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Zollmeldung Schweiz WTO

Schweiz ratifiziert als erstes Land WTO-Fischereiabkommen

Damit das Übereinkommen in Kraft treten kann, müssen jedoch zwei Drittel der WTO-Mitglieder ihre Annahmeurkunde hinterlegen. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Am 20. Januar 2023 ratifizierte die Schweiz das WTO-Übereinkommen zur Begrenzung von Fischereisubventionen, indem es als erstes WTO-Mitglied die Urkunde zur Annahme des neuen Übereinkommens vorlegte. Damit das Übereinkommen in Kraft treten kann, müssen jedoch zwei Drittel der 164 WTO-Mitglieder ihre Annahmeurkunde beim WTO-Sekretariat hinterlegen. Der erste Schritt durch die Schweiz könnte nun weitere WTO-Mitglieder dazu bewegen, ihre Annahmeurkunde schnellstmöglich zu hinterlegen. 

Quelle: Pressemitteilung der WTO, v. 20. Januar 2023

Zum Hintergrund

Im Rahmen der 12. Ministerkonferenz im Juni 2022 einigten sich die Minister auf den Abschluss des WTO-Übereinkommens zur Begrenzung von schädlichen Fischereisubventionen. Welche konkreten Ziele das Übereinkommen anstrebt und welche weiteren Verhandlungsschritte es noch zu überwinden gilt, lesen Sie in unserem Bericht zum WTO-Fischereiabkommen.

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