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Außergerichtliche Streitbeilegung

Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)

Alternativ zur ordentlichen Gerichtsbarkeit bietet sich als Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung in der Slowakischen Republik die Schiedsgerichtsbarkeit an.

Schiedsrecht der Slowakischen Republik

Auch hier sind unter anderem die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften zu schiedsgerichtlichen Verfahren heranzuziehen. Eine solche nationale rechtliche Grundlage für die Schiedsgerichtsbarkeit in der Slowakei findet sich im slowakischen Schiedsverfahrensgesetz (Zákon o rozhodcovskom konaní, Gesetz Nr.--Nummer 244/2002 Z.z., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 336/2014), welches dem UNCITRAL-Modellgesetz von 1985 nachgebildet ist.

Das Slowakische Justizministerium bietet eine Internetseite mit einer kurzen Einführung in das slowakische Schiedsverfahrensrecht an.

Die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in der Slowakei richtet sich nach:

Dem sogenannten New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 (deutsche Fassung),

als auch nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.

Slowakische Schiedsgerichte und Schiedsrichter

Darüber hinaus stehen dort das Verzeichnis der ständigen slowakischen Schiedsgerichte (Zoznam stálych rozhodcovských súdov) zur Verfügung. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben und im slowakischen Handelsanzeiger eingetragen sein, um vom Justizministerium in das Verzeichnis der ständigen Schiedsgerichte der Slowakischen Republik aufgenommen zu werden:

  • Gründungsdokumentation
  • Gründungsdokumente zu etwaigen Nebenstellen
  • gegebenenfalls die Löschungsdokumente des Schiedsgerichts oder etwaiger Nebenstellen
  • Satzung beziehungsweise Statut sowie Schiedsordnung; Änderungen falls erforderlich
  • Liste der Schiedsrichter sowie deren Änderungen

Ein bekanntes slowakisches Schiedsgericht ist das Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer der Slowakischen Republik (Rozhodcovský súd Slovenskej obchodnej a priemyselnej komory, Angaben hierzu in der Rubrik Anlaufstellen und Kontakte), welches über eine englischsprachige Internetpräsenz verfügt. Dort finden sich beispielsweise Angaben zu:

  • Musterklausel (Arbitration clause)
  • Satzung beziehungsweise Statut (Statute)
  • Schiedsordnung (Rules of procedure)
  • Liste der Schiedsrichter (Panel of arbitrators)
  • Kostenordnung (Fee schedule)

Schiedsgericht in Finanzsachen und Ombudsmann

Eine eigene Schiedsstelle für die außergerichtliche Streitbeilegung von Finanzsachen (Stály rozhodcovský súd SBA - Permanent Arbitration Court of the Slovak Banking Association) findet sich unter dem Dach des slowakischen Bankenverbandes (Slovenská Banková Asociácia - Slovak Banking Association). Basisinformationen und Kontaktadresse des slowakischen Schiedsgerichts in Finanzsachen stehen auf Englisch, weiterführende Informationen sowie Schiedsordnung, Liste der Schiedsrichter usw.--und so weiter auf Slowakisch zur Verfügung.

Die Slowakische Republik hat sich wie die meisten Länder Mittel- und Osteuropas für die Einrichtung einer staatlichen unparteiischen Schiedsstelle nach skandinavischem Vorbild, eines sogenannten Ombudsmans entschieden.

Der slowakische Ombudsman (Verejný ochranca práv -VOP) stellt eine englischsprachige Internetseite zur Verfügung. Auch das Formular zur Eingabe einer Beschwerde, zu deren Verfolgung der Ombudsman der Slowakischen Republik gesetzlich verpflichtet ist, steht dort in einer englischen Online-Fassung bereit.

Germany Trade & Invest (Stand: 12.12.2017)

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