Zollbericht Sudan Zollthemen
Einfuhrbestimmungen für Kraftfahrzeuge
Gebrauchte Fahrzeuge dürfen nicht importiert werden.
03.06.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Einfuhrverbot für gebrauchte Fahrzeuge
Die Einfuhr gebrauchter Fahrzeuge ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen werden den folgenden vier Gruppen gewährt: Diplomaten und Delegierten sowie Sudanesen, die mindestens drei Jahre im Ausland gearbeitet haben und endgültig in den Sudan zurückkehren. Auch durch sudanesische Behörden im Rahmen des so genannten „Secondment“ ins Ausland abgesandte Mitarbeiter können von dieser Ausnahme profitieren, wenn sie für mindestens zwei Jahre im Ausland gearbeitet haben. Diese vier Personengruppen dürfen einmalig ein gebrauchtes Fahrzeug in den Sudan importieren. Das Fahrzeug darf jedoch nicht älter als fünf Jahre sein.
Die Einfuhr neuer Personenkraftwagen kann nur durch Agenten eingeführt werden, die im Handelsministerium registriert sind. Von dieser Regel ist die Einfuhr von Lastkraftwagen, Bussen sowie landwirtschaftlichen Maschinen ausgenommen.
Kontrolle vor dem Versand
Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Reifen unterliegen der Vorversandkontrolle (pre-shipment verification of conformity). Die sudanesische Organisation für Standards und Metrologie hat das Unternehmen Cotecna mit der Konformitätskontrolle beauftragt. Die Kontrolle soll sicherstellen, dass in den Sudan importierte Güter den sudanesischen oder internationalen Standards entsprechen, die im Sudan anerkannt sind. Vor dem Export von Fahrzeugen muss der Exporteur daher eine Konformitätsprüfung durch Cotecna durchführen lassen. Das im Anschluss an die Prüfung ausgestellte Zertifikat ist Voraussetzung für die Zollabfertigung im Sudan.
Warenbegleitpapiere bereitstellen
Neben dem Konformitätszertifikat müssen folgende Warenbegleitdokumente für die Zollabfertigungen und den Marktzugang von Fahrzeugen vorgelegt werden:
- Handelsrechnung
- Frachtpapiere
- Nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis
- Nachweise über die Registrierung des Importeurs.
Einfuhrabgaben kalkulieren
Der Zollsatz für Ambulanzen liegt bei 10 Prozent. Fast alle anderen Personenkraftwagen werden mit 25 oder 40 Prozent verzollt. Lastkraftwagen werden je nach Art mit 10 oder mit 40 Prozent verzollt. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 17 Prozent, eine Abfertigungsgebühr in Höhe von 1 Prozent, eine Hafengebühr in Höhe von 2 Prozent und eine Gebühr für die zivile Luftfahrt in Höhe von 1,2 Prozent.
Abgabe | Höhe der Abgabe in Prozent |
---|---|
Zoll | 25 |
Einfuhrumsatzsteuer | 17 |
Abfertigungsgebühr | 1 |
Hafengebühr | 2 |
Gebühr für zivile Luftfahrt | 1,2 |
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