Zollmeldung Saudi-Arabien Warenbegleitpapiere
Halal-Zertifizierer: Akkreditierung in Saudi-Arabien notwendig
Drei deutsche Unternehmen sind bei der saudi-arabischen Behörde SFDA akkreditiert.
28.11.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die saudi-arabische Behörde für Nahrungs-und Arzneimittel (Saudi Food and Drug Authority - SFDA) weist erneut darauf hin, dass nur von akkreditierten Unternehmen erstellte Halal-Zertifikate bei der Einfuhr in Saudi-Arabien anerkannt werden. Welche deutschen Halal-Zertifizierer akkreditiert sind, kann bei SFDA unter "List of recognized bodies" recheriert werden. Derzeit besitzen drei deutsche Unternehmen eine Akkreditierung.
Mit dem Rundschreiben Nr. 10130/C betont die Behörde, dass sie andere Halal-Zertifikate nicht akzeptiert. Folglich können solche Warensendungen in Saudi-Arabien nicht abgefertigt und eingeführt werden, da ihre Übereinstimmung mit den gültigen technischen Regulierungen nicht gewährleistet ist.
Bei Einfuhren von Fleisch und daraus hergestellten Waren muss ein Halal-Zertifikat vorgelegt werden. Die Prüfung und anschließende Zertifizierung soll die Einhaltung der islamischen Reinheits- und Speisegebote während des gesamten Produktionsprozesses nachweisen. Das arabische Wort „halal“ bedeutet „zulässig“ oder „erlaubt“. Beispielsweise dürfen Lebensmittel weder Alkohol noch Schweinefleisch noch Tierblut oder Erzeugnisse daraus enthalten.
Auch die Einfuhr anderer Lebensmittel mit Inhaltsstoffen tierischen Ursprungs, zum Beispiel Gelatine in Gummibärchen oder im Joghurt ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn kein Halal-Zertifikat vorgelegt wird.