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Wirtschaftsumfeld | Russland | Teilmobilmachung, Arbeitgeber

Was die Teilmobilmachung für Arbeitgeber in Russland bedeutet

Der russische Präsident Wladimir Putin verfügte kürzlich eine Teilmobilmachung im Krieg gegen die Ukraine. Dies hat auch Folgen für Arbeitgeber.

Von Edda Wolf | Bonn

Am 21. September 2022 hat der russische Präsident Wladimir Putin eine Teilmobilmachung im Krieg gegen die Ukraine verfügt. Diese betrifft rund 300.000 Männer im wehrfähigen Alter. Vereinzelt werden auch Frauen mit militärischen Berufen eingezogen. Damit ist eine große Anzahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betroffen.

Am 22. September 2022 hat die russische Regierung eine Verordnung zu den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers im Fall einer Mobilmachung beschlossen. Das Ministerium für Arbeit hat das Verfahren dazu in einem Informationsschreiben vom 27. September 2022 klargestellt. Entsprechende Änderungen des russischen Arbeitsgesetzbuches sind aktuell im Gesetzgebungsprozess.

  • Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und -nehmer bei Mobilmachung

    Die russische Regierung hat eine Verordnung über den Erhalt der Arbeitsplätze von Bürgern, die zum Militärdienst einberufen werden, beschlossen.

    Im russischen Arbeitsgesetzbuch finden sich keine Regelungen über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Fall einer Mobilmachung. Die russische Regierung hat deshalb die Verordnung Nr. 1677 vom 22. September 2022 über den Erhalt der Arbeitsplätze von einberufenen Bürgern beschlossen. Das Verfahren dazu hat das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz in seinem Schreiben Nr. 14-6/10/B-13042 vom 27. September 2022 an die Föderation unabhängiger Gewerkschaften Russlands und den Russischen Verband der Industriellen und Unternehmer (RSPP; Arbeitgeberverband) klargestellt.

    Am 27. September 2022 wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs im Zusammenhang mit der Teilmobilmachung von der Staatsduma angenommen (Entwurf der föderalen Gesetze Nr. 112293-8 „Über Änderungen an Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation" und Nr. 101311-8 "Über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation"). Der Föderationsrat wird die Gesetzentwürfe bei der nächsten Sitzung am 4. Oktober 2022 prüfen.

    Insbesondere wird das Arbeitsgesetzbuch um Artikel 351.7 ergänzt, in dem die Einzelheiten der Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern festgelegt werden, die durch Mobilmachung einberufen werden oder im Rahmen eines Vertrags in den Militärdienst eingetreten sind.

    Arbeitgeber darf einberufenen Arbeitnehmern nicht kündigen

    Der Arbeitnehmer hat bei der Einberufung ein Recht auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes. Arbeitgeber dürfen zum Militärdienst einberufene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht entlassen. Arbeitsverträge können nicht aus den in Artikel 83 Absatz 1 des Arbeitsgesetzbuches genannten Gründen gekündigt werden.

    Nach dem neuen Artikel 351.7 des Arbeitsgesetzbuches werden die Arbeitsverträge einberufener Arbeitnehmer für die Dauer des Militärdienstes ausgesetzt. Der Arbeitsvertrag ruht also. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsvertrag aussetzen, auch wenn sich ein Arbeitnehmer in der Probezeit befindet oder ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt.

    Zur Aussetzung eines Arbeitsvertrags erlässt der Arbeitgeber eine entsprechende Anordnung, die dokumentiert werden muss. Dazu ist es nicht erforderlich, eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer abzuschließen.

    Das Verfahren lautet wie folgt:

    • der Arbeitnehmer schreibt eine Erklärung und fügt eine Kopie der Vorladung zur Einberufung zum Militärdienst (Mobilmachungsbescheid) oder der Mitteilung des föderalen Exekutivorgans über den mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vertrag bei;
    • der Arbeitgeber erlässt eine Anordnung zur Aussetzung des Arbeitsvertrags;
    • Spätestens am Tag der Aussetzung des Arbeitsvertrags zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ihm zustehenden Löhne und Zahlungen für die der Aussetzung des Arbeitsvertrags vorangegangene Arbeitszeit in voller Höhe.
    • Während der Dauer der Aussetzung des Arbeitsvertrags behält der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz (Position).  Während dieses Zeitraums ist der Arbeitgeber berechtigt, für die Zeit der Abwesenheit des Arbeitnehmers einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitnehmer abzuschließen..

