Zollmeldung Saudi-Arabien Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA
Saudi-Arabien führt Carnet ATA ein
Mit dem Zollpassierscheinheft können Messe- und Ausstellungswaren vorübergehend abgabenfrei in Saudi-Arabien eingeführt werden.
25.04.2024
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Nach Angaben der Internationalen Handelskammer (ICC) plant Saudi-Arabien die Einführung des Carnet ATA. Die saudi-arabische Zollverwaltung wird das Carnet ab dem 1. Juni 2024 für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen akzeptieren.
Das Carnet ATA ist ein Zollpassierscheinheft. Es dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel, aber auch international kultureller Tätigkeit. Es erleichtert die vorübergehende Ausfuhr beziehungsweise Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern.
Quelle: Mitteilung der Internationalen Handelskammer vom 22. April 2024