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Neue gesetzliche Grundlage zur Energiezertifizierung von Gebäuden in Tschechien
Änderung des Energieeffizienzgesetzes Nr. 406/2000 Sb.
Am 3.10.2012 wurde in Band 117 des laufenden Jahrgangs des tschechischen Gesetzblatts das Gesetz Nr. 318/2012 Sb. zur Änderung des dortigen Energieeffizienzgesetzes (Nr. 406/2000 Sb.) veröffentlicht.
Folgende Pflichten für Eigentümer von Immobilien wurden auf Grundlage des EU-Rechts (s.u.) neu eingeführt:
- Pflicht zur Beachtung von Energiestandards für neue Gebäude ab dem 1.1.2013, Verschärfung der Vorgaben ab 2018 bzw. 2020 (u.a. § 7)
- Positiver Nachweis der Energiezertifizierung durch die Stellungnahme eines der staatlichen Energie-Inspektoren („Energetický specialista“ § 10)
- Pflicht zur Energiezertifizierung für bereits bestehende Wohn- und Gewerbeimmobilien ab dem 1.1.2015, zum Teil mit Übergangsfristen erst ab 1.1.2019
- Energiezertifikate sind bei einem Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien bereits ab dem 1.1.2013, bei Vermietungen dann ab dem 1.1.2016 beizubringen
- In bestimmten Fällen, etwa bei überdurchschnittlichem Verbrauch oder nach der Durchführung gewisser Renovierungsvorhaben ist ein sogenanntes Energetisches Audit erforderlich (§ 9)
- Regelungen für die staatliche Fachprüfung und Registereintragung der Energie-Inspektoren in Tschechien (§ 10a und 10c) sowie sonstiger im Bereich der Installation von Anlagen zur Nutzung der Energie aus erneuerbaren Quellen tätiger Fachleute (10d-10g).
Ausgenommen von der Energiezertifizierungspflicht sind nach § 7 Absatz 5 kleinere Gebäude (Oberfläche kleiner als 50 Quadratmeter), Gebäude mit dem Status eines kulturellen Erbes, Kirchen und vergleichbare zur Religionsausübung genutzte Gebäude, Ferienhäuser sowie industrielle und landwirtschaftliche Gebäude mit einem jährlichen Energieverbrauch von bis zu 700 Gigajoule.
Die empfindlichen Geldbußen sind in § 12 des Gesetzes neu geregelt worden.
Weitere Informationen zum Thema Energiezertifizierung von Gebäuden in Tschechien:
- Tschechisches Gesetz über Energieeffizienz Nr. 406/2000 Sb. in konsolidierter Fassung auf der Internetseite des Portals der öffentlichen Verwaltung Tschechiens
- Änderungsgesetz Nr. 318/2012 Sb. im tschechischen Originalwortlaut auf den Seiten zum tschechischen Gesetzblatt des dortigen Innenministeriums
- EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 19. Mai 2010, Portal der EU mit Zusammenfassungen der Gesetzgebung.
Germany Trade & Invest (07.11.2012)