Zollbericht Südafrika Einfuhrverbote und Beschränkungen
Verbote und Beschränkungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren ist in Südafrika grundsätzlich liberalisiert. Dennoch können für einige Waren Verbote, Beschränkungen oder sonstige Regulierungen vorliegen.
12.11.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Rechtsgrundlage für außenwirtschaftsrechtliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen ist der International Trade Administration Act. Ausführendes Organ, sowohl bei der Festlegung von Verboten und Beschränkungen, als auch bei der Ausstellung erforderlicher Genehmigungen und Lizenzen, ist die zum Handels- und Industrieministerium gehörende International Trade Administration Commission of South Africa (ITAC).
Die südafrikanische Zollverwaltung (SARS) verwaltet dagegen die Verbote und Beschränkungen gemäß Abschnitt 113 des Customs and Excise Act von 1964.
Einfuhrverbote
Für Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder Umwelt darstellen, gelten Einfuhrverbote. Unter anderem folgende Waren unterliegen einem Einfuhrverbot und dürfen somit unter keinen Umständen ein- oder ausgeführt werden:
- Psychopharmaka
- bestimmte Waffen und Sprengstoffe
- bestimmte Pflanzen, die gemäß Agricultural Pets Act 1983 als Unkraut deklariert sind
- besonders giftige Substanzen
- Reproduktionen von urheberrechtlich geschützten Publikationen
- Waren, die in Gefängnissen oder Strafanstalten hergestellt wurden
- bestimmte Arten von Abfällen
Neben dessen können Einfuhrverbote auch nur für einen gewissen Zeitraum verhängt werden, um beispielsweise die Verbreitung einer Krankheit zu verhindern.
Weitere Informationen: Übersicht der einfuhr- und ausfuhrverbotenen Güter
Einfuhrbeschränkungen
Government Notice R 91 und entsprechende Aktualisierungen regeln die Einfuhrgenehmigungspflicht. Sie listen einerseits die Waren auf, für die bei der Einfuhr eine Genehmigung vorgelegt werden muss und andererseits enthalten sie eine abschließende Aufzählung von Ausnahmetatbeständen (zum Beispiel gelistete Waren im Transit, Einfuhr als Muster ohne Wert).
Für beispielsweise folgende Waren gelten derzeit Einfuhrbeschränkungen:
- Fisch und Fischprodukte
- Öle
- radioaktive Elemente
- Reifen
- unedle Metalle
- Kohlenwasserstoffe
- Schusswaffen und Munition
- Chemikalien
- Human- und Tierarzneimittel
- gebrauchte Waren
- Abfall und Schrott
Je nach Art der einzuführenden Ware muss der Importeur vor Ankunft in Südafrika entsprechende Einfuhrdokumente, wie zum Beispiel eine Einfuhrgenehmigung, Lizenz und/oder ein Analysezertifikat, bei den entsprechenden Behörden anfordern und einreichen. Die entsprechenden Dokumente sind für die Zollabfertigung und den Zugang zum südafrikanischen Markt erforderlich.
|
Art der Ware | Genehmigung durch folgende Behörde |
---|---|
Lebende Tiere und tierische Produkte | Department of Agriculture, Land Reform and Rural Development (DALRRD), Directorate Animal Health |
Pflanzen und pflanzliche Produkte | Department of Agriculture, Land Reform and Rural Development (DALRRD), Plant Health Directorate |
Chemikalien | International Trade Administration Commission (ITAC) |
Pharmazeutische Produkte | Department of Health, South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA) |
Gebrauchte Fahrzeuge | International Trade Administration Commission (ITAC) |
Weitere Informationen:
- Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen und -verbote (ITAC)
- Übersicht der einfuhr- und ausfuhrbeschränkten Güter
- Beantragung einer Einfuhrgenehmigung (Vorgehensweise und Formulare)
Beispiele: Produktspezifische Einfuhrbeschränkungen
Die folgende Darstellung ist nicht abschließend, sondern beispielhaft. Je nach Art der Ware sind nicht alle Dokumente einzureichen oder es können weitere Dokumente erforderlich sein. Welche konkreten Einfuhrdokumente für Ihre Waren erforderlich sind, können Sie auf der Seite der südafrikanischen Regierung recherchieren.
Lebende Tiere und tierische Produkte
- Einfuhrgenehmigung des Department of Agriculture, Land Reform and Rural Development (DALRRD)
- Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung für lebende Tiere bzw. tierische Produkte
- Inspektionsbescheinigung für tierische und landwirtschaftliche Güter
- Gegebenenfalls Abstammungsbescheinigung bei reinrassigen Tieren sowie Impfpass
Pflanzen und pflanzliche Produkte
- Einfuhrgenehmigung des DALRRD
- Pflanzengesundheitszeugnis
- Inspektionsbescheinigung für tierische und landwirtschaftliche Güter
- Saatgutzertifikat und Saatgutprüfzertifikat bei Saatgut
Geschützte Arten im Sinne des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES)
- Einfuhrgenehmigung durch die zuständige Landesbehörde in Südafrika (Zentrale nationale Behörde in Südafrika: Department of Environmental Affairs)
Arzneimittel
- Produktregistrierung bei Department of Health, South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA)
- Zulassung für Verkauf und Import solcher Waren durch SAHPRA
- Einfuhrerlaubnis (SAHPRA bzw. DALRRD)
- Zertifikat über gute Herstellungspraxis
Gebrauchte Waren und Fahrzeuge
Gebrauchte Waren (used and second-hand-goods) gelten in Südafrika als kontrollierte Waren und können deshalb nur mit einer Einfuhrgenehmigung durch die ITAC eingeführt werden.
Südafrika kontrolliert die Einfuhr bestimmter Gebrauchtwaren, um mögliche Probleme bei der Entsorgung zu reduzieren. Beispielsweise werden gebrauchte medizinische Geräte kontrolliert, um die Einfuhr gebrauchter Waren mit einer geringen/schlechten Qualität zu überblicken und im Rahmen zu halten.
Gebrauchte Fahrzeuge dürfen zum Schutz der lokalen Automobilindustrie nur mit einer Einfuhrgenehmigung der International Trade Administration Commission (ITAC) eingeführt werden. Bevor die Genehmigung beantragt werden kann, muss der Importeur eine Vollmachtserklärung (Letter of Authority) bei der Nationalen Regulierungsbehörde für obligatorische Spezifikationen (NRCS) beantragen. Die Genehmigung wird nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erteilt.
Weitere Informationen zur Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen
Abfall
Südafrika ist Vertragsstaat des Basler Übereinkommens, nach dem die Einfuhr gefährlicher Abfälle verboten ist. In Übereinstimmung mit dem Übereinkommen und den nationalen Vorschriften Südafrikas ist die grenzüberschreitende Verbringung von gefährlichen Abfällen nur dann möglich, wenn das entsprechende Notifizierungsverfahren eingehalten wird.
Die Änderungen des Basler Übereinkommens betreffend Abfällen aus Kunststoff hat Südafrika ebenfalls ratifiziert. Welche konkreten Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Abfällen aus Kunststoff gelten, können Sie der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Änderung entnehmen.