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Kosten der tschechischen Forderungsdurchsetzung sollen reduziert werden

Missverhältnis zwischen Forderungshöhe und Durchsetzungskosten korrigiert

In Tschechien stellte das Justizministerium eine Novellierung des Kostenrechts für das Verfahren der tschechischen Zwangsvollstreckung vor.
Der Entwurf zweier Ausführungsbestimmungen reagiert auf das Missverhältnis zwischen der Forderungshöhe und den Kosten der Rechtsdurchsetzung, welches in Tschechien vor allem bei kleineren Forderungen offensichtlich vorherrscht: Für die Durchsetzung einer Forderung im Wert von 1.001 Tschechischen Kronen mussten nach bisherigem Recht bis zu 17.600 Tschechische Kronen an Rechtsverfolgungskosten geleistet werden, so die Rechnung des Justizministeriums.

Mit folgenden Maßnahmen soll eine Verbesserung eintreten:

  • reduziert werden sollen zum einen die Kosten der Zwangsvollstreckung als solcher, zum anderen aber auch die Gebühren für einen rechtlichen Beistand; dies betrifft vor allem Bagatellsachen und kleinere Forderungen.
  • Voraussetzungen werden aufgestellt, nach denen sich die Gebühren um die Hälfte reduzieren, sofern es sich um eine unkomplizierte Zwangsvollstreckung handelt oder aber der Gläubiger innerhalb von fünfzehn Tagen nach Eröffnung der Zwangsvollstreckung von sich aus zahlt.

In den letztgenannten Fällen sollten sich die Kosten nach neuem Recht um etwas mehr als 40 % reduzieren.
Folgende Gebührenordnungen sind von den Änderungen betroffen (jeweils auf Tschechisch):

Zum Thema Kostenreform bei Forderungsdurchsetzung in Tschechien:

Germany Trade & Invest (21.10.2011)

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