das etablierte Verfahren zur Durchführung von Investitionsprojekten verändern. 

    Das Verbot gilt im Detail für Transaktionen (Operationen) mit den Aktien und Anteilen von:

    • Unternehmen, die große Öl-, Gas- und Kohlevorkommen (mit Reserven von mindestens 20 Millionen Tonnen Erdöl, 20 Milliarden Kubikmeter Erdgas oder 35 Millionen Tonnen Kohle) sowie Vorkommen von Uran, Seltenen Erden der Yttriumgruppe und Metallen der Platingruppe nutzen. Erfasst sind auch Vorkommen von Diamanten, Beryllium, Gold, Kobalt, Kupfer, Lithium, Nickel, Niob, Tantal und hochreinen Quarzrohstoffen;
    • Unternehmen, die Offshore-Felder auf offener See und auf dem Festlandssockel (Schelf) entwickeln;
    • Unternehmen, die Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiesektor herstellen, warten oder reparieren. Die Liste wird vom Präsidenten auf Vorschlag der Regierung genehmigt;
    • Banken mit strategischer Bedeutung - die Liste wird vom Ministerkabinett mit der Zentralbank abgestimmt.

    Im Brennstoff- und Energiesektor fallen unter das Verbot demnach Transaktionen mit Aktien und Anteilen von:

    • Nutzern von Bodenschätzen, die an großen Öl-, Gas-, Gold- und anderen Lagerstätten arbeiten;
    • Herstellern von Ausrüstungen für den Brennstoff- und Energiekomplex;
    • Unternehmen, die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für solche Ausrüstungen anbieten;
    • Hersteller und Lieferanten von elektrischer und (oder) thermischer Energie;
    • Unternehmen, die sich mit der Verarbeitung von Erdöl, Ölrohstoffen und ihrer Verarbeitung zu Produkten befassen (Raffinerien).

    Die Regierung wurde angewiesen, innerhalb von zehn Tagen je eine Liste von Unternehmen im Energie- und Bankensektor vorzulegen, deren Aktien und Anteile dem Verbot unterliegen.

    Ferner gilt das Transaktionsverbot speziell für zwei große Projekte in der Gas- und Ölindustrie:

    • die Anteile, Rechte und Pflichten am Öl- und Gasprojekt Sachalin-1. Der Betreiber Exxon Neftegaz, eine Tochtergesellschaft der amerikanischen ExxonMobil, besitzt 30 Prozent daran. Rosneft beteiligt sich an dem Projekt mit 20 Prozent, die japanische Sodeco mit 30 Prozent und die indische ONGC Videsh mit 20 Prozent.
    • die Vertragsparteien des Abkommens über die Erschließung und Förderung von Öl im Feld Kharyaginskoye auf Produktionsteilungsbasis (Production-Sharing-Agreement). Vor den Erklärungen ausländischer Unternehmen über den Austritt aus dem Abkommen hielten die schwedische Statoil Sverige Kharyaga AB 30 Prozent, die russische Zarubezhneft 20 Prozent, Zarubezhneft-dobycha Kharyaga 20 Prozent, die Nenets Oil Company 10 Prozent sowie die russische Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens - Total Intelligence Development Russia - 20 Prozent.

    Art der Beschränkungen

    Das Verbot gilt für Transaktionen mit Wertpapieren, die das Satzungskapital bilden, mit Rechten und Pflichten sowie mit Anteilen und Verträgen, auf deren Grundlage in Russland Investitionsprojekte umgesetzt werden.

    Im Detail umfasst der Erlass Geschäfte (Operationen), die direkt und (oder) indirekt zur Folge haben:

    • die Begründung, Änderung, Beendigung oder Belastung von Eigentumsrechten;
    • die Nutzung und/oder Veräußerung von Wertpapieren und Anteilen an russischen Unternehmen, die das Satzungskapital russischer Unternehmen bilden;
    • die Nutzung und/oder Veräußerung von Beteiligungen, Rechten und Pflichten von Teilnehmern an Produktionsteilungsvereinbarungen, Joint-Venture-Vereinbarungen oder anderen Vereinbarungen zur Durchführung von Investitionsprojekten.

    Damit wird das Verbot zu einem Hindernis für den Ausstieg großer ausländischer Investoren aus Bergbau- und Energieprojekten in Russland.

    Bedingungen und Ausnahmen

    • Transaktionen, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen des neuen Erlasses abgeschlossen wurden, gelten als null und nichtig.
    • Transaktionen, die nach dem Erlass verboten sind, dürfen nur in Ausnahmefällen und nur mit einer Sondergenehmigung des Präsidenten dennoch durchgeführt werden.
    • Das Verbot gilt nicht für Maßnahmen zur Verstaatlichung ausländischer Unternehmen im Rahmen des Sachalin-2-Projekts sowie für die Zwangsumwandlung von Zweigniederlassungen ausländischer Erschließer von Bodenschätzen und Eigentümern von Gastransportinfrastruktur in russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß Präsidialerlass Nr. 416 vom 30. Juni 2022 (siehe auch Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1369 vom 2. August 2022) und dem föderalen Gesetz Nr. 320-FZ vom 14. Juli 2022.
    • Die Bestimmungen des Erlasses sind am 5. August 2022 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.
    • Die Gültigkeitsdauer des Dokuments kann vom Staatsoberhaupt (Präsident) beliebig oft verlängert werden.

    Internetlink zum Erlass

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 520 vom 5. August 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz-, Brennstoff- und Energiesektor im Zusammenhang mit den unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen"


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland umgeht Patentinhaber

    Viele westliche Unternehmen stoppen ihr Russlandgeschäft. Dabei nehmen sie Know-how und Technologien mit. Die russische Regierung erlaubt deshalb, Erfindungen ohne Zustimmung und ohne Lizenzgebühren zu nutzen.

    Die russische Regierung erlaubt mit dem föderalen Gesetz Nr. 46 vom 4. März 2022 und der Verordnung Nr. 299 vom 6. März 2022 heimischen Unternehmen und Einzelpersonen, Erfindungen, Gebrauchsmuster und Industriedesigns von Eigentümern aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" ohne deren Zustimmung und ohne Zahlung einer Entschädigung zu nutzen. Dabei bezeichnet Russland als "unfreundliche Staaten" alle Länder, die Sanktionen gegen den russischen Staat, russische Unternehmen oder russische Bürger erlassen haben.

    Anti-Krisen-Gesetz kippt Schutzrechte an geistigem Eigentum

    Im Föderalen Gesetz Nr. 46 vom 4. März 2022 (Anti-Krisen-Gesetz, veröffentlicht und in Kraft getreten am 9. März 2022) wurde in Bezug auf Schutzrechte an geistigem Eigentum festgelegt: "Die Regierung der Russischen Föderation hat das Recht, über eine Liste von Waren (Warengruppen) zu entscheiden, auf die bestimmte Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation zum Schutz geistiger Rechte nicht angewendet werden können."