    Um das Recht auf Erhalt seines Arbeitsplatzes zu wahren, muss der Arbeitnehmer eine Vorladung vom Wehrmelde- und Einberufungsamt oder bei bereits erfolgter Einberufung eine Kopie des Einberufungsbescheids beim Arbeitgeber vorlegen. Mitarbeiter im Homeoffice (remote work) senden einen Scan der Vorladung per E-Mail an ihren Arbeitgeber.

    Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag mit einem einberufenen Arbeitnehmer während der Aussetzung nicht kündigen, außer im Falle der Liquidation des Unternehmens (Beendigung der Tätigkeit eines Einzelunternehmers) sowie bei Ablauf des Arbeitsvertrags während dieses Zeitraums, wenn er für einen bestimmten Zeitraum (befristet) geschlossen wurde.

    Wenn der Arbeitnehmer eine Vorladung vom Kreiswehrersatzamt (Militärkommissariat) erhalten hat und unrechtmäßig gekündigt wurde, wird eine Anordnung zur Aufhebung der Kündigungsverfügung erlassen, eine Information darüber an den Rentenfonds der Russischen Föderation gesendet und ein Eintrag zur Aufhebung der Kündigungsverfügung im Arbeitsbuch vorgenommen. Dann wird auf der Grundlage der Einberufung eine Anordnung zur Aussetzung des Arbeitsvertrags erlassen.

    Anrechnung von Dienstzeiten

    Der Zeitraum der Aussetzung des Arbeitsvertrags wird auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie auf die Dauer der Tätigkeit in dem Beruf angerechnet, außer bei vorzeitiger Zuweisung der Altersrente.

    Rückkehr an den Arbeitsplatz

    Alle zum Wehrdienst einberufenen Arbeitnehmer können zu den gleichen Bedingungen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitsvertrag wird an dem Tag verlängert, an dem der Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Rückkehr an den Arbeitsplatz spätestens innerhalb von drei Werktagen anzuzeigen.

    Kehrt der Arbeitnehmer drei Monate nach Beendigung der Mobilmachung oder des vertraglichen Militärdienstes nicht an seinen Arbeitsplatz zurück, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag von sich aus auf der neuen Grundlage von Artikel 81.1.13 des russischen Arbeitsgesetzbuchs kündigen.

    Lohnzahlung

    Für die Zeit der Einberufung hat der Arbeitgeber alle Zahlungen zu leisten, die dem Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt zustehen. Dies schließt den Lohn für alle geleisteten, aber noch nicht bezahlten Tage ein, ohne das Datum der Lohnabrechnung abzuwarten. Dazu gehören auch andere Zahlungen, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Vereinbarung über die Sozialpartnerschaft vorgesehen sind (z.B. Erstattung von Reisekosten, einmalige Anreize und andere Zahlungen, auch im Zusammenhang mit Urlaub und Jubiläen, Zahlung von Verpflegung, finanzielle Unterstützung, Urlaubsgeld, Bezahlung von Bildungsurlaub usw.).

    Urlaubsanspruch

    Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage, die über 28 Kalendertage hinausgehen, können auf Antrag des Arbeitnehmers im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen finanziell abgegolten werden.

    Die Dauer der Aussetzung des Arbeitsvertrags wird als Urlaubszeit angerechnet, Artikel 121 (1) des Arbeitsgesetzbuches wird entsprechend geändert. In diesem Zusammenhang halten wir es für ratsam, die Abwesenheit des einberufenen Mitarbeiters im Arbeitszeitblatt mit einem speziellen Code zu vermerken.

    Wenn der/die mobilisierte Mitarbeiter/in ein Kind unter 14 Jahren hat, hat der andere Elternteil dieses Kindes das Recht, auf Geschäftsreisen, Überstunden, Nachtarbeit, Wochenenden und arbeitsfreie Feiertage zu verzichten.

    Hat der/die Mobilisierte ein Kind unter 18 Jahren, erhält der andere Elternteil des Kindes im Falle von Entlassungen ein Vorzugsrecht auf Weiterbeschäftigung.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Meldepflicht für ausgesetzte Arbeitsverträge beim Rentenfonds

    Der ausgesetzte Arbeitsvertrag eines bei der Mobilmachung zum Militärdienst einberufenen Mitarbeiters muss dem Rentenfonds der Russischen Föderation gemeldet werden.

