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Rechtsmeldung | Türkei | Zahlungsverkehr

Ausländischer Immobilienerwerb als Devisenquelle in der Türkei

Seit dem 24. Januar 2022 gelten in der Türkei neue Vorschriften für den Erwerb von Immobilien durch fremde Staatsangehörige. Dabei geht es um dringend benötigte Deviseneinnahmen.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Die Türkei ändert das Verfahren für den Erwerb von Immobilien für nicht türkische Staatsangehörige. Es war Ausländern unter bestimmten Umständen auch bisher schon erlaubt Immobilien in der Türkei zu erwerben. 

Anders als zuvor werden solche Transaktionen nun aber zwingend in ausländischer Währung abgewickelt. Diese Devisen werden zunächst an eine türkische Bank gezahlt, welche das Guthaben in Fremdwährung dann an die Zentralbank weiterreicht. Dadurch sollen die Devisenreserven der schwächelnden türkischen Wirtschaft, das heißt bei ausländischen Banken gehaltenes Guthaben, erhöht werden.

Die aus einem Immobiliengeschäft in der Türkei erzielten Erträge dürfen durch die Änderung jetzt ebenfalls ins Ausland transferiert werden. Auch dadurch soll der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr gesteigert werden. 

Als Anreiz für den Erwerb von Immobilien können fremde Staatsangehörige, die eine Immobilie im Wert von mindestens 250.000 US-Dollar kaufen, die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Dafür muss der Erwerber allerdings garantieren, die Immobilie drei Jahre lang nicht zu verkaufen.

Veranstaltungshinweis: Germany Trade & Invest veranstaltet am 5. April 2022 um 14 Uhr ein Webinar zum Thema „Rechtliche Rahmenbedingungen in der Türkei“. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter diesem Link möglich.

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