Zollmeldung Simbabwe Konformitätserfordernisse
Weitere Produkte fallen unter das Konformitätsbewertungsprogramm
Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. März 2024 Anwendung.
04.03.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Ausgewählte regulierte Waren müssen bei der Einfuhr in Simbabwe ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity/CoC) vorweisen. Dieses bestätigt, dass die importierten Waren mit den simbabwischen Standards und Qualitätsvorschriften übereinstimmen.
Mit Statutory Instruments (SI) 186 & 187 of 2023 wird die Liste der unter das sogenannte Consignment Based Conformity Assessment-Programm (CBCA) fallenden Waren erweitert. Ab dem 1. März 2024 (Datum des Versands) können beispielsweise Kaffee und Tee nur mit einem entsprechenden CBCA-Zertifikat in Simbabwe eingeführt werden. Das CBCA-Zertifikat ist auch weiterhin für alle Produkte erforderlich, die in den ursprünglichen Verordnungen SI 132 von 2015 und SI 124 von 2020 aufgeführt sind.
Für Waren, die ohne entsprechendes CBCA-Zertifikat eingeführt werden, wird mit dem neuen Rechtsakt einhergehend eine Strafe in Höhe von 12 Prozent (auf CIF-Wert) fällig.
Weitere Informationen:
- Mitteilung Bureau Veritas vom 29. Februar 2024
- Mitteilung Bureau Veritas vom 25. Oktober 2023
- Produktliste (Extended List of Products - SI187 of 2023)
- SI 2023-186 Control of Goods (Open General Import Licence) Standards
- SI 2023-187 Control of Goods (Open General Import Licence) Standards nom
- CBCA in Simbabwe (allgemeine Informationen zum Konformitätsbewertungsprogramm)
- CBCA Datenblatt (Bureau Veritas)