    Das russische Arbeitsministerium hat weitere Klarstellungen zu den Arbeitsrechten russischer Bürger im Zuge der Teilmobilmachung vorgenommen (Information des russischen Arbeitsministeriums vom 29. September 2022 "Alles über die Arbeitsrechte mobilisierter Bürger"). 

    Insbesondere wird festgelegt, dass die Zeitdauer der Aussetzung des Arbeitsvertrags eines bei der Teilmobilisierung einberufenen Arbeitnehmers auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit angerechnet wird. Sie wird auch für die Rentenversicherung und die gesetzliche Sozialversicherung angerechnet.

    In diesem Zusammenhang muss der Arbeitgeber dem Rentenfonds der Russischen Föderation mitteilen, dass der Arbeitsvertrag im Zusammenhang mit der Mobilisierung ausgesetzt wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass die Zeit des Militärdienstes im Zusammenhang mit der Mobilmachung bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berücksichtigt wird, obwohl der Arbeitgeber während dieser Zeit keine Versicherungsprämien für ihn zu zahlen hat. 

    Der Arbeitgeber muss Änderungen des Status eines Arbeitnehmers online im Formular SSV-TD und am Ende des Jahres im Formular SSV-Statistik angeben.

    Um die Abwesenheitszeit eines mobilisierten Arbeitnehmers auf dem Stundenzettel zu vermerken, muss der Arbeitgeber eigenständig eine Anordnung erlassen, die einen Vermerk zur Kennzeichnung solcher Tage vorsieht.

    Das russische Arbeitsministerium betonte, dass bei der Auszahlung der Renten die Finanzierung dieser Zeiten vom Staat übernommen wird.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Benachrichtigungs- und Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

    Arbeitgeber in Russland haben eine Pflicht zur Benachrichtigung und Mitwirkung bei der militärischen Mobilmachung.

    Arbeitnehmer können auch am Arbeitsplatz einen Einberufungsbescheid zum Militärdienst zugestellt bekommen. Arbeitgeber sind dann zur Kooperation mit dem Kreiswehrersatzamt (Militärkommissariat) verpflichtet und dazu, die Übergabe der Einberufungsbescheide am Arbeitsplatz zu erlauben.

    Der Arbeitgeber ist ferner verpflichtet, wenn die zuständigen Wehrämter die Einberufungsbescheide an den Arbeitgeber übermitteln, diese Bescheide an die betroffenen Arbeitnehmer zu übergeben. Laut Gesetz zum Verteidigungszustand hat der Arbeitgeber eine Mitwirkungs- und Benachrichtigungspflicht. Dass der Arbeitgeber dieser Pflicht nachgekommen ist, sollte er belegen können und dokumentieren. Dazu sollte sich der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den Erhalt des Einberufungsbescheids schriftlich quittieren lassen.

    Benachrichtigungspflicht des Arbeitgebers über Einberufungsbescheide

    Wenn ein Arbeitgeber vom Militärkommissariat Einberufungsbescheide zur Übermittlung an seine Arbeitnehmer erhalten hat, sind in der Praxis folgende Fälle möglich:

    Fall 1: Der Arbeitnehmer nimmt den Einberufungsbescheid entgegen und quittiert dies dem Arbeitgeber. Damit hat der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt.

    Fall 2: Der Arbeitnehmer weigert sich, den Einberufungsbescheid anzunehmen und dies dem Arbeitgeber zu quittieren. Dann ist der juristische Sachverhalt wie folgt: Der Arbeitgeber hat auf dem üblichen Dienstweg versucht, den Bescheid an den Arbeitnehmer zu übergeben. Der Arbeitgeber sollte zwei Zeugen herbeiziehen und den Übergabeversuch protokollieren. Der Einberufungsbescheid wird zusammen mit dem Protokoll zurück an das Militärkommissariat übermittelt.

