Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Uganda Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Einfuhrbestimmungen für landwirtschaftliche Produkte

Für Tiere, Pflanzen und deren Produkte sind Einfuhrgenehmigungen des Landwirtschaftsministeriums einzuholen. Jeder Sendung ist ein amtliches Gesundheitszeugnis beizufügen.

Von Andrea Mack | Bonn

Für lebende Tiere, Pflanzen, tierische und pflanzliche Produkte sowie Agrarchemikalien ist das Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei (Ministry of Agriculture, Animal Industry and Fisheries - MAAIF) zuständig.

Für Importe von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen wie Milch, Eier oder Fleisch muss mindestens sieben Tage vorab eine Einfuhrgenehmigung beim Department of Animal Health des Ministeriums beantragt werden. Dort erfolgt eine Recherche zum Tierseuchenstatus des Herkunftslandes. Jeder Sendung ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer Sprache beizufügen, das bestätigt, dass die Tiere oder deren Erzeugnisse den in der Einfuhrgenehmigung festgelegten Tiergesundheitsanforderungen genügen. Bei der Ankunft führen Veterinärinspektoren eine allgemeine Untersuchung durch, bevor die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung erfolgt. Erst nach Abschluss des Quarantäneverfahrens wird eine endgültige Freigabegenehmigung erteilt.

Einführer von Milch und Milchprodukten müssen sich außerdem bei der Dairy Development Authority (DDA) registrieren. Für die Registrierung ist ein Analysenzertifikat erforderlich.

Für Importe von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen muss eine Einfuhrgenehmigung beim Department of Crop Inspection and Certification des Landwirtschaftsministeriums eingeholt werden. Jeder Sendung ist ein im Exportland erstelltes amtliches Pflanzengesundheitszeugnis beizufügen, zuständige Stelle in Deutschland ist das Julius Kühn-Institut. Das Zeugnis dient als Nachweis dafür, dass die Sendung geprüft wurde und den pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen in Uganda entspricht. Waren, die einer pflanzenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen, werden bei der Ankunft inspiziert. Je nach Art der Ware, ihrem Ursprung und ihrer Herkunft sowie dem damit verbundenen Risiko für die lokale Umwelt können die Kontrollen von Dokumentenprüfungen über physische Untersuchungen bis hin zu Probenahmen und Analyseverfahren reichen.

Agrarchemikalien wie Düngemittel und Pflanzenschutzmittel müssen beim Department of Crop Inspection and Certification des Landwirtschaftsministeriums registriert sein, um eine Zulassung für den ugandischen Markt zu erhalten. Für jede Sendung ist zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben.

Uganda ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES, das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen sowie deren Produkten regelt. Die Ein- und Ausfuhr von Waren, die in den Geltungsbereich dieses Abkommens fallen, erfordert eine Genehmigung, die vorab beim Department of Wildlife Conservation des Ministeriums für Tourismus, Wildtiere und Altertümer zu beantragen ist.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.