    Das russische Industrie- und Handelsministerium hat hierzu eine Liste von Waren, die ohne Erlaubnis des Herstellers und Rechtsinhabers nach Russland eingeführt und verkauft werden dürfen, festgelegt. Diese Warenliste ist enthalten in der Anordnung Nr. 1532 vom 19. April 2022 (veröffentlicht am 6. Mai 2022; Arbeitsübersetzung der Warenliste in deutscher Sprache zum Download). Im Parallelimport erlaubt sind Waren, die für den Betrieb von Produktionsanlagen notwendig sind, und eine breite Palette an Konsumwaren. Voraussetzung für die Aufnahme in die Parallelimport-Liste ist, dass das Herstellerunternehmen seine Produktion in Russland eingestellt und den Markt verlassen hat.

    Diese neue Regelung wird es natürlichen und juristischen Personen, denen von der russischen Regierung das Recht eingeräumt wird, bestimmte Patente Dritter ohne Zustimmung der Eigentümer zu nutzen, erlauben, dies ohne Zahlung einer Vergütung für die Nutzung der jeweiligen Erfindung, des Gebrauchsmusters oder des Industriedesigns an Patentinhaber aus russlandfeindlichen Ländern zu tun. Diese Maßnahme wird für patentierte Entwicklungen, Software, Geräte und Technologien gelten, die vom russischen Markt verschwinden oder knapp werden.

    Nutzung von geistigem Eigentum ohne Zustimmung und ohne Bezahlung erlaubt

    Gemäß der Verordnung Nr. 299 vom 6. März 2022 erlaubt die russische Regierung heimischen Unternehmen und Einzelpersonen, Erfindungen, Gebrauchsmuster und Industriedesigns von Eigentümern aus sogennanten "unfreundlichen Staaten" ohne deren Zustimmung und ohne Zahlung einer Entschädigung zu nutzen. Konkret heißt das: Die russische Regierung erlaubt die nicht vertraglich vereinbarte Nutzung von Erfindungen ohne Zahlung von Lizenzgebühren für Patente.

    Diese Verordnung stützt sich auf die Bestimmungen des russischen Zivilgesetzbuchs, die der Regierung das Recht geben, im Falle äußerster Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Unterstützung der Verteidigung und Sicherheit des Staates, des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Bürger die Nutzung von Erfindungen, Gebrauchs- oder Geschmacksmustern ohne Zustimmung eines Patentinhabers kurzfristig und gegen „anteilige“ Vergütung zu gestatten (Zwangslizensierung).

    Die Verordnung sieht eine Entschädigung in Höhe von 0 Prozent der Einnahmen der Person vor, die ein Patent verwendet, zahlbar an Patentinhaber die verbunden sind mit ausländischen Staaten, die "unfreundliche" Handlungen gegenüber russischen juristischen Personen und Einzelpersonen begehen, darunter:

    • Patentinhaber mit Staatsbürgerschaft sogenannter "unfreundlicher Staaten",
    • Patentinhaber, die sogennante "unfreundliche Staaten" als Ort der Registrierung, als Hauptort der Geschäftstätigkeit oder als Hauptort der Einnahmequellen haben.

    Die Liste der „unfreundlichen" Staaten, die Sanktionen gegen Russland unterstützen, umfasst aktuell 48 Länder.

    Die Verordnung Nr. 299 trat am Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung, dem 7. März 2022, in Kraft.

    Erste Gerichtsfälle zu Gunsten russischer Kläger entschieden

    Klage der Entertainment One UK Ltd. vor dem Handelsgericht der Region Kirow

    Am 2. März 2022 beschloss das Handelsgericht der Region Kirow, die Klage der Entertainment One UK Ltd. gegen den Einzelunternehmer Ivan Kozhevnikov (Beklagter) wegen Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum vollständig abzuweisen (Aktenzeichen A28-11930/2021). Der Grund dafür war, dass der Kläger in einem Land ansässig ist, das als russlandfeindlich eingestuft wurde.

    Die Klägerin Entertainment One UK Ltd. ist die Eigentümerin der Zeichentrickserie Piggy Peppa und der damit verbundenen Marken und Bilder. Das britische Unternehmen wollte von Ivan Kozhevnikov jeweils 20.000 Rubel für die Bilder von Peppa Pig und Papa Pig sowie die Gerichtskosten fordern.

    Richter Andrej Slawinski wies bei der Anhörung der Klage darauf, dass "Ende Februar und Anfang März 2022 westliche Länder, darunter Großbritannien, restriktive (politische und wirtschaftliche) Maßnahmen" gegen Russland ergriffen hätten. Da dies allgemein bekannt sei, war es nach Ansicht des Richters von präjudizieller Bedeutung für den vorliegenden Fall. Des Weiteren verwies das Gericht auf den Präsidialerlass Nr. 79 über den Verkauf von Devisen aus dem Außenhandel und Beschränkungen des Aktienhandels mit Gebietsfremden.

    Nach Ansicht des Handelsgerichts der Region Kirow ist die Forderung nach Entschädigung für die Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum durch Entertainment One UK Ltd. vor dem Hintergrund der von Großbritannien verhängten antirussischen Sanktionen rechtsmissbräuchlich. Daher wies das Gericht die Klage in vollem Umfang ab.

    Das ist der erste derartige Fall in der russischen Gerichtspraxis. Es ist schwierig die Lage juristisch zu beurteilen. Jedoch ist vermuten, dass weitere derartige Gerichtsentscheidungen folgen.

    Samsung Electronics darf wieder Smartphones mit Samsung Pay in Russland verkaufen

    Das Neunte Berufungsgericht hob am 17. März 2022 die Entscheidung des untergeordneten Moskauer Arbitragegerichts (staatliches Handelsgericht) aus dem Jahr 2021 auf, die der Samsung Electronics Co Ltd. und deren russischer Tochtergesellschaft den Verkauf von 61 Smartphone-Modellen mit dem Samsung Pay-Zahlungsdienst in Russland untersagt hatte. Hintergrund war ein Konflikt zwischen Samsung Electronics und der Schweizer Firma Squin SA um ein Patent für kontaktloses Bezahlen.

