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Verfahren vor dem 10.1.2015
Für Entscheidungen, die in vor dem 10.1.2015 eingeleiteten gerichtlichen Verfahren ergangen sind, kommt die EuGVVO in der Fassung der Brüssel-I-Verordnung zur Anwendung, sofern die Entscheidungen in den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fallen. Da hiervon nur noch sehr wenige Verfahren betroffen sein dürften, wird auf weitere Ausführungen verzichtet
Ausführliche Informationen zu dieser Verordnung findet man unter anderem unter diesem Link auf die offizielle Website der Europäischen Union.