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Rechtsmeldung | Schweiz | Datenschutz

Inkrafttreten des reformierten Datenschutzgesetzes verzögert sich

Das überarbeitete schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz wird nicht wie geplant in diesem Jahr in Kraft treten.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die Revision verfolgt unter anderem das Ziel, das schweizerische Datenschutzrecht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) anzunähern. Es ist beabsichtigt, das neue Datenschutzgesetz zum 1. September 2023 in Kraft zu setzen. Der dafür notwendige Entscheid des schweizerischen Bundesrates muss noch erfolgen.

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