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Wirtschaftsumfeld | Ukraine | Währungsliberalisierung

Ukraine lockert Währungsbeschränkungen

Die Liberalisierung erleichtert ukrainischen Unternehmen den Import von Waren und Dienstleistungen und verbessert die Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen.

Von Waldemar Lichter | Bonn

Die ukrainische Zentralbank beschloss Anfang Mai 2024 eine Liberalisierung der strengen Vorschriften zur Devisenkontrolle. Der Beschluss Nr. 56 sieht eine Reihe von Lockerungen der seit Kriegsbeginn verhängten drastischen Einschränkungen im Zahlungsverkehr vor. Die Maßnahme hat das Potenzial, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ukrainische Unternehmen und für ausländische Investoren im Land beizutragen.

Importe von Waren und Dienstleistungen wieder ohne Einschränkungen möglich

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Aufhebung von Beschränkungen, die sich auf Importe von Waren und Dienstleistungen beziehen. Von nun an fallen alle Einschränkungen für den Kauf von Devisen zur Bezahlung von im Ausland beschafften Waren und Dienstleistungen weg. Bisher war der Kauf von Fremdwährungen nur für die Einfuhr einer von der Regierung festgelegten Liste von Waren und Dienstleistungen möglich.

Eine entscheidende Rolle für die Geschäftstätigkeit spielt die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Auch in diesem Bereich beschloss die Zentralbank eine deutliche Lockerung. Ab sofort können Zinsen für Kredite gezahlt werden, die zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 30. April 2024 von Gebietsfremden aufgenommen wurden. Die Zahlungen werden jedoch auf maximal eine Million Euro pro Quartal gedeckelt.

Zinsen, die nach dem 30. April 2024 fällig werden, können dagegen ohne Einschränkung gezahlt werden. Allerdings darf der Zinssatz 12 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Mit der Tilgung darf außerdem schon früher als bisher - bereits nach einem, statt bisher nach drei Jahren - begonnen werden.

Ukrainische Unternehmen fordern jedoch, dass die Freigabe der Zins- und Tilgungszahlungen auch für Altkredite ermöglicht werden sollte, also auch für vor dem 24. Februar 2022 aufgenommene Schuldverschreibungen. Denn die bestehenden Beschränkungen würden sie daran hindern, früher im Ausland aufgenommene Darlehen zu bedienen. Das könnte sich nicht nur negativ auf die Kreditwürdigkeit der Unternehmen auswirken, sondern könnte auch die Reputation der Ukraine auf internationalen Finanzmärkten beschädigen, fürchten Firmenvertreter.

Weitgehend gelockert werden auch die Vorschriften für Leasing- und Mietverträge. Ab sofort sind entsprechende Zahlungen ins Ausland ohne Einschränkungen wieder möglich. Bisher war das nur beim Leasing von Fahrzeugen möglich. Diese Lockerung wird es ukrainischen Unternehmen ermöglichen, wieder hochwertige ausländische Ausrüstung zu günstigeren Konditionen zu beziehen.

Die beschlossenen Lockerungen verbessern insgesamt die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit und Investitionen ukrainischer Unternehmen. Sie können nun die für ihre Produktion benötigten Vor- und Zwischenprodukte, Komponenten sowie Maschinen und Ausrüstungen im Ausland beschaffen, Kredite dafür aufnehmen und sie bedienen.

Indirekt profitieren auch deutsche Unternehmen von der Maßnahme. Für Lieferanten ergeben sich wieder mehr Spielräume, Maschinen und Anlagen an ukrainische Kunden zu verbringen. Denn diese können ihre Käufe im Ausland nun ohne Beschränkungen und ohne bürokratische Hindernisse in Euro oder anderen ausländischen Währungen begleichen.

Dividenden können wieder ins Ausland überwiesen werden

Deutlich verbessert werden durch die neuen Vorschriften die Bedingungen für ausländische Investitionen in der Ukraine. So erhalten Unternehmen nun die Möglichkeit, Dividenden ins Ausland zu transferieren. Seit dem 13. Mai 2024 dürfen Dividenden in Höhe von bis zu 1 Million Euro pro Monat ins Ausland transferiert werden. Dies betrifft allerdings nur solche Zahlungen, die ab dem 1. Januar 2024 aufgelaufen sind, nicht jedoch akkumulierte Dividenden aus früheren Zeiträumen und Reservekapital.

Diese Maßnahmen der Nationalbank zur Währungsliberalisierung seien bedeutende Signale und Anreize für potenzielle ausländische Investoren, sagt Oleksandr Melnyk, Rechtsanwalt und Partner bei der Kiewer Kanzlei GOLAW. "Das sind wichtige Schritte, um das Interesse ausländischer Unternehmen an der Ukraine noch stärker zu wecken." Seine Kanzlei berät Firmen, die sich in verschiedenen Branchen in der Ukraine engagieren wollen, vor allem in der Bau-, und Energiewirtschaft, der Logistik und IT. "Viele Unternehmen erkennen zwar die sich bietenden Möglichkeiten für Investitionen. Sie sind jedoch noch zurückhaltend und warten darauf, dass der Krieg endet."

Die bisherigen Währungsbeschränkungen seien dabei nicht förderlich gewesen, so Melnyk. Denn die Rückzahlung von Krediten oder der Gewinntransfer waren oft gar nicht oder nur unter starken Einschränkungen möglich. Das hätte das Interesse ausländischer Unternehmen an der Ukraine gedämpft. Die neuen Vorschriften dagegen machen Investitionen und Kredite an ukrainische Unternehmen attraktiver und bieten mehr Sicherheit, erläutert Melnyk. Sie erleichtern es ausländischen Investoren, Gewinne aus ihren ukrainischen Beteiligungen zu repatriieren und könnte so Investitionen in der Ukraine attraktiver machen.

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