Rechtsmeldung | Schweiz | Datenschutz
Inkrafttreten des reformierten Datenschutzgesetzes verzögert sich
Das überarbeitete schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz wird nicht wie geplant in diesem Jahr in Kraft treten.
18.03.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Die Revision verfolgt unter anderem das Ziel, das schweizerische Datenschutzrecht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) anzunähern. Es ist beabsichtigt, das neue Datenschutzgesetz zum 1. September 2023 in Kraft zu setzen. Der dafür notwendige Entscheid des schweizerischen Bundesrates muss noch erfolgen.
Zum Thema: