Die Vertragsparteien können überdies vereinbaren, dass vor einem Schiedsverfahren, bei dem der oder die Schiedsrichter den Streit entscheiden (oder auch vor einem Gerichtsverfahren), oder auch unabhängig von einem solchen Verfahren, eine Mediation durchzuführen ist. Hierbei versucht ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien zu einer von ihnen selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung des Problems zu bringen. Schiedsgerichtsorganisationen bieten häufig auch Mediationsverfahren an und haben hierfür auf ihren Homepages zumeist ebenfalls Mustervertragsklauseln. Die schwedische Gerichtsverwaltung bietet Listen mit Personen an, die sich bereiterklärt haben, als Mediatoren tätig zu sein. Die gesetzliche Grundlage des Mediationsverfahrens ist das Lag (2011:860) om medling i vissa privaträttsliga tvister. Die wichtigsten Vorgaben dieses Gesetzes: strenge Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht für Mediatoren, kein Fristablauf während der Mediation und die Möglichkeit, eine Entscheidung vollstreckbar zu machen.
Germany Trade & Invest (Stand: November 2022)