    Squin SA hatte im Jahr 2020 eine Klage gegen Samsung Electronics in Russland eingereicht. Bei dem Streit ging es um die Nutzung der Erfindung „Elektronisches Zahlungssystem“ unter Patent Nr. 2686003 ohne Zustimmung des Rechteinhabers. Die Argumente der Klägerin waren durch die Ergebnisse der Sachverständigenprüfung bestätigt worden. Am 21. Oktober 2021 hatte das Moskauer Arbitragegericht der Klage der Squin SA gegen Samsung Electronics Co Ltd. und seine russische Tochtergesellschaft "Samsung Electronics Rus Company" stattgegeben. Das Gericht verbot den Betrieb des Zahlungsdienstes Samsung Pay in Russland und die Einfuhr von Geräten, die diesen Dienst unterstützen.

    Samsung Electronics hatte gegen die Gerichtsentscheidung Berufung eingelegt. Am 22. November 2021 hatte das Neunte Berufungsgericht diese Gegenklage zum Verfahren zugelassen. Die Interessen des südkoreanischen Konzerns wurden von der Anwaltskanzlei Hogan Lovells vertreten.

    Im Streit mit Squin SA erhielt Samsung Electronics Unterstützung vom russischen Internetriesen Yandex Group, von der Russischen Vereinigung für elektronische Kommunikation (RAEC) und vom Russischen Verband der Handelsunternehmen und Hersteller von elektrischer Haushalts- und Computerausrüstung (RATEK). Yandex reichte bei der Kammer für Patentstreitigkeiten von Rospatent einen Antrag ein, um das Patent für das Zahlungssystem, das Squin SA gehört, anzufechten. „Wir glauben, dass die Entscheidung in diesem Streit einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte, der nicht nur die Entwicklung des Marktes für Zahlungslösungen, sondern auch die Verfügbarkeit mobiler Geräte für russische Benutzer negativ beeinflussen könnte“, sagte ein Sprecher von Yandex.

    Die Russische Vereinigung für elektronische Kommunikation (RAEC) hatte sich an Rospatent und die russische Zentralbank gewandt mit der Bitte, in den Patentstreit zwischen Samsung Electronics und Squin SA einzugreifen. RAEC verwies auf mögliche negative Folgen für die Einführung aller kontaktlosen Zahlungssysteme auf dem russischen Markt. RAEC stellte fest, dass Samsung seit 2017 Partner des National Payment Card System (NPCS) ist und die Möglichkeit bietet, Mir-Karten mit dem Samsung Pay-Dienst zu verbinden. Im Falle einer Aussetzung von Samsung Pay könnten neue Zahlungsdienste, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Mir-System, auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Infolgedessen werde dies die Möglichkeiten für seine weitere technologische Entwicklung einschränken, hies es im Schreiben von RAEC.

    Der Erfolg von Samsung ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Sanktionen von USA und EU gegen Russland zu sehen, aufgrund derer sich US-amerikanische Zahlungsdienste wie Apple Pay, Google Pay und PayPal am 8. März 2002 vom russischen Markt zurückgezogen haben. Zudem hat sich die Schweiz den Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland angeschlossen.

    Samsung Pay belegte bis zum Zeitpunkt der Klage mit einem Anteil von 17 Prozent den dritten Platz unter den mobilen Zahlungsdiensten auf dem russischen Markt. In Russland wurde dieser Dienst 2016 in Betrieb genommen.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland verfügt Rubelzahlungen für Rechte an geistigem Eigentum

    Russische Nutzer von geistigem Eigentum können bestimmte ausländische Rechtsinhaber künftig in Rubel bezahlen. Diese Zahlungen sind auf Sonderkonten bei festgelegten russischen Banken zu leisten.

    Russische Nutzer von geistigem Eigentum können ab sofort bestimmte ausländische Rechtsinhaber in Rubel statt in der vertraglich vereinbarten Währung bezahlen. Am 27. Mai 2022 unterzeichnete der russische Präsident Wladimir Putin den Erlass Nr. 322 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten Rechtsinhabern“. Dieser schreibt vor, dass die Zahlungen für bestimmte Rechtsinhaber auf spezielle Rubelkonten vom Typ O zu leisten sind, die bei von der russischen Regierung festgelegten russischen Banken eröffnet werden.

    Welche Rechtsinhaber sind vom neuen Erlass betroffen?

    Die neue Maßnahme betrifft Zahlungen an Rechtsinhaber von geistigem Eigentum (sowie von ihnen kontrollierte Personen), wenn sie:

    • mit einem ausländischen Staat verbunden sind, der sogenannte „unfreundliche Handlungen" gegenüber der Russischen Föderation begeht (Sanktionen wegen des Kriegs gegen die Ukraine verhängt hat). Diese Verbindung kann entweder durch die Staatsangehörigkeit oder den Ort der Registrierung der Person oder durch die Bindung an einen Ort der Geschäftstätigkeit und der Gewinnerzielung zum Ausdruck kommen;
    • die Sanktionen gegen Russland öffentlich unterstützen oder unterstützt haben;
    • ihre Aktivitäten/Produktion in Russland nach dem 23. Februar 2022 eingestellt oder eingeschränkt haben;
    • die Nutzung ihres geistigen Eigentums (Warenzeichen, Marken, Patente, Software etc.) in der Russischen Föderation nach dem 23. Februar 2022 untersagt haben;
    • sich öffentlich (auch im Internet) gegen die Handlungen der Russischen Föderation, auch “in unanständiger Weise“, geäußert haben und "Respektlosigkeit" gegenüber Russland, seiner Gesellschaft und seinen Behörden zum Ausdruck gebracht haben;
    • Informationen verbreitet haben, die die russischen Streitkräfte "diskreditieren".

    Zu den Rechtsinhabern, deren Lizenzgebühren ab sofort über Rubel-Sonderkonten abgerechnet werden können, gehören alle Personen, die unter die oben genannten Kriterien fallen. Am häufigsten werden Rechtsinhaber von Warenzeichen, Marken und Patenten für Erfindungen betroffen sein. Daneben auch Film- und Tonstudios, Musiker und andere. Die russische Wirtschaftszeitung Kommersant zitiert dazu den politischen Analysten Pawel Salin, laut dem fast jedes ausländische Unternehmen auf der Liste der „Übeltäter“ landen kann: "Solche vagen Formulierungen werden bewusst in die Gesetzgebung aufgenommen, um den Handlungsspielraum zu maximieren und innerhalb von buchstäblich Minuten, wenn nicht Stunden, eine Entscheidung über den einzelnen Rechtsinhaber zu treffen.“

    Gibt es Ausnahmen vom Erlass?

    Für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen vom Erlass. Die Zahlungen erfolgen dann nach dem bisherigen Verfahren, nicht in Rubel. Diese Ausnahmen werden in Paragraph 17 des Erlasses präzisiert.