    Fall 3: An Arbeitnehmer, die sich im Homeoffice (remote work), im Urlaub oder auf Dienstreise im In-/Ausland befinden, muss der Einberufungsbescheid weitergeleitet werden – per E-Mail, WhatsApp oder Telefon. Der Arbeitgeber sollte versuchen, möglichst eine Bestätigung für den Erhalt des Bescheids vom Arbeitnehmer zu bekommen. Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, Mitarbeiter in Telearbeit zu Hause aufzusuchen, um Einberufungsbescheide auszuhändigen. Eine Dienstreise ins Ausland ist kein hinreichender Grund für einen Arbeitnehmer, dem Einberufungsbescheid nicht Folge zu leisten.

    Fall 4: Dies gilt auch bei Mitarbeitern, von denen der Arbeitgeber vermuten muss, dass sie sich ins Ausland abgesetzt haben, weil sie unentschuldigt am Arbeitsplatz fehlen. Als unerlaubtes Fernbleiben gilt eine Abwesenheit ab vier Stunden. In einem solchen Fall sollte der Arbeitgeber mehrfach versuchen, den Einberufungsbescheid an den Arbeitnehmer zuzustellen und alle Versuche dokumentieren. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer ferner darauf hinweisen, dass es ein Straftatbestand ist, sich der Einberufung zu widersetzen - mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen (wie Haftstrafen bis zu zehn Jahren).

    Fall 5: Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer bereits entlassen worden ist, aber das Militärkommissariat den Einberufungsbescheid für ihn noch an den Arbeitgeber zur Aushändigung übergeben will, sollte der Arbeitgeber auf sein Personalverzeichnis verweisen, anhand desselben nachweisen, dass diese Person nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt ist und die Entgegennahme des Einberufungsbescheids ablehnen.

    Fall 6: Arbeitnehmer, die dauerhaft im Ausland beschäftigt sind, sind als solche beim Außenministerium der Russischen Föderation registriert. Sie sind nicht Gegenstand des aktuellen Einberufungsverfahrens.

    Mitarbeiter erscheint aus Angst vor der Einberufung nicht mehr zur Arbeit - was ist zu tun?

    Das Unternehmen muss einem solchen Arbeitnehmer nicht zwingend kündigen, aber der Arbeitnehmer hat eine Pflicht am Arbeitsplatz zu erscheinen, gegen die er verstößt. Für das Unternehmen gibt es folgende Möglichkeiten zu reagieren:

    • Arbeitsverhältnis aussetzen (ruhen lassen) und unbezahlten Urlaub gewähren;
    • Remote Work mit festgelegtem externem Arbeitsort (ob der Mitarbeiter dort für die Zustellung des Einberufungsbescheids angetroffen wird, steht dann auf einem anderen Blatt);
    • Entlassung des Arbeitnehmers wegen unentschuldigten Fehlens am Arbeitsplatz.

    Wenn das Wehramt versucht, Mitarbeitern Einberufungsbescheide mitzugeben?

    Ein Mitarbeiter des Unternehmens wurde ins Wehramt einbestellt, um seinem Einberufungsbescheid Folge zu leisten, und das Wehramt versucht, diesem Mitarbeiter weitere Einberufungsbescheide mitzugeben:

      (1) für weitere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen und/oder

      (2) für weitere Mitarbeiter aus anderen, benachbarten Unternehmen.

    Fall (1): Ein Mitarbeiter sollte die Entgegennahme ablehnen, mit der Begründung, dass er nicht befugt ist, offizielle Dokumente im Namen des Unternehmens entgegenzunehmen.

    Fall (2) ist ein eindeutiger Rechtsverstoß. Kein normaler Bürger ist befugt, hoheitliche Handlungen vorzunehmen. Ein betroffener Mitarbeiter sollte die Entgegennahme der Dokumente mit dem Hinweis darauf unbedingt ablehnen.

    Problem: In der Verordnung ist nicht geregelt, dass Einberufungsbescheide bei Zustellung über den Arbeitgeber nur in den Räumen des Unternehmens übergeben werden dürfen oder dort übergeben werden müssen.

    Grundsätzlich dürfen Einberufungsbescheide nur vom Militärkommissariat, das für den Wohnsitz des Mitarbeiters zuständig ist, aus- und zugestellt werden. Wehrämter aus anderen Landkreisen dürfen keine Einberufungsbescheide zustellen oder Männer im wehrfähigen Alter auf der Straße verhaften. Das ist rechtlich nicht zulässig, solange kein Kriegsrecht in der Russischen Föderation ausgerufen wurde.

    Rechtsfolgen bei Verstößen des Arbeitgebers gegen die Mitwirkungspflicht

    Wenn ein Arbeitgeber seinen Benachrichtigungs- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, wird er pro Verstoß mit einem Bußgeld von 5.000 Rubel belegt.


    Jedes Bußgeldverfahren gegen ein Unternehmen zieht zudem ein Bußgeldverfahren gegen die Geschäftsführung nach sich. Dabei sollte jeder ausländische Geschäftsführer, der ein Visum der Russischen Föderation hat, berücksichtigen, dass er sich maximal zwei Bußgeldverfahren leisten kann, weil sonst die russische Migrationsbehörde das Visum sperren kann (Einreisesperre).

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Außendienstmitarbeiter - was ist zu beachten?

    Für Außendienstmitarbeiter ergeben sich durch die Teilmobilmachung Beschränkungen für Inlands- und Auslandsgeschäftsreisen.

    In einigen russischen Regionen sind von den Regionalregierungen Reisebeschränkungen für Männer im wehrfähigen Alter fürs In- und Ausland verfügt worden (z.B. Oblast Kursk, Republik Tschetschenien). Dann dürfen sie die Region und Russland nicht verlassen. Hat ein Arbeitgeber Außendienstmitarbeiter, muss er prüfen, ob regionale oder gesamtrussische Reisebeschränkungen auf seine Arbeitnehmer zutreffen.

    Wenn ein Mitarbeiter seinen Einberufungsbescheid bereits erhalten hat, darf er seinen Wohnort / die Heimatregion nicht mehr verlassen, auch nicht auf Dienstreisen. Er kann dann nicht mehr für den Außendienst eingesetzt werden.

    Wenn ein Mitarbeiter noch nicht einberufen worden ist, darf dieser Mitarbeiter weiterhin für den Außendienst eingesetzt werden, theoretisch auch auf Dienstreisen ins Ausland (obwohl jetzt erste Fälle bekannt geworden sind, dass auch Männern ohne Einberufungsbescheid die Ausreise verweigert wird).

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Ausnahme von Mobilmachung für IT- und Telekom-Spezialisten

    Arbeitnehmer in Hightechbranchen können einen Aufschub vom Militärdienst erhalten. Allerdings müssen das beschäftigende Unternehmen und sie selbst bestimmte Kriterien erfüllen.

    Beschäftigte aus prioritären Hightech-Wirtschaftszweigen können einen Aufschub von der Einberufung zum Militärdienst erhalten. Dazu gehören Arbeitnehmer aus den Bereichen IT, Telekommunikation und Medien. Voraussetzung ist, dass sie über eine relevante Hochschulbildung verfügen und in Vollzeit arbeiten.

    Antrag beim Digitalministerium erforderlich

    IT-, Kommunikations- und Medienfachleute, die für einen Aufschub infrage kommen, aber einen Einberufungsbescheid erhalten haben, können einen Antrag beim Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenmedien stellen. Das Ministerium hat am 23. September 2022 auf seiner Internetseite und Telegrammkanal das Antragsverfahren erläutert und eine Liste vorzulegender Dokumente genannt. Diese Dokumente sollte ein Arbeitnehmer eines akkreditierten IT-Unternehmens oder Telekommunikationsbetreibers mitnehmen, wenn er eine Vorladung vom Kreiswehrersatzamt (Militärkommissariat) erhalten hat.

    Liste der vorzulegenden Dokumente

    Folgende Dokumente werden von Arbeitnehmern, die einen Aufschub vom Militärdienst beantragen möchten, benötigt:

    • Original oder beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrags;
    • Diplom der beruflichen Hochschulbildung;
    • eine vom Generaldirektor oder einer von ihm bevollmächtigten Person unterzeichnete Bescheinigung über den Arbeitsplatz (Bescheinigungsformular mit der qualifizierten elektronischen Unterschrift des CEO), dass der Mitarbeiter im Unternehmen an der Gewährleistung der Produktion und Verbreitung von Informationsprodukten oder an der Gewährleistung der Stabilität, Sicherheit und Integrität des Betriebs von einzelnen Kommunikationseinrichtungen und -leitungen des öffentlichen Kommunikationsnetzes oder von Rechenzentren beteiligt ist;
    • Mitarbeiter von Telekommunikationsbetreibern sollten auch eine Kopie der dem Arbeitgeber ausgestellten Lizenz zur Durchführung von Tätigkeiten im Bereich der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten, die vom Generaldirektor des Unternehmens oder einer von ihm bevollmächtigten Person beglaubigt wurde, mitnehmen.

