Portal 21 Tschechische Republik
Änderungen im tschechischen Schiedsrecht
Schiedsrichterverzeichnis beim Justizministerium
Die jüngsten Änderungen des tschechischen Gesetzes über das Schiedsverfahren und die Vollstreckung von Schiedssprüchen (Gesetz Nr. 216/1994 Sb., Zákon o rozhodčím řízení a o výkonu rozhodčích nálezů) wurden im tschechischen Gesetzblatt vom 17.1.2012 unter der Nr. 19/2012 Sb. verkündet; sie treten zum 1.4.2012 in Kraft.
Die Neuerungen betreffen unter anderem:
- Qualifikation und Stellung des Schiedsrichters (vgl. etwa die §§ 4 und 8 neuer Fassung (n.F.))
- Beendigung des Schiedsverfahrens (§ 23 n.F.)
- Schiedsverfahren in Bezug auf Verbraucherverträge (vgl. etwa die neu eingefügten §§ 31 g) und h) sowie 32 Absatz 3)
- Gerichtliche Aufhebung von Schiedssprüchen (§ 34 Absätze 1 und 2 n.F.)
- Bestimmungen im Zusammenhang mit der Führung eines Schiedsrichterverzeichnisses (Seznam rozhodců) beim Justizministerium (vgl. die neu eingefügten §§ 35a folgende)
- Einführung einer Gebühr (Položka 17a) für den Antrag auf gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs im tschechischen Gerichtsgebührengesetz.
Mehr zum Thema alternative Streitbeilegung in Tschechien:
- Gesetzesnovelle Nr. 19/2012 Sb. zur Änderung des Schiedsverfahrensgesetzes der Tschechischen Republik
- Tschechisches Gerichtsgebührengesetz (Zákon o soudních poplatcích, Gesetz Nr. 549/1991 Sb. in konsolidierter Fassung)
- Portal 21, Informationsangebot zu Dienstleistungen in Europa, Rechtsschutz in Tschechien für Unternehmer und Verbraucher, dort u.a. außergerichtliche Streitbeilegung in Tschechien.
Germany Trade & Invest (26.01.2012)