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Zoll | Ukraine | Exportkontrolle

Ukraine führt neue Regelungen für Agrarexporte ein

Getreide ist ein ukrainischer Exportschlager. Doch bislang laufen viele Erträge an den Behörden vorbei. Nun reagiert das Land und strukturiert seine Ausfuhrkontrolle um.

Von Waldemar Lichter | Warschau

Die ukrainische Regierung hat seit dem 1. Dezember 2024 seine Exportkontrolle für ausgewählte Agrarprodukte umstrukturiert. Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind eine wichtige Exportsäule für die Ukraine und müssten eigentlich für beträchtliche Steuereinnahmen sorgen. Der schwer durch den Krieg angeschlagenen Staatshaushalt ist auf den Mittelfluss angewiesen. Doch ein großer Teil der Ausfuhrerlöse kommt gar nicht zurück ins Land oder umschifft die ukrainischen Steuerbehörden. Nach Einschätzung von Danylo Hetmantsev, Vorsitzender des Steuerausschusses der Werchowna Rada (ukrainisches Parlament), werde auf die Hälfte des exportierten Getreides gar keine Steuern gezahlt.

Exportkontrollsystem schafft neue Auflagen

Nun soll das neue Exportkontrollsystem eine engmaschige Überprüfung ermöglichen. Zu den betroffenen Produktgruppen gehören vor allem:

  • Gerste
  • Hafer
  • Honig
  • Mais
  • Raps und Rapsöl
  • Roggen
  • Schalenfrüchte
  • Sojabohnen
  • Sojaöl
  • Sonnenblumenkerne und Sonnenblumenöl
  • Weizen

Die Bestimmungen sehen für diese Produktgruppen folgende Punkte vor:

  1. Ausfuhr dieser Waren kann ausschließlich durch registrierte Mehrwertsteuerzahler getätigt werden;
  2. für Waren, die der neuen Ausfuhrregelung unterliegen, werden Mindestausfuhrpreise festgelegt;
  3. elektronischer Informationsaustausch zwischen der Nationalbank, dem staatlichen Steuerdienst und dem staatlichen Zolldienst, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch die Exporteure zu überwachen und zu kontrollieren;
  4. Geschäftsvorgänge werden in das Einheitliche Register der Steuerrechnungen eingetragen, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen.

 Mindestpreise sind wichtiges Element

Die Einführung der Mindestpreise zählt dabei zu den Schlüsselelementen der neuen Regelung. Künftig wird das Landwirtschaftsministerium für die betroffenen Warengruppen zulässige Mindestausfuhrpreise berechnen und diese spätestens am zehnten eines jeden Monats auf seiner Website veröffentlichen. 

Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass wichtige Ausfuhrgüter, wie etwa Getreide, zu künstlich niedrigen Preisen exportiert werden. Dieses System werde es der Regierung ermöglichen, Exporte besser zu überwachen und Steuervermeidung effektiv zu bekämpfen, so Vertreter des Wirtschaftsministeriums.

Lizenzpflicht entfällt

Auf der anderen Seite sind aber auch die Liberalisierung und Vereinfachung von Ausfuhren beschlossen worden. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Aufhebung des Lizenzierungssystems für eine Reihe von Agrarexporten. Das betrifft insbesondere Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten und Öle. Für diese sind ab dem 1. Dezember 2024 keine Ausfuhrgenehmigungen mehr erforderlich.

Dadurch sollen der bürokratische Aufwand verringert und die Exportprozesse vereinfacht werden. „Die Regierung ist bestrebt, die Anzahl der Genehmigungen zu reduzieren und die Verfahren zu digitalisieren. Dies wird die Bedingungen für Exporteure erheblich erleichtern“, erklärte Taras Katchka, stellvertretender Wirtschaftsminister der Ukraine. Die Lizenzpflicht für Exporte von Weizen, Mais, Sonnenblumenkern und Raps nach Bulgarien, Rumänien, der Slowakei, Ungarn und Polen bleibt dagegen aufgrund bilateraler Vereinbarungen weiter bestehen.

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