    Liste der Fachgebiete und Studienrichtungen

    Das Ministerium beschloss mit der Anordnung Nr. 712 vom 26. September 2022 eine Liste von Fachrichtungen, die die Kriterien für die Befreiung von der Mobilmachung für Fachkräfte aus IT- und Kommunikationsunternehmen erfüllen. Die Liste umfasst 195 Fachgebiete und Studienfächer, darunter:

    • Mathematik, angewandte Mathematik
    • Mechanik und mathematische Modellierung
    • Statistik
    • Informatik und Informationswissenschaften
    • Angewandte Informatik
    • Softwareentwicklung
    • Informations- und Computersicherheit
    • Physik
    • Chemie
    • Funktechnik
    • Wirtschaft, Finanzen und Kredit
    • und viele weitere.

    Die Behörden weisen darauf hin, dass das Vorhandensein einer entsprechenden Spezialisierung und die Beschäftigung in einem IT-Unternehmen oder bei einem Telekommunikationsbetreiber an sich nicht zur Befreiung von der Wehrpflicht berechtigt. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass der Arbeitnehmer kritische Funktionen erfüllt.

    Hinweise zur Antragstellung durch den Arbeitnehmer

    Das Ministerium für Digitales hat auf dem Portal für öffentliche Dienste gosuslugi.ru einen Onlinedienst eingerichtet, über den die Anträge auf Befreiung von der Wehrpflicht im Rahmen der Teilmobilisierung von IT- und Telekommunikationsmitarbeitern gestellt werden können. Beim Ausfüllen des Antrags muss der Beschäftigte den Namen seines Fachgebiets (wie im Diplom) in der Tabelle finden und die aktuellen Angaben überprüfen, die aus anderen offiziellen Registern automatisch in den Antrag übernommen werden, sowie die erforderlichen Dokumente hochladen.

    Erfüllt ein/e Spezialist/in die Kriterien für einen Aufschub der Mobilisierung, wird aber abgelehnt, sollte er/sie folgendes tun:

    Lassen Sie sich die oben genannten Dokumente aushändigen, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Geschäftsführers ihres Unternehmens unterzeichnet sind:

    1. Lassen Sie das Anerkennungsformular des Arbeitgebers in der Personalabteilung ausfüllen und mit der elektronischen Signatur des CEO unterzeichnen. 
    2. Öffnen Sie den Dienst auf Gosuslugi (um DDoS-Attacken zu vermeiden, ist der Dienst derzeit nur auf dem Territorium Russlands verfügbar) und überprüfen Sie die Daten, die automatisch aus dem persönlichen Konto übernommen werden (vollständiger Name, Reisepass usw.).
    3. Geben Sie Informationen zur militärischen Registrierung ein (Art des Dokuments, Serie und Nummer, militärischer Rang und Dienstgrad usw.).
    4. Machen Sie Angaben zur Hochschulausbildung (Name der Universität, Fachrichtung, Diplomreihe und -nummer) in Anlage 1 zum Antrag. Wenn Sie Ihr Fachgebiet darin nicht finden, werfen Sie einen Blick auf die Fachgebietstabelle in Anhang 2.
    5. Füllen Sie die Angaben zur Beschäftigung aus (TIN und Name der Organisation, Arbeitsaufgaben, Begründung für den Aufschub usw.).
    6. Legen Sie dem Antrag ein vom CEO des Unternehmens unterzeichnetes Bestätigungsformular über den Arbeitsplatz und eine Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur bei.
    7. Reichen Sie den Antrag online ein.

    Eine ausführliche Anleitung zum Ausfüllen des Formulars und zur Bewerbung wird in russischer Sprache zur Verfügung gestellt.

    Reichen Sie den Antrag auf Gosuslugi online ein oder senden Sie das Dokumentenpaket an das Ministerium für Digitales unter help@digital.gov.ru.

