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Zollmeldung Russland Krieg in der Ukraine

Wie verhalten sich alte Sanktionen zu den neuen Sanktionen?

Teilweise stehen alte Sanktionen allein für sich, andere werden verschärft oder laufend ergänzt.

Die im Zuge der Annexion der Krim erlassenen Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 269/2014, welche Wirtschaftssanktionen und Listungen von sanktionierten Personen und Entitäten festlegen, werden laufend durch Änderungs- und Durchführungsverordnungen aktualisiert.

So wurden auch die Ausfuhrbeschränkungen der seit 2014 gelisteter Dual-Use-Güter (Art. 2 Verordnung (EU) 833/2014) durch neue Sanktionsregelungen (Verordnung (EU) 2022/328) am 25. Februar 2022 verschärft.

Das Handelsembargo betreffend die Regionen Donezk und Luhansk, welches durch die Verordnung (EU) 2022/263 geregelt wird, besteht weiterhin.

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