    Dazu gehören folgende Fälle:

    • Wenn ein Schuldner einen Vertrag mit einem ausländischen Rechtsinhaber (der mit einem sogenannten „unfreundlichen Staat“ in Verbindung steht) hat und die Gewährung des Rechts zur Nutzung von Ergebnissen geistiger Tätigkeit und/oder von Individualisierungsmitteln notwendig ist für: (1) die Einfuhr oder Herstellung von Arzneimitteln, medizinischen Geräten, industriellen und landwirtschaftlichen Produkten, sowie Lebensmitteln in Russland; (2) die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen (einschließlich Datenübertragung, Internetzugang) oder Verkehrsdienstleistungen; (3) die Erstellung und/oder Nutzung von Computerprogrammen, Datenbanken, Informations- und Kommunikationstechnologien in Russland.
    • Wenn Zahlungen von bis zu 100.000 Rubel (oder Gegenwert in ausländischer Währung), die von einer in Russland ansässigen natürlichen Person im Zusammenhang mit der Nutzung von geistigem Eigentum für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke, die nicht mit geschäftlichen Tätigkeiten verbunden sind, zu leisten sind, sofern diese Nutzung nicht der Erzielung von Gewinn oder Einkommen dient.
    • Zahlungen an ausländische Rechtsinhaber (die mit sogenannten "unfreundlichen Staaten" in Verbindung stehen), die ihre Verpflichtungen aus den mit den russischen Schuldnern geschlossenen Verträgen ordnungsgemäß erfüllen.

    Wenn ein ausländischer Rechtsinhaber, der mit einem von der russischen Regierung als „unfreundlich" bezeichneten Staat verbunden ist, die Nutzung der Ergebnisse seiner geistigen Tätigkeit oder von Individualisierungsmitteln (Marken, Warenzeichen) nicht untersagt hat und weiterhin in Russland tätig ist, wird er von dem im Erlass vorgesehenen Verfahren nicht betroffen sein.

    Welche Arten von Zahlungen sind betroffen?

    Der Erlass nennt folgende Arten von Zahlungen, die im Rahmen des neuen Verfahrens vollstreckbar sind:

    • Vergütungen, Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausübung und dem Schutz von ausschließlichen Rechten des Rechtsinhabers;
    • sonstige Zahlungen, einschließlich Strafen (Bußgelder, Zinsen) und sonstige finanzielle Sanktionen.

    In Paragraph 4 des Erlasses werden ausdrücklich die folgenden Verträge genannt, die der Zahlung auf das Sonderkonto unterliegen:

    • Lizenzvereinbarungen;
    • Unterlizenzvereinbarungen;
    • Vereinbarungen über die Übertragung von Befugnissen zur Rechtewahrnehmung (einschließlich Vereinbarungen, die von einer Organisation zur Rechtewahrnehmung auf kollektiver Basis geschlossen werden);
    • sonstige Verträge, die die Zahlung eines Entgelts im Zusammenhang mit der Nutzung der Ergebnisse der geistigen Tätigkeit und (oder) der Individualisierungsmittel durch den Schuldner vorsehen, deren ausschließliche Rechte dem Rechtsinhaber zustehen.

    Es scheint also, dass die letztgenannte Kategorie von Verträgen auch kommerzielle Konzessionsverträge (Franchising) umfasst.

    Gleichzeitig lässt der recht weit gefasste Wortlaut des Erlasses darauf schließen, dass sich die Verpflichtungen sowohl aus der Vereinbarung über die Ausübung von Ausschließlichkeitsrechten als auch aus der außervertraglichen Nutzung ergeben können. Hierzu würde beispielsweise die zugesprochene Entschädigung für die Verletzung der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers aufgrund einer Gerichtsentscheidung zählen.

    Laut der russischen Rechtsanwaltskanzlei Semenov & Pevzner können sich bei der Anwendung des Erlasses Schwierigkeiten bei der Rückforderung von Entschädigungen ergeben, die das Gericht im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens zugunsten der unter den Erlass fallenden Rechtsinhaber zuspricht. Denn im Erlass wird nicht auf den Fall eingegangen, dass die dem Rechtsinhaber geschuldeten Beträge bereits im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens vom Schuldner eingezogen wurden und vom Hinterlegungskonto des Gerichtsvollziehers auf das Konto des Rechtsinhabers überwiesen werden sollen. Gerichtsvollzieher sind nicht unter den Personen aufgeführt, die das Recht haben, bei einer Bank die Eröffnung eines Sonderkontos vom Typ O für den Rechtsinhaber zu beantragen. Das kann für den Rechtsinhaber zu Schwierigkeiten führen, da der Erlass die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber Rechtsinhabern auf andere Weise als über ein solches Sonderkonto verbietet.

    Wie sieht das Verfahren zur Zahlung in Rubel auf Sonderkonten aus?

    Auf Antrag des Schuldners wird bei einer zugelassenen russischen Bank ein Sonderkonto vom Typ O eröffnet und in Rubel geführt. Das heißt es wird davon ausgegangen, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen freiwillig nachkommt. Der Erlass besagt, dass zur Eröffnung eines solchen Sonderkontos kein Antrag des Rechtsinhabers oder dessen Zustimmung erforderlich ist.

    Es kann jedoch nur ein Konto auf den Namen eines Rechtsinhabers eröffnet werden. Hat der Schuldner die Eröffnung eines Sonderkontos vom Typ O für den Rechtsinhaber bei einer Bank beantragt, während ein solches Konto bereits bei einer anderen Bank eröffnet wurde, so ist diese verpflichtet, dem Schuldner die Angaben zu dem bereits eröffneten Konto mitzuteilen. In diesem Fall ist bislang unklar, wie die Banken zusammenarbeiten werden.

    Die Details des Verfahrens für spezielle Rubelkonten vom Typ O sind geregelt im Beschluss des Verwaltungsrats der Zentralbank von Russland vom 10. Juni 2022 „Über die Einrichtung eines Verfahrens für ein spezielles Rubelkonto des Typs O“.

    Wie erfährt der Rechtsinhaber von der Eröffnung eines Sonderkontos?

    Liegen der Bank verlässliche Informationen über die Postanschrift, die E-Mail-Adresse und (oder) die Kontakttelefonnummer des Rechtsinhabers oder seines Vertreters vor, so teilt die Bank dem Rechtsinhaber oder seinem Vertreter mit, dass ein Konto auf seinen Namen eröffnet wurde. Außerdem nennt sie ihm die entsprechenden Einzelheiten.

    Gleichzeitig ist der Rechtsinhaber selbst verpflichtet, jeden Schuldner, der ihn darum bittet, über die Einzelheiten eines solchen Sonderkontos zu informieren. Wenn die Tätigkeit des Rechtsinhabers den Abschluss öffentlicher Verträge (mit jedem, der den Rechtsinhaber darum bittet) beinhaltet, ist der Rechtsinhaber auch verpflichtet, die Einzelheiten seines Sonderkontos auf seiner Website zu veröffentlichen.

