Rechtsgrundlage für spanische Marken (marca) ist das am 31.7.2002 in Kraft getretene Markengesetz Nr. 17/2001 vom 7.12.2001 (Ley de Marcas) sowie die dazu erlassene spanische Ausführungsverordnung Nr. 687/2002 vom 12.7.2002 (Real Decreto por el que se aprueba el Reglamento para la ejecución de la Ley 17/2001).
Anmeldungen sind direkt beim Patent- und Markenamt in Madrid (Oficina Española de Patentes y Marcas) oder - falls der Antragsteller seinen ständigen Aufenthalt beziehungsweise ein Industrie- oder Handelsunternehmen in Spanien hat - bei dem hierfür zuständigen Organ der jeweiligen autonomen Gemeinschaft vorzunehmen (Artikel 11 Absatz 1-5 und 8 Ley de Marcas). Die an das Patent- und Markenamt gerichteten Anmeldungen müssen auf Spanisch (castellano) eingereicht werden. Wird die Anmeldung bei einer autonomen Gemeinschaft, wo es eine weitere offizielle Sprache gibt, eingereicht, so kann diese auch in dieser offiziellen Sprache verfasst sein (Artikel 11 Absatz 9 Ley de Marcas).
Die Laufzeit beträgt zehn Jahre ab dem Datum der Anmeldung des Warenzeichens in das Register (Artikel 31 Ley de Marcas) und kann beliebig oft unter Vorlage eines Zahlungsbelegs für die Gebühren um weitere zehn Jahre verlängert werden (Artikel 32 Ley de Marcas).
Ob die Marke bereits vergeben ist, kann man auf der Internetseite des Patent- und Markenamtes abfragen. Dort findet man auch ausführliche Informationen zu spanischen Marken.
Das spanische Patent- und Markenamt stellt seine Markendaten auch über das Online-Abruftool TMView zur Verfügung. Mit TMView kann jeder Internetnutzer in den Daten der nationalen teilnehmenden Ämter, einschließlich des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO), kostenlos nach Marken suchen und die Verfügbarkeit des Wortlauts einer Marke prüfen. Darüber hinaus bietet das mehrsprachige Tool Links zum EUIPO und zu nationalen Datenbanken, die Möglichkeit, Dokumente auszudrucken und herunterzuladen sowie Informationen der offiziellen Markenregister.
Vorschriften zur Unionsmarke (marca de la Unión Europea) finden sich in den Artikeln 84 ff.--folgende Ley de Marcas, zum internationalen Markenschutz (marca internacional) in den Artikeln 79 ff. Ley de Marcas. Ausführliche Informationen zur Unionsmarke findet man auf dem Internetauftritt des EUIPO.