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Online-Einspruch gegen elektronischen Zahlungsbefehl möglich
ZPO Novelle im Gesetzblatt veröffentlicht
Die jüngste Novelle der tschechischen Zivilprozessordnung (Občanský soudní řád, Gesetz Nr. 99/1963 Sb.) wurde am 27.11.2012 im offiziellen Gesetzblatt der Tschechischen Republik „Sbírka zákonů“ unter der Nr. 404/2012 Sb. veröffentlicht und bringt Neuerungen u.a. bei der Durchsetzung von Forderungen auf elektronischem Wege.
Im neu eingefügten Absatz 2 des § 174a werden die Antragsvoraussetzungen für einen elektronischen Mahnbescheid (elektronický platební rozkaz) vorgegeben: neben den allgemeinen Angaben für Verfahrenshandlungen bzw. -eröffnungen (§ 42 Abs. 4 und § 79 Abs. 1) sind bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei juristischen Personen sowie bei Einzelunternehmern entsprechend die Unternehmens-Identifikationsnummer aufzuführen.
Erstmals wird auch die Möglichkeit des Einspruchs auf elektronischem Wege (odpor proti elektronickému platebnímu rozkazu) eröffnet: Dafür ist ein vom Justizministerium im Internet zur Verfügung zu stellendes Online-Formular auszufüllen und mittels einer elektronischen Signatur zu unterzeichnen (§ 174a Absatz 6).
Nachdem das Abgeordnetenhaus des tschechischen Parlaments am 26.9.2012 die ZPO-Änderungen (Senats Drucksachen Nr. 686) in dritter Lesung verabschiedet hatte, gab der Senat als zweite Kammer des tschechischen Parlaments am 24.10.2012 grünes Licht.
Germany Trade & Invest (29.11.2012)