    Wie kommt der Rechtsinhaber an das ihm geschuldete Geld?

    Die Einzelheiten der Einzahlung und Abbuchung von Geldern auf Sonderkonten vom Typ O werden durch einen (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht veröffentlichten) Beschluss des Verwaltungsrats der russischen Zentralbank festgelegt.

    Um Gelder von einem Sonderkonto abzuheben, muss der Rechtsinhaber eine Genehmigung einholen. Zu diesem Zweck können der Rechtsinhaber oder der Schuldner (sowie ihre Vertreter) bei der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation die Erlaubnis zur Überweisung auf ein Bankkonto oder sonstiges Konto des Rechtsinhabers (einschließlich eines Kontos bei einer Bank außerhalb Russlands) beantragen. Der Beschluss der Regierungskommission kann jedoch besondere Bedingungen für eine solche Überweisung enthalten.

    Welche Banken sind zugelassen?

    Welche Banken zugelassen sind und die Einzelheiten der Regulierung der Konten vom Typ O sind in der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1031 vom 6. Juni 2022 "Über die Umsetzung bestimmter Bestimmungen des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 322 vom 27. Mai 2022" festgelegt. Durch die Verordnung Nr. 1031 werden auch die "Regeln für den Austausch von Informationen zwischen autorisierten Banken über bei ihnen eröffnete Sonderkonten des Typs O" bestätigt.

    Zugelassen werden können Kreditinstitute mit einem Kreditrating von mindestens "A" gemäß der nationalen Ratingskala für die Russische Föderation der Kreditratingagentur Analytical Credit Rating Agency oder einem Kreditrating von mindestens "ruA" gemäß dem nationalen Rating Skala für die Russische Föderation der Ratingagentur „Expert RA“ vom 1. Juni 2022.

    Ein Kreditinstitut, das die oben genannten Anforderungen erfüllt und beschlossen hat, die Tätigkeiten einer zugelassenen Bank auszuüben, veröffentlicht Informationen über diese Entscheidung auf seiner offiziellen Website im Internet. Außerdem benachrichtigt es über diese Entscheidung alle anderen Kreditorganisationen, die Zentralbank und das Finanzministerium der Russischen Föderation. Ein Kreditinstitut gilt ab dem Tag als zugelassene Bank, an dem es die vorgesehene Mitteilung abgeschickt hat.

    Russische Lizenznehmer sollen ausländisches geistiges Eigentum weiter nutzen können

    Das Sonderverfahren soll den russischen Nutzern der Ergebnisse von geistiger Tätigkeit und der Individualisierungsmittel (Warenzeichen) von ausländischen Rechtsinhabern die Möglichkeit geben, das geistige Eigentum aus bereits abgeschlossenen Verträgen weiter zu nutzen. Es soll vermieden werden, dass die Rechtsinhaber von den Verträgen zurücktreten, weil es nicht möglich ist, das Geld von Russland aus auf ausländische Bankkonten zu überweisen. Die Zahlung der Lizenzgebühren in Rubel soll es also Theatern, Kinos, Videodiensten, Industrieherstellern und Handelsunternehmen - einschließlich solcher, die Zahlungen an Organisationen zur kollektiven Rechtewahrnehmung leisten - in Russland ermöglichen, geistiges Eigentum von Lizenzgebern aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, weiterhin zu verwenden.

    Darüber hinaus zielt der Erlass offenbar darauf ab, die Rechtsinhaber dazu zu zwingen, ihre Tätigkeit in Russland nicht einzustellen und die Nutzung ihres geistigen Eigentums in Russland nicht zu untersagen.

    Hauptbetroffene werden international bekannte Marken sein

    In der Praxis werden die meisten Verträge mit ausländischen Rechtsinhabern bereits in Rubel abgeschlossen, erklärte Kirill Nikitin, Leiter der Anwaltskanzlei VEGAS LEX, gegenüber der Wirtschaftszeitung Kommersant. "Alle Zahlungen im Rahmen russischer Verträge, die in Russland abgeschlossen werden, müssen in Rubel geleistet werden. Die Bestimmung, die die Zahlung in ausländischer Währung für solche Verträge verbietet, war schon vorher in Kraft."

    Die neue Maßnahme dürfte vor allem die international bekanntesten Marken betreffen, die ihren Rückzug aus Russland angekündigt oder ihre Aktivitäten im Land eingestellt haben, meint Nikitin. "In diesem Fall handelt es sich wahrscheinlich um eine kleinere Kategorie von Rechtsinhabern. Populäre Marken - Apple, McDonald's und so weiter - sind alle in Russland registriert."

    "Alle Warenzeichen sind auf dem russischen Territorium schutzfähig, und ihre Veräußerung unterliegt ebenfalls dem Recht unseres Landes. Aber der Rechtsinhaber hat auch internationalen Schutz, und vielleicht wurden einige Vereinbarungen von Rechtsinhabern unter ausländischer Jurisdiktion geschlossen", erläuterte Nikitin.

    Kann die Zahlung in Rubel gerichtlich angefochten werden?

    Es ist wahrscheinlich, dass die von dem Erlass betroffenen ausländischen Unternehmen in naher Zukunft versuchen werden, die Währungsumstellung gerichtlich anzufechten, sagt Roman Lukyanov, geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei Semenov & Pevzner: "Es ist nicht unmöglich. Wenn ein ausländischer Rechtsinhaber eine Lizenz zur Nutzung seines geistigen Eigentums an ein russisches Unternehmen vergibt, unterliegen solche Transaktionen der ausländischen Gesetzgebung und beinhalten keinen Zwangsumtausch. Hypothetisch könnte eine Situation eintreten, die nicht in die russische Zuständigkeit fällt.“

    Lukyanov weiter: „Selbst wenn ein ausländisches Gericht entscheidet, wird es eine Entscheidung geben, die dann irgendwie durchgesetzt werden muss. Wenn ein Unternehmen aus Russland keine Vermögenswerte außerhalb Russlands hat, muss der Rechtsinhaber die Entscheidung in Russland vollstrecken. Am Ende wird alles wieder beim Ausgangspunkt sein.“

    Fazit: Der Erlass wirft in der Praxis eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit seiner Umsetzung auf. Die russische Regierung hat das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung als föderales Exekutivorgan benannt, das gemäß Absatz 18 Unterabsatz "b" des Präsidialerlasses Nr. 322 vom 27. Mai 2022 befugt ist, offizielle Erklärungen zur Anwendung des Erlasses abzugeben.


