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Wirtschaftsumfeld | Russland | Personen- & Warenverkehr

Sanktionen lassen Corona in den Hintergrund treten

Der Krieg gegen die Ukraine beeinträchtigt den internationalen Reiseverkehr mit Russland massiv. Corona bleibt ein Thema, spielt in der Öffentlichkeit aber keine große Rolle mehr.

Von Edda Wolf, Hans Peter Pöhlmann | Bonn

  • Internationaler Reiseverkehr und Aufenthaltsbestimmungen

    Der Linienflugverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland ist eingestellt. Die Ein- und Ausreise muss über Drittstaaten erfolgen.

    Russische Fluggesellschaften dürfen nicht mehr in der EU landen. Sie haben zum 8. März die regulären Flugverbindungen in das Ausland, mit Ausnahme von Belarus, eingestellt.

    Flüge nach Russland erfordern Umstieg in einem Drittstaat

    Umsteigeverbindungen nach Russland sind derzeit möglich über: 

    • Serbien (Belgrad, Air Serbia),
    • die Türkei (Istanbul/Antalya, Turkish Airlines),
    • Israel (Tel Aviv, El Al),
    • Ägypten (Kairo, Egypt Air),
    • Katar, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate (Doha, Qatar Airways / Bahrain, Gulf Air / Abu Dhabi, Etihad / Dubai, Emirates).

    Deutsche Staatsbürger mit gültigem Visum dürfen nach Russland einreisen. Die Einreise ist ausschließlich per Flugzeug möglich.

    Benötigt werden ein deutscher Reisepass mit mindestens sechsmonatiger Gültigkeitsdauer und ein gültiges Visum für die Russische Föderation, beziehungsweise ein dauerhafter Aufenthaltstitel ("wid na schitelstwo"). Zudem muss ein negativer PCR-Test in russischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

    Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente teilweise von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen Sie sich daher auch bei Ihrer Fluggesellschaft.

    Aufgrund des Ukraine-Russland-Konflikts wurden bis zum 14. März 2022 elf Flughäfen in Südrussland geschlossen, darunter die Flughäfen Lipezk, Belgorod, Brjansk, Kursk, Woronesch, Krasnodar und Rostow am Don.

    Die Sanktionen wirken sich erheblich auf den Flugverkehr aus. Das könnte in nächster Zeit auch dazu führen, dass sich das Inlandsflugnetz ausdünnt. 

    Landgrenzen zur EU sind passierbar

    Das Auswärtige Amt meldet, dass die Grenzübergänge Russlands zu EU-Staaten geöffnet sind. Beim Passieren sind jeweils die Coronavorschriften des Ankunftslandes zu beachten. Informationen hierzu stellt das Auswärtige Amt auf der jeweiligen Länderseite bereit.

    • Finnland: Grenzübergänge für den Straßenverkehr können regulär genutzt werden. Der finnische Bahnkonzern VR hat jedoch den Zugverkehr zwischen Sankt Petersburg und Helsinki eingestellt.
    • Estland / Lettland / Polen: Die Grenzübergänge sind geöffnet und passierbar. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage jederzeit möglich.
    • Litauen: Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, beispielsweise auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist über die Grenzübergänge Kybartai - Tschernischewskoje sowie Panemunė - Sowjetsk möglich.

    Auswärtiges Amt rät von Reisen nach Russland ab

    Folgende Personengruppen können derzeit nach Russland einreisen:

    • russische Staatsbürger,
    • Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis,
    • Ausländer mit gültigem Visum.

    Die Vergabe von Geschäftsvisa an Deutsche ist prinzipiell möglich. Bislang gilt das internationale Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland zur Visavergabe. Über die hierfür einzureichenden Dokumente und das Abkommen informiert die Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland.

    Auch Touristenvisa können beantragt werden. Die Vergabe von elektronischen Visa bleibt jedoch bis auf weiteres ausgesetzt.

    Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Russische Föderation ab. Für Südrussland und die Grenzregionen zur Ukraine gilt eine Reisewarnung.

    Chipkarte und Pflichtuntersuchungen für Ausländer mit längerfristiger Aufenthaltsbewilligung

    Ausländische hoch qualifizierte Spezialisten (HQS) und ihre Familienmitglieder dürfen bei Vorlage eines gültigen Visums regulär ein- und ausreisen. Visa für hoch qualifizierte Spezialisten (HQS) müssen im Vorfeld der Beantragung mit dem zuständigen Fachministerium abgestimmt werden.

    Ebenso ist die Einreise von Monteuren und Technikern von russischer Seite aus weiter möglich. Hierzu muss ein "ordentliches Arbeitsvisums“ mit dem Einreiseziel "Montagearbeiten“ beantragt werden. Für die Erteilung eines Arbeitsvisums ist laut Angaben der russischen Botschaft in Deutschland die Vorlage einer förmlichen Einladung des russischen Innenministeriums oder einer schriftlichen Einladung der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation im Original erforderlich. Diese müssen über den Arbeit- oder Auftraggeber in Russland organisiert werden.

    Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Russland aufhalten, müssen seit dem 29. Dezember 2021 nach der Einreise bei den Migrationsbehörden eine elektronische Karte beantragen. Auf dieser sind ihre persönlichen und biometrischen Daten gespeichert. Die Unterlagen können über das staatliche Portal Gosuslugi eingereicht werden.

    Darüber hinaus ist für Ausländer, die zu Arbeitszwecken länger als 30 Tage einreisen sowie für Ausländer, die sich zu sonstigen Zwecken länger als 90 Tage im Land aufhalten, innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine medizinische Pflichtuntersuchung vorgeschrieben. Die Bescheinigung über die Pflichtuntersuchung ist jeweils 90 Tage gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Untersuchung innerhalb von 30 Tagen zu wiederholen. Ausführliche Informationen, auch zu Sonderfällen und Ausnahmeregelungen, bietet die AHK Russland.

    Von Hans Peter Pöhlmann, Edda Wolf | Bonn

  • Coronabedingte Einschränkungen

    Russland schottet sich wirtschaftlich weiter ab, hebt gleichzeitig jedoch die letzten pandemiebedingten Einschränkungen auf. Seit 21. Oktober 2022 entfällt die PCR-Testpflicht.

    Anna Popova, Leiterin der Verbraucherschutzbehörde Rospotrebsadsor, hob zum 21. Oktober 2022 die PCR-Testpflicht für Ausländer und Staatenlose auf. Eine entsprechende Verordnung veröffentlichte Rospotrebnadsor am Vortag. Bereits seit 15. Juli 2022 gelten in Russland keine Einreisebeschränkungen mehr. Ausländer und Russen dürfen seither wieder per Flugzeug, Schiff und auf der Straße oder Schiene ins Land kommen. Schon Anfang Juli 2022 hob Rospotrebnadzor alle Coronabeschränkungen im Land auf, einschließlich der Pflicht zum Tragen von Masken an öffentlichen Orten.

    Einreise: Testpflicht für Ausländer entfällt

    Ausländische Staatsbürger und Staatenlose sind seit 21. Oktober 2022 nicht mehr verpflichtet, bei der Einreise einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer oder russischer Sprache mit sich zu führen. Die genannten Personen müssen künftig bei der Einreise nach Russland lediglich ein Formular ausfüllen. Stichprobenartige PCR-Tests an Grenzübergängen sind jedoch weiterhin möglich. Im Fokus stehen vor allem Einreisende aus Ländern mit einer angespannten epidemologischen Situation. Auch russische Staatsbürger müssen nach der Rückkehr aus dem Ausland keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen. Sollten sie nicht auf dem Landweg einreisen, müssen Russinnen und Russen wie bisher ein Formular auf dem Internetportal Gosuslugi.ru ausfüllen.

    Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen

    Rückreise: Keine Beschränkungen für Reisende aus Russland

    Russland gilt seit dem 3. März 2022 nach Angaben des Robert-Koch-Instituts nicht mehr als Hochrisikogebiet. Seit 1. Juni 2022 führt das RKI nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete. Die Kategorie der Hochrisikogebiete ist entfallen. Einreisende brauchen grundsätzlich keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Eine Vorab-Anmeldung über das Einreiseportal der Bundesrepublik Deutschland ist aktuell ebenfalls nicht erforderlich. Bei der Einreise über ein Drittland gelten entsprechende Bestimmungen. Manche Fluggesellschaften schreiben jedoch das Tragen einer Maske während des Fluges vor.

    Experten erwarten ansteckendere Coronavirusstämme

    Im Herbst 2022 dominieren die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 mit einer Quote von rund 95 Prozent das Infektionsgeschehen, meldet Rospotrebnadsor. Wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird, darüber gehen die Meinungen jedoch auseinander. So sei es aktuell kaum vorhersagbar, welche Varianten von SARS-Covid-2 sich in naher Zukunft verbreiten würden, erklärt Anatolij Altshtejn, leitender wissenschaftlicher Mitarbeiter am Gamalej-Forschungszentrum für Epidemologie. Der Russische Fonds für Direktinvestitonen (RFPI), der die Entwicklung von Impfstoffen maßgeblich finanziert, rechnet jedoch damit, dass neue, noch gefährlichere Virus-Varianten auftreten und zu mehr Infektionen mit schwereren Krankheitsverläufen führen werden.

    Das Infektionsgeschehen ist im Herbst 2022 rückläufig, die sechste Pandemiewelle klingt ab. Zwischen Mitte September und Mitte Oktober 2022 gingen die Infektionszahlen landesweit kontinuierlich auf den niedrigsten Stand seit August 2022 zurück, meldet Rospotrebnadsor. Infektions-Hotspot ist nach wie vor die Hauptstadt Moskau, gefolgt von Sankt Petersburg und dem Moskauer Gebiet.

    Regional ist das Ausmaß der Pandemie unterschiedlich. Jede Region entscheidet je nach Infektionslage selbstständig über Einschränkungen.

    In der russischen Berichterstattung nehmen standardisierte Werte wie die Sieben-Tage-Inzidenz, die einen besseren Vergleich zwischen den Regionen erlauben, keinen Raum ein.

    Nach der Eskalation des Ukraine-Russland-Konflikts ist die Lage unübersichtlich. Die Moscow Times veröffentlicht seit dem 24. Februar keine Aktualisierungen mehr zur Coronapandemie im Land.

    Russland: Kollektive Immunität sinkt

    Die Impfquote (Anteil der Bevölkerung mit einer vollständigen Coronaimpfung) stagniert und wird zum 20. Oktober 2022 mit 58,7 Prozent angegeben. Die kollektive Immunität gegen das Coronavirus ist weiter rückläufig und liegt landesweit nur noch bei 7,4 Prozent. Von einer Herdenimmunität gegen das Coronavirus entfernt sich Russland damit immer weiter. Dabei steht die siebte Infektionswelle, die Experten zu Winterbeginn erwarten, bereits vor der Tür.

    Abhilfe schaffen soll eine neue Impfkampagne. Gesundheitsminister Michail Muraschko wird nicht müde, die Werbetrommel für eine Auffrischungsimpfung zu rühren: „Es gibt genug Impfstoff zur Prophylaxe“. Dazu stehen die in Russland anerkannten Impfstoffe Sputnik-V, Sputnik Light, Sputnik-M, EpiVakCorona, EpiVakCorona-H, CoviVac sowie Konvasel zur Verfügung. Westliche Covid-19-Vakzine hingegen sind in Russland nicht verfügbar und werden nicht anerkannt.

