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Gesetzesänderung im Berufsrecht des tschechischen Baugewerbes

Für die Bauausführung in Tschechien autorisierte Ingenieure und Techniker wie auch Architekten sind betroffen

Im Berufsrecht des Baugewerbes in Tschechien erfuhr der sog. Autorisationsrat eine Änderung, der nach § 29 des tschechischen Architektengesetzes (Zákon o výkonu povolání autorizovaných architektů a o výkonu povolání autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě, Gesetz Nr. 360/1992 Sb.) über die Erteilung der Fachqualifikation einer „Autorisierung“ im Bereich des tschechischen Baurechts zu entscheiden hat.

Das Gremium ernennt u.a. die Prüfungskommissionen und hat zudem das Vorschlagsrecht für Einführung und Aufrechterhaltung fachlicher Spezialisierungen in der Baubranche Tschechiens.

Die Gesetzesnovelle trägt die Nummer 153/2011 Sb. und regelt die Besetzung des tschechischen Autorisationsrats durch Vertreter der Ministerien und zuständigen Kammern neu; zudem sieht sie eine Möglichkeit der Abberufung bei bestimmten Fehlverhalten der Ratsmitglieder vor. Die Neuerungen traten zum 7.6.2011 in Kraft.

Weiterführende Hinweise auf der Internetseite der Tschechischen Kammer der der in der Bauausführung tätigen autorisierten Ingenieure und Techniker (Česká komora autorizovaných inženýrů a techniků činných ve výstavbě - Czech Chamber of Chartered Engineers and Technicians Engaged in Construction):

Germany Trade & Invest (13.07.2011)

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