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Neues tschechisches BGB auf den Weg gebracht
Justizministerium startet Infoportal und Öffentlichkeitsbeteiligung
Das neue tschechische Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, teilweise auch als Zivilgesetzbuch-ZGB bezeichnet, Gesetz Nr. 40/1964 Sb. Občanský zákoník, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 155/2010 Sb.) nimmt immer mehr Gestalt an.
Wie das tschechische Justizministerium mitteilte, wurde der Gesetzesentwurf des neuen tschechischen BGB jetzt in das dem eigentlichen Gesetzgebungsprozess vorgeschaltete Abstimmungsverfahren (připomínkové řízení) eingebracht.
Bürgern und auch Unternehmen wird dabei bis zum 25.1.2011 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Vor diesem Hintergrund schaltete das Justizministerium zum neuen tschechischen BGB eine eigene Internetseite frei, die die folgenden Kategorien enthält (jeweils in tschechischer Sprache):
- Allgemeiner Teil des tschechischen BGB (Obecná část zákoníku)
- Vertragsrecht (Smluvní právo)
- Schadensersatzrecht (Náhrada škody)
- Eigentum und sonstiges Sachenrecht (Vlastnictví a další věcná práva)
- Familienrecht (Rodinné právo)
- Erbrecht (Dědické právo).
Zusätzlich enthält das Internetportal zum neuen tschechischen Zivilrecht Informationen wie auch aktuelle Entwurfsfassungen zum geplanten Gesetz über Handelsgesellschaften in Tschechien (Zákon o obchodních korporacích) sowie zum tschechischen Gesetz über das Internationale Privatrecht (Zákon o mezinárodním právu soukromém).
Tschechische Gesetze, insbesondere solche zum Wirtschaftsrecht in Tschechien, sind in einer Zusammenstellung des Rechtsbereichs der Germany Trade & Invest abrufbar unter www.gtai.de/auslaendische-gesetze.
Germany Trade & Invest (21.01.2011)