    Das Ministerium für Digitales bearbeitet die eingegangenen Unterlagen und leitet sie an das Verteidigungsministerium weiter. Die Entscheidung, nicht zu mobilisieren, wird vom Verteidigungsministerium getroffen. Die ersten Listen sollen am 29. September 2022 verschickt werden.

    Eine Haupt- und Nebenliste gibt mehr Informationen dazu, welche weiteren russischen Bürger Anspruch auf Aufschub von der Mobilmachung haben.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

    Unternehmen in Russland ist zu empfehlen, aktiv zu identifizieren, welche Mitarbeiter von der Mobilmachung betroffen sein werden und wie diese ersetzt werden können.

    Arbeitgebern kann empfohlen werden, im Zusammenhang mit der Mobilmachung folgende Handlungen vorzunehmen:

    • alle Arbeitnehmer in Bezug auf ihre (militärische) Spezialisierung anzufragen, militärische Erfahrung, Militärberufe und Rang bei den Mitarbeitern in Erfahrung bringen;
    • sich das Wehrbuch vorlegen lassen;
    • die Kategorien der Arbeitnehmer, auf die sich die Bestimmungen über die Teilmobilmachung potenziell erstrecken können, innerhalb der folgenden drei Monate zu bestimmen;
    • feststellen, wer von den Mitarbeitern einberufen werden könnte;
    • Mobilmachungsplan ausarbeiten (laut föderalem Gesetz Nr. 31-FZ vom 26. Februar 1997 "Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilisierung in der Russischen Föderation", Artikel 9);
    • Welche Schlüsselpositionen sind betroffen? Berufliche Positionen, deren Bedeutung für das Unternehmen und deren Anzahl feststellen, die im Falle der Einberufung zu ersetzen sind;
    • Wie kann Ersatzpersonal beschafft werden? Den Arbeitsmarkt unter den neuen Bedingungen zu analysieren, darunter die Verfügbarkeit von Fachkräften und die Höhe der Gehälter;
    • Ersatzpersonal am Arbeitsmarkt suchen.

    Kategorisierung der Mitarbeiter nach Wichtigkeit für das Unternehmen

    In der Regel erhält das Unternehmen zusammen mit den Einberufungsentscheiden eine Liste des Kreiswehrersatzamtes (Militärkommissariats), auf der alle Mitarbeiter im wehrfähigen Alter eingetragen werden sollen, mit einer Bewertung von 1 bis 5: „1 = elementar wichtiger Arbeitnehmer, fürs Unternehmen unverzichtbar“ (Quote: maximal 20 Prozent aller Mitarbeiter) bis „5 = fürs Unternehmen verzichtbar“.

    Die Befragung der Unternehmen nach der Wichtigkeit der Mitarbeiter ist eine Form der Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Unternehmen. Es handelt sich um eine Anhörung des Unternehmens laut föderalem Gesetz Nr. 31-FZ vom 26. Februar 1997 "Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilisierung in der Russischen Föderation" (Zakon “O mobilisazionnyj podgotovki i mobilisazii”, Artikel 21).

    Das Schreiben sollte vom Arbeitgeber beantwortet werden. Dabei sollte der Arbeitgeber das Schreiben mit dem ausgefüllten Formular nicht nur ans Militärkommissariat, sondern auch an die Kreisverwaltung (russisch: rajonnaja administrazija) schicken, um für das Funktionieren des Unternehmens wichtige Mitarbeiter möglichst nicht zu verlieren.

    Wenn es Arbeitnehmer im Unternehmen gibt, die einen Anspruch auf einen Aufschub von der Einberufung zum Militärdienst haben (z.B. in den Bereichen IT, Telekommunikation und Medien), sollte der Arbeitgeber seine Beschäftigten bei der Antragstellung beim Ministerium für digitale Entwicklung unterstützen.

    Einberufung von weiblichen Arbeitnehmern zum Militärdienst auch möglich

    Bei seinen Planungen sollte ein Arbeitgeber nicht nur an die männlichen, sondern auch die weiblichen Arbeitnehmer denken. Die Teilmobilmachung gilt rechtlich für „Bürger der Russischen Föderation“. Also können auch Frauen betroffen sein. Es gab in den russischen Medien Berichte, dass vereinzelt Frauen einen Einberufungsbescheid bekommen haben.