    Recht und Zoll: Wir zeigen Ihnen, was Sie beim Export und Ihrem Auslandsengagement beachten müssen.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russische Handelsketten dürfen stillgelegte Ladenflächen ausländischer Einzelhändler kaufen

    Ausländische Einzelhandelsunternehmen, die den russischen Markt verlassen, können ihre Filialen seit Mitte Juni leichter an russische Handelsketten verkaufen oder vermieten.

    Für ausländische Einzelhändler, die den russischen Markt verlassen, ist es seit Mitte Juni leichter möglich, ihre Filialen an größere russische Handelsketten für Lebensmittel zu verkaufen oder verpachten. Der russische Präsident hat am 11. Juni 2022 das föderale Gesetz Nr. 154-FZ unterzeichnet, das es russischen Einzelhandelsketten für Lebensmittel mit mehr als 25 Prozent Marktanteil ermöglicht, die Filialen ausländischer Unternehmen, die Russland verlassen haben/wollen, zu kaufen oder zu pachten. Das Gesetz gilt für Kauf- und Leasingtransaktionen für Einzelhandelseinrichtungen, die zwischen dem 15. Juni und dem 31. Dezember 2022 abgeschlossen werden.

    Der Verkauf oder die Vermietung (Leasing) sind möglich, wenn es sich bei der ausländischen Vertragspartei um eine juristische Person handelt, die gleichzeitig folgende Anforderungen erfüllt:

    1. die juristische Person war im Einzelhandel mit Lebensmitteln über ein Handelsnetz tätig, hat aber ihre Handelstätigkeit in der Russischen Föderation eingestellt oder die Einstellung dieser Tätigkeit erklärt;
    2. die juristische Person wird zum Zeitpunkt der Transaktion von einem ausländischen Unternehmen kontrolliert;
    3. die Gründe für die Anerkennung der juristischen Person als von einer ausländischen Organisation kontrolliert sind vor dem 15. Juni 2022 eingetreten.

    Beschränkungen für große Handelsketten beim Zukauf von Ladenflächen aufgehoben

    Nach geltendem Recht gibt es in Russland für Unternehmen, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln tätig sind, Beschränkungen für den Erwerb und die Anmietung zusätzlicher Einzelhandelsflächen. Damit will die russische Regierung eine noch stärkere Konzentration von Marktmacht verhindern. Insbesondere ist es russischen Handelsketten, die im Einzelhandel mit Lebensmitteln tätig sind und einen Anteil von mehr als 25 Prozent am jährlichen Verkaufsvolumen von Lebensmitteln innerhalb der Grenzen einer russischen Region (einschließlich Moskau und Sankt Petersburg), eines Gemeinde- oder Stadtbezirks haben, untersagt, zusätzliche Einzelhandelsflächen in der gleichen Gebietskörperschaft zu erwerben oder zu mieten.

    Durch das neue Föderale Gesetz Nr. 154-FZ vom 11. Juni 2022 wird diese Einschränkung für den Fall der Übernahme von Handelsflächen ausländischer Einzelhandelsunternehmen, die den russischen Markt verlassen, vom 15. Juni bis 31. Dezember 2022 ausgesetzt.

    Geschäfte, die im genannten Zeitraum getätigt werden, können nicht aus den in Absatz 2 Artikel 14 des Föderalen Gesetzes Nr. 381-FZ vom 28. Dezember 2009 "Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelstätigkeit in der Russischen Föderation" genannten Gründen als ungültig erklärt werden.

    Für die Feststellung der Kontrolle einer ausländischen juristischen Person über ein Unternehmen, das den Einzelhandel mit Lebensmitteln über ein Handelsnetz betreibt, gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 Teil 1 Artikel 5 des Föderalen Gesetzes Nr. 57-FZ vom 29. April 2008 "Über Verfahren für ausländische Investitionen in Unternehmen von strategischer Bedeutung für die Landesverteidigung und die Staatssicherheit".
     

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland erlässt Einreiseverbot gegen EU-Spitzenpersonal

    Die russische Regierung hat ein Einreiseverbot gegen die Führungsspitze der Europäischen Union sowie Vertreter der Regierungen und Parlamente einiger EU-Staaten verhängt.

    Russland verbietet einer Reihe von EU-Beamten:innen und Abgeordneten des EU-Parlaments, Personen des öffentlichen Lebens und Journalisten die Einreise ins Land. Diese Liste hat die Regierung am 31. März 2022 erweitert.

    Das Einreise- und Transitverbot gilt für:

    • Führungsspitze der Europäischen Union (Rat und Kommission),
    • große Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments,
    • Leiter militärischer Strukturen der EU,
    • Vertreter von Strafverfolgungsbehörden,
    • hochrangige Beamte der EU,
    • Vertreter der Regierungen und Parlamente einiger EU-Mitgliedstaaten.

    Darüber hinaus betrifft die Liste „Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Medienschaffende, die persönlich für die Förderung illegaler antirussischer Sanktionen, die Verbreitung russophober Rhetorik und die Verletzung der Rechte und Freiheiten der russischsprachigen Bevölkerung verantwortlich sind.“ Belege für diese Anschuldigungen lieferte das russische Außenministerium nicht.

    Russland hat die Liste der Politiker:innen und Journalist:innen, denen die Einreise verboten wurde, nicht veröffentlicht. Es ist jedoch anzunehmen, dass Moskau alle EU-Abgeordneten, die in den letzten Resolutionen gegen Russland gestimmt haben, auf die "Stop-Liste" des Außenministeriums gesetzt hat.

    Als Reaktion auf die EU-Sanktionen, die wegen der Inhaftierung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny verhängt worden waren, hatte Russland bereits im vergangenen Jahr gegen acht EU-Beamte ein Einreiseverbot verhängt. Dazu gehörten der damalige Präsident des Europäischen Parlaments, David Sassoli aus Italien, und die Vizepräsidentin und Kommissarin der Europäischen Kommission für Werte und Transparenz, Věra Jourová aus Tschechien.

    Ferner hat die russische Regierung 40 Mitarbeiter:innen der Deutschen Botschaft in Russland ausgewiesen.

    Mitteilungen über neue Listungen veröffentlicht das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation auf seiner Internetseite unter dem Menüpunkt  "Außenpolitik" - "Neugikeiten" und auf seinem Telegram-Kanal 


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland verhängt Sanktionen gegen die US-Regierung

    Russland verbietet aktuell 1023 US-Amerikanern die Einreise. Auf der schwarzen Liste stehen Präsident Joe Biden, hochrangige US-Beamte und Abgeordnete des Repräsentantenhauses, Rüstungs- und Medienunternehmer.

