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Gewerblicher Rechtsschutz

Patente

Rechtsgrundlage für Patente (patente) ist seit dem 1.4.2017 das Patentgesetz Nr. 24/2015 vom 24.7.2015 (Ley de Patentes).

Anmeldungen werden auf Spanisch (castellano) eingereicht (Artikel 23 Absatz 3 Patentgesetz). Dies geschieht derzeit entweder schriftlich beim spanischen Patent- und Markenamt (Oficina Española de Patentes y Marcas) in Madrid, bei den autonomen Gemeinschaften, bei der spanischen Post oder in den Auslandsvertretungen Spaniens im Ausland oder online (Artikel 22 Patentgesetz, vgl.--vergleiche auch Artikel 16 Absatz 4 Gesetz Nr. 39/2015 vom 1.10.2015 (Ley del Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas).

Die Laufzeit der Patente beträgt 20 Jahre ab dem Datum der Einreichung der Anmeldung (Artikel 58 Patentgesetz), sofern die Jahresgebühren regelmäßig beglichen werden (Artikel 182 und 184 Patentgesetz).

Ob es die Erfindung bereits gibt, kann man mittels eines Suchformulars auf der Internetseite des Patent- und Markenamtes abfragen. Dort findet man auch ausführliche Informationen zu spanischen Patenten.

Ausführungen zum europäischen Patent finden sich in den Artikeln 151 ff. Patentgesetz. Ausführliche Informationen zum Europäischen Patent bietet die Internetseite des Europäischen Patentamtes.

Marken / Warenzeichen

Rechtsgrundlage für spanische Marken (marca) ist das am 31.7.2002 in Kraft getretene Markengesetz Nr. 17/2001 vom 7.12.2001 (Ley de Marcas) sowie die dazu erlassene spanische Ausführungsverordnung Nr. 687/2002 vom 12.7.2002 (Real Decreto por el que se aprueba el Reglamento para la ejecución de la Ley 17/2001).

Anmeldungen sind direkt beim Patent- und Markenamt in Madrid (Oficina Española de Patentes y Marcas) oder - falls der Antragsteller seinen ständigen Aufenthalt beziehungsweise ein Industrie- oder Handelsunternehmen in Spanien hat - bei dem hierfür zuständigen Organ der jeweiligen autonomen Gemeinschaft vorzunehmen (Artikel 11 Absatz 1-5 und 8 Ley de Marcas). Die an das Patent- und Markenamt gerichteten Anmeldungen müssen auf Spanisch (castellano) eingereicht werden. Wird die Anmeldung bei einer autonomen Gemeinschaft, wo es eine weitere offizielle Sprache gibt, eingereicht, so kann diese auch in dieser offiziellen Sprache verfasst sein (Artikel 11 Absatz 9 Ley de Marcas).

Die Laufzeit beträgt zehn Jahre ab dem Datum der Anmeldung des Warenzeichens in das Register (Artikel 31 Ley de Marcas) und kann beliebig oft unter Vorlage eines Zahlungsbelegs für die Gebühren um weitere zehn Jahre verlängert werden (Artikel 32 Ley de Marcas).

Ob die Marke bereits vergeben ist, kann man auf der Internetseite des Patent- und Markenamtes abfragen. Dort findet man auch ausführliche Informationen zu spanischen Marken.

Das spanische Patent- und Markenamt stellt seine Markendaten auch über das Online-Abruftool TMView zur Verfügung. Mit TMView kann jeder Internetnutzer in den Daten der nationalen teilnehmenden Ämter, einschließlich des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO), kostenlos nach Marken suchen und die Verfügbarkeit des Wortlauts einer Marke prüfen. Darüber hinaus bietet das mehrsprachige Tool Links zum EUIPO und zu nationalen Datenbanken, die Möglichkeit, Dokumente auszudrucken und herunterzuladen sowie Informationen der offiziellen Markenregister.

Vorschriften zur Unionsmarke (marca de la Unión Europea) finden sich in den Artikeln 84 ff.--folgende Ley de Marcas, zum internationalen Markenschutz (marca internacional) in den Artikeln 79 ff. Ley de Marcas. Ausführliche Informationen zur Unionsmarke findet man auf dem Internetauftritt des EUIPO.

Geschmacksmuster

(Rechtsgrundlage für spanische Geschmacksmuster (diseño industrial) ist das Gesetz Nr. 20/2003 vom 7.7.2003 (Ley de Protección Jurídica del Diseño Industrial). Es wird durch die Königliche Verordnung Nr. 1937/2004 vom 27.9.2004 (Real Decreto por el que se aprueba el Reglamento de ejecución de la Ley 20/2003) ergänzt.

Anmeldungen sind direkt beim Patent- und Markenamt in Madrid (Oficina Española de Patentes y Marcas) oder - falls der Antragsteller seinen ständigen Aufenthalt beziehungsweise ein Industrie- oder Handelsunternehmen in Spanien hat - bei dem hierfür zuständigen Organ der jeweiligen autonomen Gemeinschaft vorzunehmen (Artikel 20 Absatz 1-5 und 8 Ley de Protección Jurídica del Diseño Industrial). Die an das Patent- und Markenamt gerichteten Anmeldungen müssen auf Spanisch (castellano) eingereicht werden. Wird die Anmeldung bei einer autonomen Gemeinschaft, wo es eine weitere offizielle Sprache gibt, eingereicht, so kann diese auch in dieser offiziellen Sprache verfasst sein (Artikel 20 Absatz 9 Ley de Protección Jurídica del Diseño Industrial).

Die Laufzeit beträgt fünf Jahre ab dem Datum der Anmeldung des Warenzeichens in das Register (Artikel 43 Ley de Protección Jurídica del Diseño Industrial) und kann jeweils um fünf Jahre unter Vorlage eines Zahlungsbelegs für die Gebühren verlängert werden (Artikel 44 Ley de Protección Jurídica del Diseño Industrial). Die maximale Laufzeit beträgt 25 Jahre (Artikel 43 Ley de Protección Jurídica del Diseño Industrial).

Ob das Geschmacksmuster bereits vergeben ist, kann man auf der Internetseite des Patent- und Markenamtes abfragen. Dort findet man auch ausführliche Informationen zu spanischen Geschmacksmustern.

Das spanische Patent- und Markenamt stellt seine Geschmacksmusterdaten über das Online-Abruftool DesignView zur Verfügung. Mit Designview kann jeder Internetnutzer die Geschmacksmusteranmeldungen und -eintragungen der nationalen teilnehmenden Ämter, einschließlich des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO), kostenlos durchsuchen. Darüber hinaus bietet das mehrsprachige Tool Links zum EUIPO und zu nationalen Datenbanken, die Möglichkeit, Dokumente auszudrucken und herunterzuladen sowie Informationen der amtlichen Geschmacksmusterregister.

Internationale Übereinkommen

Spanien ist Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization - WIPO / Organisation Mondiale de la propriété intellectuelle - OMPI) und unter anderem Vertragsstaat

Germany Trade & Invest (Stand: August 2023)

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