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Zollmeldung Simbabwe Konformitätserfordernisse

Weitere Produkte fallen unter das Konformitätsbewertungsprogramm

Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. März 2024 Anwendung. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr in Simbabwe ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen. Dieses bestätigt, dass die importierten Waren mit den simbabwischen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen. 

Mit Statutory Instruments (SI) 186 & 187 of 2023 wird die Liste der unter das sogenannte Consignment Based Conformity Assessment-Programm (CBCA) fallenden Waren erweitert. Ab dem 1. März 2024 (Datum des Versands) können beispielsweise Kaffee und Tee nur mit einem entsprechenden CBCA-Zertifikat in Simbabwe eingeführt werden. Das CBCA-Zertifikat ist auch weiterhin für alle Produkte erforderlich, die in den ursprünglichen Verordnungen SI 132 von 2015 und SI 124 von 2020 aufgeführt sind.

Für Waren, die ohne entsprechendes CBCA-Zertifikat eingeführt werden, wird mit dem neuen Rechtsakt einhergehend eine Strafe in Höhe von 12 Prozent (auf CIF-Wert) fällig. 

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