Zollbericht Südafrika Zolltarif, Einfuhrzoll
Einfuhrzölle
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft. Neben dem normalen Zoll kann zusätzlich ein Antidumping und/oder Ausgleichszoll anfallen.
12.11.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Zolltarif und Zollsatz
Der Zolltarif Südafrikas basiert auf der von der Weltzollorganisation (WZO) konzipierten Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS 2022). Der südafrikanische Zolltarif (Customs and Excise Act 91 of 1964) entspricht zudem dem Gemeinsamen Außenzolltarif der Zollunion des südlichen Afrika (SACU), der in Konsultation mit den anderen Mitgliedstaaten der Zollunion erstellt wird.
In der Regel handelt es sich bei den südafrikanischen Einfuhrzöllen um Wertzölle. Für einige Waren, insbesondere bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, bei mineralischen Brennstoffen, Textilien und Schuhen gelten spezifische Zölle (Cent pro Mengeneinheit) oder Mischzölle (Kombination Wertzoll/Spezifischer Zoll). Die gebundenen und angewandten Zölle sind im WTO-Schedule für Südafrika gelistet.
Im Rahmen der SACU sind Waren, die aus Eswatini, Botsuana, Lesotho und Namibia in Südafrika eingeführt werden, zollfrei. Die Berechnung und somit die Höhe der Zollgebühren hängen davon ab, ob die Ware aus einem anderen SACU-Staat importiert wird oder aus einem nicht der SACU angehörigen Staat.
Weitere Informationen zum Einfuhrzoll
Zollwert als Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Wertzölle ist der Zollwert. Entsprechend dem von Südafrika umgesetzten WTO-Zollwertkodex ist dies in der Regel der Transaktionspreis, also der im Rahmen eines Kaufgeschäfts zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf Basis fob (free on board) Versendungsort nach Südafrika. Soweit erforderlich, ist der Transaktionspreis entsprechend zu korrigieren (Zuschläge/Abzüge). Kann der Zollwert nicht nach dieser ersten Methode festgestellt werden, sind die 2. bis 6. Methode in der vorgeschriebenen Reihenfolge zur Ermittlung des Zollwerts zu prüfen.
Weitere Informationen zur Bemessungsgrundlage
Antidumping- und Ausgleichszoll
Neben dem normalen Zoll kann bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich ein Antidumping und/oder Ausgleichszoll anfallen. Diese Zölle werden allerdings nur festgesetzt, wenn Untersuchungen der zuständigen Stelle (hier: International Trade Administration Commission of South Africa - ITAC) ergeben haben, dass im konkreten Fall Dumping oder Subventionierung durch den Verkäufer/das Exportland vorliegt. Die Höhe dieses Zolls hängt von den Feststellungen in den jeweiligen Untersuchungen ab. Er kann sowohl als Wert- als auch als spezifischer Zoll erhoben werden.
Darüber hinaus können zusätzliche Zölle auch gemäß dem WTO-Schutzabkommen oder besonderen Vorschriften des GATT erhoben werden.
Weitere Informationen: Übersicht der aktuellen Anti-Dumping- und Ausgleichsmaßnahmen
Außertarifliche Zollfreiheiten
Das General Rebate System umfasst die international üblichen Fälle wie zum Beispiel Reiseverkehr, Geschenksendungen, Umzüge oder Mustersendungen ohne Handelswert. Diese als General Rebates bezeichneten Zollbefreiungen sind in Anhang 4 zum Customs and Tariff Act 1964 (General Rebates of Customs Duties, Excise Duties, Fuel Levy, Road Accident Fund Levy, Environmental Levy and Health Promotion Levy) aufgeführt. Die Befreiungen gelten bis zu dem in Anhang 4 angegebenen Umfang.
Mustersendungen ohne oder mit geringem Handelswert sind zollfrei (Rebate Nr. 480.35). Die Ware muss deutlich als Muster erkennbar/gekennzeichnet sein und darf dem Empfänger nicht berechnet werden. Auch eine spätere Verrechnung ist nicht zulässig. Für Muster mit Handelswert sind beim Verbleib in Südafrika Einfuhrabgaben zu zahlen. Sollen die Muster nur vorübergehend eingeführt und später wieder ausgeführt werden, können diese zur vorübergehenden Verwendung (zum Beispiel Carnet ATA) abgefertigt werden.
Informationen zu den Zollfreiheiten im Reiseverkehr oder bei Geschenksendungen entnehmen Sie bitte dem Kapitel Private Einfuhr.