    Die russische Regierung untersagt aktuell 1023 US-Amerikanern die Einreise (Stand: 6. Juni 2022). Auf der schwarzen Liste stehen Präsident Joe Biden, sein Sohn Hunter, Regierungsmitglieder, hochrangige US-Beamte und Abgeordnete des Repräsentantenhauses, Rüstungs- und Medienunternehmer wie Mark Zuckerberg (Meta Holding). Das russische Außenministerium wirft ihnen vor, „Russophobie zu schüren“.

    Am 15. März 2022 hat die russische Regierung US-Präsident Joe Biden und weiteren zwölf US-Beamten die Einreise nach Russland verboten. In der Erklärung des russischen Außenministeriums heißt es: Als Reaktion auf eine Reihe beispielloser Sanktionen, die unter anderem die Einreise hochrangiger russischer Beamter in die Vereinigten Staaten verbieten, werden Präsident Joe Biden, Außenminister Anthony Blinken, Verteidigungsminister Lloyd Austin und der Vorsitzende der Vereinigten Stabschefs Mark Milley sowie mehrere Abteilungsleiter und bekannte amerikanische Persönlichkeiten ab dem 15. März auf Gegenseitigkeitsbasis in die "Stop-Liste" des russischen Außenministeriums aufgenommen".

    Die Sanktionsliste, die auf der Website des russischen Außenministeriums veröffentlicht wurde, umfasst insgesamt 13 Personen:

    1. Joe Biden, US-Präsident;
    2. Hunter Biden, Sohn des US-Präsidenten*);
    3. Anthony Blinken, US-Außenminister;
    4. Lloyd Austin, Verteidigungsminister;
    5. Jake Sullivan, Assistent des US-Präsidenten für nationale Sicherheit;
    6. William Burns, CIA-Direktor;
    7. Mark Milley, Vorsitzender der Vereinigten Stabschefs (Chef des Generalstabs);
    8. Jen Psaki, Pressesprecherin des Weißen Hauses;
    9. Dalip Singh, Stellvertretender Assistent des US-Präsidenten für nationale Sicherheit;
    10. Samantha Power, Direktorin der Agentur für internationale Entwicklung;
    11. Hillary Clinton, ehemalige US-Außenministerin und ehemalige Präsidentschaftskandidatin;
    12. Adewale Adeyemo, Erster Unterstaatssekretär des US-Finanzministeriums;
    13. Reta Joe Lewis, Präsident und Vorsitzender des Verwaltungsrats der Export-Import-Bank.

    *) Hunter Biden wurde im Mai 2014 in den Verwaltungsrat des größten privaten Gasproduzenten der Ukraine, Burisma Holdings, berufen.

    Am 13. April 2022 verhängte Russland ein Einreiseverbot gegen 398 Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses. Es handele sich um eine Antwort auf die von der US-Regierung verkündeten Sanktionen gegen die russische Staatsduma vom 24. März 2022, teilte das Außenministerium in Moskau mit. Auch 87 kanadische Senatoren wurden auf die sogenannte russische Stopp-Liste gesetzt.

    Am 21. April 2022 setzte Russland weitere 29 US-Bürger:innen auf seine "schwarze Liste". Darunter sind die Vize-Präsidentin Kamala Harris, die Führungsspitzen des Verteidigungsministeriums und des Generalstabes der USA, weitere hochrangige Regierungsbeamte, die Präsidenten von großen Rüstungsunternehmen und Medienvertreter.

    Am 21. Mai 2022 veröffentlichte das russische Außenministerium eine konsolidierte Sanktionsliste mit den Namen von 963 US-Bürgern:innen.

    Am 6. Juni 2022 fügte das russische Außenministerium weitere 61 Personen zur Stopp-Liste hinzu und veröffentlichte eine konsolidierte Sanktionsliste mit den Namen von 1023 US-Bürgern:innen.

    Das Außenministerium betonte, dass die russische Regierung die Liste der Personen, denen die Einreise nach Russland untersagt ist, anlassbezogen erweitern werde (Zitat): "Weitere Ankündigungen zur Ausweitung der Sanktionsliste auf hochrangige US-Beamte, Militärs, Gesetzgeber, Geschäftsleute, Experten und Medienpersönlichkeiten, die russlandfeindlich sind oder Hassreden gegen Russland verbreiten, sowie zur Verhängung restriktiver Maßnahmen werden in Kürze folgen".

    Die Meldungen über die Listung ausländischer Personen und Organisationen veröffentlicht das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation auf seiner Internetseite unter dem Menüpunkt "Auswärtige Politik" - "Neuigkeiten"


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Russland ergänzt Länderliste für Gegensanktionen

    Die Liste enthält die Staaten, die wegen des Angriffs auf die Ukraine Sanktionen gegen Russland verhängt haben.

    Die Regierung der Russischen Föderation hat mit der Verordnung Nr. 430-r vom 5. März 2022 eine Liste ausländischer Staaten und Territorien beschlossen, die laut Begründung „unfreundliche“ Handlungen gegen Russland, seine Unternehmen und Bürger begangen hätten. Gemeint sind damit die Sanktionen wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine.

    Durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 2018-r vom 23. Juli 2022 wurde diese Liste ergänzt um die Bahamas sowie die Inseln Guernsey und Man (Besitzungen der britischen Krone). Die Liste umfasst damit aktuell 49 Länder, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Wenn weitere Länder Sanktionen gegen die Russische Föderation oder russische natürliche oder juristische Personen verfügen, dann dürfte die Liste erneut erweitert werden.

    Auf die gelisteten Länder, ihre Regierung, Unternehmen und Bürger zielt Russland mit Gegensanktionen ab. Russische Bürger und Unternehmen, der Staat, seine Regionen und Gemeinden, die Devisenverpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern aus den aufgeführten Ländern haben, können diese in Rubel - statt in Euro oder US-Dollar - bezahlen.

    Liste der Staaten, auf die sich Russlands Gegenmaßnahmen richten

    EU-Staaten

    Luxemburg

    Andere Europäische StaatenAmerika

    Belgien

    Malta

    Albanien

    USA

    Bulgarien

    Niederlande

    Andorra

    Kanada

    Dänemark

    Österreich

    Bahamas

    Deutschland

    Polen

     

    Großbritannien (inkl. der Inseln Guernsey,

    Jersey und Man sowie kontrollierte

    Überseegebiete - Anguilla,

    Britische Jungferninseln, Gibraltar)

    ASIEN

    Estland

    Portugal

    Island

    Japan

    Finnland

    Rumänien

    Liechtenstein

    Singapur

    Frankreich

    Schweden

    Monaco

    Südkorea

    Griechenland

    Slowakei

    Montenegro

    Taiwan

    Italien

    Slowenien

    Nordmazedonien

    Irland

    Spanien

    Norwegen

    OZEANIEN

    Kroatien

    Tschechische

    Republik

    San Marino

    Australien

    Lettland

    Ungarn

    Schweiz

    Neuseeland

    Litauen

    Zypern

    Ukraine

    Mikronesien

    Quelle: Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation Nr. 430-r vom 5. März 2022 und Nr. 2018-r vom 23. Juli 2022


  • Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen für die Gegensanktionen des russischen Staates sind Erlasse und Verordnungen des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation.