    Maske und QR-Codes keine Pflicht

    Rospotrebnadzor sieht anhand des aktuellen Infektionsgeschehens aktuell keine Notwendigkeit für eine landesweite Rückkehr zu Covid-Beschränkungen. Einkaufszentren, Messeveranstalter, Restaurants oder Hotels haben allerdings das Hausrecht, das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen vorzuschreiben. Zudem können sie in Einzelfällen immer noch auf Vorlage eines QR-Codes bestehen.

    Einen Überblick über die geltenden Regeln in den einzelnen Regionen finden Sie in russischer Sprache auf der Webseite Stopcoronavirus.rf (per Mouseover).

    Covid-19-Zertifikat auch für Ausländer erhältlich

    Ausländer können sich russische Covid-19-Zertifikate beziehungsweise QR-Codes ausstellen lassen, wenn ein Nachweis von Antikörpern erfolgt. Die Dokumente gelten jeweils sechs Monate lang. Die Regelung ermöglicht es Ausländern einen positiven Status zu erhalten, der zuvor lediglich nach einer Impfung mit einem russischen Vakzin oder nach einer überstandenen Infektion bescheinigt wurde. Ausländer können vor Ort weiterhin russische Impfstoffe erhalten.

    Von Edda Wolf, Hans-Jürgen Wittmann | Bonn, Berlin

  • Russlands Krieg gegen die Ukraine führt zu starken Störungen im Warenverkehr

    Die Kraftstoffpreise sind sprunghaft gestiegen. Flug- und Überflugverbote führen zu Umwegen im Luftverkehr. Die Engpässe bei den Transportkapazitäten nehmen zu.

    Der Warenverkehr von und nach Russland ist erheblich gestört.

    Es fehlen LKW-Fahrer

    Rund 10 Prozent der Lkw-Fahrer in Europa kommen aus der Ukraine. Durch humanitäre Einsätze und Einberufung im Heimatland fehlen sie für den Gütertransport auf den Straßen. Das sorgt in der Transport- und Logistikbranche für personelle Engpässe.

    Im Schienenverkehr haben chinesische Verlader einem Bericht der Tageszeitung Vedomosti zufolge damit begonnen, den Transit von Waren durch Russland in die Europäische Union (EU) auszusetzen.

    Die Abfertigung von Warentransporten per Lkw über Belarus funktioniert weitgehend störungsfrei. Auch im Transitverkehr durch Russland sind aktuell keine Unregelmäßigkeiten bekannt. Spediteure sollten berücksichtigen, dass in Russland Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen durch die Finanzsanktionen beeinträchtigt sind.

    Charter- und Cargoflüge fallen weg

    Charter- und Cargoflüge fallen durch die EU-Sanktionen weg. Der russische Luftraum ist für Fluglinien aus 36 Ländern gesperrt, darunter aus allen EU-Ländern und der Schweiz. Russische Fluggesellschaften dürfen wiederum nicht in die EU fliegen. Darüber hinaus wurden gegenseitig weitreichende Überflugverbote verhängt. Frachtflüge europäischer Gesellschaften von und nach Ostasien (China, Japan, Südkorea) müssen dadurch erheblich längere Flugrouten einplanen. Eine höhere Betankung und eine geringere Zuladung verteuern den Transport erheblich.

    Schiffsfrachtverkehr rechnet mit drastischen Einbußen

    Auch der Schiffsfrachtverkehr rechnet mit drastischen Einbußen. Die dänische Containerreederei Maersk und MSC meldeten am 1. März 2022 die Einstellung aller Lieferungen von und nach Russland, mit Ausnahme humanitärer Güter. Eine Sperrung der Häfen in der EU für russische Schiffe wurde bislang nicht beschlossen. Es liegt jedoch eine (nicht bindende) Resolution des Europäischen Parlaments vom 1. März 2022 vor.  Großbritannien und Kanada haben ihre Häfen bereits für das Einlaufen russischer Schiffe gesperrt.

    Weitere Informationen bietet unser GTAI-Fachbereich Zoll.

    Von Hans Peter Pöhlmann | Bonn

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