    Aktuell werden vor allem Unteroffiziere, Panzerfahrer, Panzergrenadiere (Mot-Schützen), Artilleristen, Fahrer und Fahrermechaniker gesucht. In diesen militärischen Berufen sind Frauen nur selten ausgebildet. 

    In den Bereichen medizinischer Dienst (Ärztinnen, Krankenschwestern, Sanitäterinnen) sowie Militärdolmetscher/-übersetzer muss jedoch auch mit der Einberufung von Frauen gerechnet werden.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Geschäftsführer zum Militärdienst eingezogen - was nun?

    Was ist zu tun, wenn der Geschäftsführer des Unternehmens einen Einberufungsbescheid erhält?

    Das Unternehmen wäre ohne Geschäftsführer nicht in der Lage, seine Geschäfte ordnungsgemäß weiterzuführen. Hierbei sind folgende Fälle zu unterscheiden:

    Fall (1): Das Unternehmen hat nur einen Generaldirektor und dieser wird zum Militärdienst eingezogen. Dieser Geschäftsführer darf nicht entlassen werden, denn er hat ein Recht auf Erhalt seines Arbeitsplatzes. Es kann aber auch kein zweiter Geschäftsführer bestellt werden, weil dies der Gesellschaftsvertrag und die Statuten der Gesellschaft nicht vorsehen. Eine naheliegende Lösung wäre die Änderung der Statuten, um die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers zu ermöglichen. Allerdings wird im Rechtsverkehr mit den Behörden der aktuelle Geschäftsführer benötigt, um die Änderung der Statuten vornehmen zu können, aber dieser ist bereits eingezogen worden und kann nicht mehr tätig werden.

    Hierfür gibt zwei Lösungsansätze:

    (a) Gesellschaftsrechtlich kann der bisherige Geschäftsführer abberufen und ein neuer Geschäftsführer bestellt werden, wobei das Arbeitsverhältnis des bisherigen Geschäftsführers ruhend gestellt wird. Gleichzeitig wird ein Vertrag mit einem neuen Generaldirektor abgeschlossen und dieser Arbeitsvertrag als befristeter Vertrag auf den Einberufungszeitraum begrenzt (Interimsgeschäftsführung).

    (b) Die Gesellschafter des Unternehmens gehen mit einem Anwalt zum Notar und lassen dort die Statuten der Gesellschaft dahingehend ändern, dass ein zweiter Geschäftsführer bestellt werden kann, weil die Gesellschaft wegen des Alleinvertretungsrechts sonst nicht funktionsfähig wäre und dies gegen grundlegende Interessen der Gesellschaft verstößt. Das Problem: Die Fristen, innerhalb derer gehandelt werden muss, sind relativ kurz.

    Fall (2): Gesellschaftsvertrag und Statuten sehen zwei Geschäftsführer für das Unternehmen vor. Dann geht die Geschäftsführer auf den verbleibenden Geschäftsführer über. Gegebenenfalls sind Vollmachten zu übertragen.

    Fazit: Unternehmen, deren Gesellschaftsvertrag und Statuten zwei Geschäftsführer vorsehen, sind jetzt klar im Vorteil.


    Von Edda Wolf | Bonn

  • Rechtsgrundlagen

    Aktuell gibt es folgende Rechtsgrundlagen für die Teilmobilmachung in Russland und die Regelung der Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang damit.

    Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 647 vom 21. September 2022 „Über die Ankündigung der Teilmobilmachung in der Russischen Föderation“

    Föderales Gesetz Nr. 31-FZ vom 26. Februar 1997 "Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilisierung in der Russischen Föderation"

    Föderales Gesetz Nr. 336-FZ vom 14. Juli 2022 „Über die Änderung des föderalen Gesetzes „Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilisierung in der Russischen Föderation“ und Artikel 51 des föderalen Gesetzes „Über Militärdienst und Militärdienst“"

    Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1677 vom 22. September 2022 „Über Änderungen der Einzelheiten der gesetzlichen Regelung der Arbeitsbeziehungen und anderer direkt damit zusammenhängender Beziehungen in den Jahren 2022 und 2023“ 

    Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation Nr. 14-6/10/B-13042 vom 27. September 2022  an die Allrussische Union "Föderation unabhängiger Gewerkschaften Russlands" und an die Allrussische Arbeitgeberverband „Russischer Verband der Industriellen und Unternehmer“


    Von Edda Wolf | Bonn

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