    Föderale Gesetze

    Föderales Gesetz Nr. 272 vom 28. Dezember 2012 "Über Maßnahmen zur Ausübung von Druck auf Personen, die an Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten von Bürgern der Russischen Föderation beteiligt sind" (persönliche Sanktionen)

    Föderales Gesetz Nr. 127-FZ vom 4. Juni 2018 "Über Maßnahmen zur Beeinflussung (Gegenwirkung) unfreundlicher Handlungen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer ausländischer Staaten" (Grundlage für die Einführung beschränkender Maßnahmen)

    Föderales Gesetz Nr. 46-FZ vom 4. März 2022 (Anti-Krisen-Gesetz, unterzeichnet am 8. März 2022, veröffentlicht und in Kraft getreten am 9. März 2022)

    Föderales Gesetz Nr. 31-FZ vom 4. März 2022 "Über die Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation" (verwaltungsrechtliche Haftung)

    Föderales Gesetz Nr. 32-FZ vom 4. März 2022 zur "Änderung des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation sowie der Artikel 31 und 151 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation" (strafrechtliche Haftung)

    Föderales Gesetz Nr. 56-FZ vom 14. März 2022 "Über Änderungen des Luftverkehrsgesetzes der Russischen Föderation und bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“

    Erlasse des Präsidenten der Russischen Föderation

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 166 vom 30. März 2022 „Über Maßnahmen zur Gewährleistung der technologischen Unabhängigkeit und Sicherheit der kritischen Informationsinfrastruktur der Russischen Föderation“

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 126 vom 18. März 2022 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität der Russischen Föderation im Bereich der Devisenregulierung"

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftstätigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Russischen Föderation“ (Handelsbeschränkungen und -verbote)

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 95 vom 5. März 2022 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 81 vom 1. März 2022 „Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der Russischen Föderation“ (regulierte Transaktionen und Geschäfte)

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 79 vom 28. Februar 2022 "Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den unfreundlichen Aktionen der Vereinigten Staaten von Amerika und ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die sich ihnen angeschlossen haben" (Regulierung von Devisengeschäften)

    Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 506 vom 29. März 2022 „Über Waren (Warengruppen), in Bezug auf die bestimmte Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation über den Schutz ausschließlicher Rechte an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit die in solchen Waren zum Ausdruck kommen, und die Mittel zur Individualisierung, mit denen solche Waren gekennzeichnet sind, nicht anwendbar sind"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 550-r vom 19. März 2022

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 412 vom 19. März 2022 "Über die Genehmigung der Besonderheiten von Finanzleasingverträgen, Verträgen über die Vermietung ausländischer Flugzeuge, die von den in Artikel 61 Absatz 3 des Luftverkehrsgesetzes der Russischen Föderation genannten Personen für Flüge verwendet werden, und Flugzeugtriebwerke im Jahr 2022 "(Dokument ist nicht in Kraft getreten)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 411 vom 19. März 2022 "Über die Merkmale der staatlichen Registrierung von Zivilflugzeugen, die zum Flug bestimmt sind, im staatlichen Register der Zivilflugzeuge der Russischen Föderation und die Merkmale der staatlichen Registrierung von Rechten an Flugzeugen und Transaktionen mit ihnen“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 377 vom 16. März 2022 „Über die Unterstützung russischer Organisationen und Einzelunternehmer, die am stärksten von restriktiven Maßnahmen ausländischer Staaten betroffen sind, die im Rahmen des Nationalen Projekts „Internationale Zusammenarbeit und Export“ subventioniert werden

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 877 vom 15. Dezember 2007 "Über die Genehmigung der Liste der für den Inlandsmarkt der Russischen Föderation wesentlichen Güter, für die in Ausnahmefällen vorübergehende Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote verhängt werden können" (mit späteren Ergänzungen)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 362 vom 14. März 2022 "Über die Verhängung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Getreidekulturen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 361 vom 14. März 2022 "Zur Einführung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Weißzucker und Rohrrohzucker aus der Russischen Föderation"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 353 vom 12. März 2022 "Über die Besonderheiten der Genehmigungstätigkeit in der Russischen Föderation im Jahr 2022"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 351 vom 12. März 2022 "Zu den Einzelheiten der Offenlegung und Bereitstellung im Jahr 2022 von offenlegungs- und bereitgestellten Informationen gemäß den Anforderungen des föderalen Gesetzes „Über Aktiengesellschaften“ und des Bundesgesetzes „Über den Wertpapiermarkt“ und den Besonderheiten der Offenlegung von Insiderinformationen gemäß den Anforderungen des föderalen Gesetzes „Über die Bekämpfung des Missbrauchs von Insidern Informations- und Marktmanipulation und über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 313 vom 9. März 2022 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022“ (Anlage 1: Verzeichnis der ausländischen Staaten und Territorien, in Bezug auf die ein Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren erlassen wird / Anlage 2: Verzeichnis bestimmter Arten von Holzwaren, für die ein Ausfuhrverbot erlassen wird)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 312 vom 9. März 2022 „Über die vorübergehende Einführung eines Genehmigungsverfahrens für die Ausfuhr bestimmter Warenarten außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation“ (Verzeichnis bestimmter Arten von Landtechnik und Teile dafür)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 311 vom 9. März 2022 „Über Maßnahmen zur Umsetzung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 100 vom 8. März 2022“ (Verzeichnis bestimmter Arten von Waren, deren Ausfuhr vorübergehend verboten ist)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 302 vom 6. März 2022 "Über die Einführung eines vorübergehenden Verbots der Ausfuhr von Medizinprodukten aus der Russischen Föderation, die zuvor aus ausländischen Staaten in die Russische Föderation eingeführt wurden, die beschlossen haben, restriktive wirtschaftliche Maßnahmen gegen die Russische Föderation zu verhängen

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 299 vom 6. März 2022 „Über die Änderung von Punkt 2 der Methode zur Berechnung des an den Patentinhaber zu zahlenden Entschädigungsbetrags führte zur Entscheidung, die Erfindung, das Gebrauchsmuster oder das Industriedesign ohne Zustimmung des Patentinhabers und Zahlungsverfahren“

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 295 vom 6. März 2022 (Regeln für Transaktionen mit ausländischen Unternehmen, die Sanktionen unterliegen)

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 430-r vom 5. März 2022 (Liste der unfreundlichen Staaten)


    Von Edda Wolf | Bonn

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