Zollbericht SADC Zolltarif, Einfuhrzoll
Die SACU-Länder im Vergleich
Einheitliche Zölle, unterschiedliche Einfuhrnebenabgaben: Was verbindet und was unterscheidet die Länder der Südafrikanischen Zollunion SACU?
12.11.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Die Zollunion des südlichen Afrika (Southern African Customs Union - SACU) umfasst folgende Länder: Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia und Südafrika.
Der Gemeinsame Außentarif vereinheitlicht Zölle
Die Länder der SACU bilden ein Zollgebiet, in dem ein freier Warenverkehr herrscht. Werden Waren von einem SACU-Land in ein anderes SACU-Land verbracht, fallen weder Zölle an noch gibt es andere Handelshemmnisse.
Anders verhält es sich bei Waren, die von außerhalb der SACU in eines der SACU-Mitgliedsländer eingeführt werden. In solchen Fällen findet der Gemeinsame Außenzolltarif (Common External Tariff/CET) Anwendung.
Ausnahmen gelten für Waren aus Ländern der EU, der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) und dem MERCOSUR. Mit diesen Ländern bestehen Freihandelsabkommen, sodass Waren aus diesen Ländern dem jeweiligen Präferenzzollsatz des Präferenzabkommens unterliegen.
Zollgebühr (Waren aus SACU-Ländern) | Zollgebühr (Waren aus Nicht-SACU-Ländern) |
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0 | Transaktionswert x Zollsatz |
Handelsabkommen harmonisiert bilateralen Handel mit der EU
Die fünf Länder der SACU sind ebenfalls Mitglied der SADC. Dadurch profitiert jedes einzelne SACU-Land im bilateralen Handel mit der EU von den Vorteilen des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschafsabkommens (WPA). Neben der Verbesserung des Marktzuganges durch den Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse ist dies unter anderem die Harmonisierung von technischen Anforderungen, Regeln und Verfahren für ausgewählte Güter. Das WPA geht über den Warenhandel hinaus und regelt zudem Themen wie Schutz geografischer Angaben, Dienstleistungshandel, öffentliche Aufträge und Investitionen.
Das WPA sieht für zahlreiche Waren einen reduzierten Zollsatz oder sogar einen zoll- und kontingentfreien Zugang vor. Präferenzbehandlungen kommen jedoch nur dann in Frage, wenn das entsprechende Produkt die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllt und ein Präferenznachweis vorgelegt werden kann. Der Ursprung kann im Rahmen des EU-SADC-WPA anhand einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Ursprungserklärung des Ausführers nachgewiesen werden.
Keine flächendeckende Harmonisierung der Steuern und Einfuhrnebenabgaben
Einfuhrumsatzsteuer bewegt sich zwischen 14 und 15 Prozent
Unabhängig von der Zollabgabe unterliegt jede Einfuhr der Einfuhrumsatzsteuer (Value Added Tax/VAT). Importierte Waren werden grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz belastet, wobei ausgewählte Waren einem ermäßigten oder sogar einem Nullsteuersatz unterliegen können. Die Einfuhrumsatzsteuer ist in den Ländern der SACU nicht harmonisiert. Jedes Land setzt einen anderen Regelsteuersatz an. Auch die Produkte, die einem ermäßigten Satz oder Nullsteuersatz unterliegen, sind von Land zu Land unterschiedlich.
Botsuana | Eswatini | Lesotho | Namibia | Südafrika | |
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Einfuhrumsatzsteuer (Regelsteuersatz in Prozent) | 14% | 15% | 15% | 15% | 15% |
Einheitliche Verbrauchsteuer im SACU-Gebiet
Verbrauchsteuern (Excise Tax) werden zum Beispiel auf Erdöl, Alkohol und Tabakprodukte sowie auf bestimmte Luxusartikel wie etwa elektronische Geräte und Kosmetika erhoben. Die Verbrauchsteuerregeln sind im gesamten SACU-Gebiet harmonisiert. Demnach gelten einheitliche Verbrauchsteuern für beispielsweise Alkohol, Erdöl und Tabak. Die Verbrauchsteuer gilt gleichermaßen für eingeführte sowie im Inland produzierte Waren.
Beispielsweise wird die Einfuhr von Bier (Zolltarifnummer: 2203.00.90) mit einer spezifischen Verbrauchsteuer in Höhe von 135,89 je Liter Alkohol belastet. Neben der spezifischen Verbrauchsteuer gibt es die wertmäßige Verbrauchssteuer (ad valorem). Diese gilt für etwa Parfum und bestimmte elektronische Geräte.
Weitere Nebenabgaben sind länderspezifisch
Nebenabgaben wie zum Beispiel Alkoholsteuer oder Umweltabgaben sind lokale Abgaben, die vom jeweiligen Zielland festgelegt werden und sich somit auch innerhalb der SACU unterscheiden. Diese Abgaben sind in der Regel zusätzlich zu den Einfuhrzöllen, der Einfuhrumsatzsteuer und einer möglichen Verbrauchsteuer zu leisten.
Einfuhrabgaben im Vergleich
Botsuana | Eswatini | Lesotho | Namibia | Südafrika | |
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Einfuhrzollsatz (MFN-Zollsatz) | 15% | 15% | 15% | 15% | 15% |
Einfuhrumsatzsteuer | 14% | 15% | 15% | 15% | 15% |
Weitere Abgaben (Umweltabgabe) | 0.32 Loti/Stück | 0.50 Namibia-Dollar/Stück | 0.32 Rand/Stück |
Einfuhrbeschränkungen und -verbote können unterschiedlich sein
Nicht nur tarifäre Handelshemmnisse, wie unter anderem Einfuhrzölle, sondern auch nichttarifäre Hemmnisse beschränkenden den Außenhandel in direkter Weise. Nichttarifäre Handelshemmnisse sind all die Maßnahmen, die nicht in Listen oder Zolltarifen geführt werden und ausländischen Teilnehmern den Zugang zum inländischen Markt erschweren. Hierzu gehören zum Beispiel mengenmäßige Beschränkungen, technische Handelshemmnisse (Normen), Zollfragen (Importdokumente, Formalitäten und Verwaltungsverfahren) und Subventionen.
Bestimmte nichttarifäre Hemmnisse sind ebenfalls nicht harmonisiert. Unter anderem mengenmäßige Beschränkungen, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) sowie technische Vorschriften können sich innerhalb der SACU unterscheiden. Diese fehlende Harmonisierung kann durchaus Handelsströme verzerren und die Vorteile des CET untergraben.
Die Harmonisierung sämtlicher nichttarifärer Maßnahmen wird mit einem vom SACU-Ministerrat verabschiedeten Programm angestrebt.
Kein einheitliches System der Zollabwicklung
Während Südafrika und Botsuana eigene Webanwendungen für die Zollabwicklung nutzen, verwenden Eswatini, Lesotho und Namibia bereits das Zollmanagementsystem ASYCUDA.
ASYCUDA ist ein computergestütztes Zollverwaltungssystem, mit dem Zollanmeldungen bearbeitet und eingereicht, Manifeste erstellt und weitere Informationen über Außenhandelsgeschäfte generiert werden können. Darüber hinaus ermöglicht ASYCUDA den elektronischen Datenaustausch zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollverwaltungen und beschleunigt somit die Abwicklung.
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