Zollmeldung Simbabwe Zolltarif, Einfuhrzoll
Zollaussetzung für Linienbusse öffentlicher Betreiber
Die neuen Vorschriften gelten nur für öffentliche Busunternehmen, die ordnungsgemäß registriert sind.
10.08.2022
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Die neue Vorschrift tritt rückwirkend ab dem 1. Juli 2022 für einen Zeitraum von 12 Monaten in Kraft.
Die Zollaussetzung gilt nur für Busse des öffentlichen Verkehrs (Linienbusse), die von zugelassenen Importeuren eingeführt werden. Ein zugelassener Importeur ist in diesem Sinne ein öffentlicher Busbetreiber, der ordnungsmäßig registriert ist (vgl. Part 111 of the Road Motor Transportation Act). Busse des öffentlichen Verkehrs (Linienbusse) sind neue Busse der Zolltarifnummern 8702.10.11 und 8702.90.11.
Ein zugelassener Importeur darf in einem Zeitraum von 12 Monaten ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr als 20 Busse des öffentlichen Verkehrs einführen.
Ob sich ein Importeur entsprechend qualifiziert, soll von Fall zu Fall geprüft werden.
Quelle und weitere Informationen: Statutory Instrument 138 of the 2022 Customs and Excise (Suspension) (Amendment) Regulations, 2022 (No. 261)