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Zollmeldung Saudi-Arabien Einfuhrabgaben

Saudi-Arabien befreit industrielle Vormaterialien von Zöllen

Saudi-Arabien hebt Zölle auf importierte Vormaterialien auf, um die Exporte der lokalen Industrie zu fördern.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die saudi-arabische Behörde für Exportförderung hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Industrie und mineralische Ressourcen einen Service zur "Zollbefreiung für den Export“ eingeführt. Dabei sollen lokale, exportierende Unternehmen unterstützt werden, indem sie von Zollbefreiungen auf Inputs profitieren, die sie für die lokale Produktion benötigen. Voraussetzung ist, dass die produzierten Waren exportiert werden.

Weitere Voraussetzungen für die Zollbefreiung sind:

  • Eine gültige Industrielizenz;
  • Die zu importierenden Waren müssen den Tätigkeiten in der Industrielizenz entsprechen.

Die Befreiung muss durch den Importeur in der Plattform "Senaee" des Industrieministeriums mit dem Formular "exemption for export" beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Tage.

Diese neue Maßnahme ist Teil einer Reihe von Anreizen, die saudische Unternehmen unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken sollen. Die Zollbefreiung soll zur Steigerung der Exporte und zur Diversifizierung der Wirtschaft im Rahmen der Vision 2030 beitragen.

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