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Portal 21 Tschechische Republik

Neue gewerberechtliche Identifikationsnummer für Betriebsstätten

Novelle des Gewerbegesetzes im Zusammenhang mit Basisregister-System

Die Novellierung des tschechischen Gewerbegesetzes bringt die Neuerung der sogenannten IČP-Kennung. Das tschechische Kürzel IČP-identifikační číslo provozovny steht für Identifikations-Nummer der Betriebsstätte (Englisch: premises identification number) und lehnt sich an die sogenannte IČO–Kennung (identifikační číslo osoby) an, die bereits seit längerem zur eindeutigen Identifikation von Personen vergeben wird.

Die neue tschechische Betriebsstätten-Identifikationsnummer-IČP wird durch die tschechischen Gewerbebehörden (živnostenský úřad) vergeben. Die betroffenen Unternehmer werden nach der Vergabe der IČP-Kennung und deren Eintragung ins tschechische Gewerberegister (živnostenskí rejstřík) nach Angaben des tschechischen Ministeriums für Industrie und Handel (Ministerstvo průmyslu a obchodu–MPO) automatisch benachrichtigt.

Denjenigen Unternehmern, die zum Stichtag 1.7.2010 bereits ein Gewerbe angemeldet hatten, wird die neue Kennnummer innerhalb einer Jahresfrist ebenfalls unaufgefordert übermittelt. Diese Übergangsfrist endet am 1.7.2011.

Die Neuerungen im Tschechischen Gewerbegesetz (Gesetz Nr. 455/1991 Sb., Zákon o živnostenském podnikání - Živnostenský zákon) stehen im Zusammenhang mit der gegenwärtig in Tschechien ablaufenden Einführung eines Systems der Basisregister (System základních registrů). Letzteres soll bis zum Juli 2012 voll funktionsfähig sein (wir berichteten hierzu zuletzt am 28.6.2010 im Portal 21 unter "Aktuelles", Titel: „Tschechien: Start des Basisregister-Systems verschoben“).

Das novellierte tschechische Gewerberecht sieht weiter vor, dass die tschechische Betriebsstätten-Identifikationsnummer-IČP in den Betriebsräumen öffentlich auszuhängen ist. Weitere Angaben, die in Tschechien eines öffentlichen Aushangs in der Betriebsstätte bedürfen sind etwa diese (§ 17 Absatz 7 des tschechischen Gewerbegesetzes):

  • Firmenbezeichnung (obchodní firma nebo název)
  • Vor- und Nachname des Unternehmers (jméno a příjmení podnikatele)
  • IČO - Personenkennung des Unternehmers (identifikační číslo osoby)
  • IČP-Kennung der Betriebsstätte (identifikační číslo provozovny).

Darüber hinaus gibt es nach § 17 Absatz 8 des tschechischen Gewerbegesetzes weitere Auszeichnungspflichten für bestimmte Verkaufsräume.

Der Auslöser für die beschriebenen Änderungen im tschechischen Gewerberecht war das Inkrafttreten des für das Gewerbegesetz relevanten Artikels XXI von Gesetz Nr. 227/2009 Sb. zum 1.7.2010. Folgende Vorschriften des Gewerbegesetzes sind davon ebenfalls erfasst:

  • § 10: Gewerbeberechtigung (Živnostenské oprávnění)
  • § 17: Betriebsstätten (Provozovny)
  • § 60: Gewerberegister (Živnostenský rejstřík, vor allem Absätze 7-10).

Das tschechische Gewerbegesetz ist in tschechischer Originalfassung auf der Internetseite des dortigen offiziellen Verwaltungsportals online abrufbar. Das offizielle tschechische Internetportal für Unternehmer BusinessInfo.cz bietet zudem eine englische Übersetzung des tschechischen Gewerbegesetzes, in der die jüngsten Änderungen bereits enthalten sind.

Germany Trade and Invest (10.08.2010)

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