Zollbericht Ukraine Krieg in der Ukraine
Drittes Sanktionspaket
Ein Teilausschluss aus dem SWIFT-System und neue Finanzsanktionen folgten am 26. Februar 2022. Am 28. Februar 2022 erweitert die EU die Sanktionsliste um 26 Personen und Organisationen.
15.03.2022
Die beschlossenen Sanktionen richten sich gegen Einzelpersonen und Einrichtungen in Russland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen.
Am 26. Februar 2022 beschlossen die Vereinigten Staaten, Frankreich, Kanada, Italien, das Vereinigte Königreich, die EU-Kommission und Deutschland weitere harte Finanzsanktionen gegen Russland in Form des Teilausschlusses aus dem internationalen Zahlungsdienstleistungssystem SWIFT. Mittlerweile hat sich auch die Schweiz angeschlossen. Der Teilausschluss aus SWIFT dürfte dazu führen, das ganz erhebliche Teile des Handels zwischen Russland und Deutschland/der EU weitestgehend zum Erliegen kommen.
Alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert wurden, und weitere große russische Banken, die insgesamt etwa 70 Prozent des russischen Bankenmarktes ausmachen, sind betroffen.
Drei Arten von Banken werden aktuell noch vom SWIFT-Ausschluss ausgenommen:
- Banken, die für die Abwicklung von Zahlungen für Energielieferungen benötigt werden
- Banken, die für die Bezahlung der russischen Schulden wichtig sind
- Banken, deren europäische Partner-Kreditinstitute ansonsten in gravierende finanzielle Schieflagen geraten könnten.
Darüber hinaus sanktionierte die EU die Zentralbank der Russischen Föderation, das bedeutet das Einfrieren aller Vermögenswerte (= Devisenreserven in Euro, US-Dollar und Yen in Kooperation mit den USA und Japan) in den G-7 Ländern und das Verbot aller Transaktionen mit der Zentralbank.
Das dritte Sanktionspaket beinhaltet außerdem Sanktionen gegen die russische Luftfahrtindustrie und Sanktionen gegen russische Oligarchen, auch ihre Vermögenswerte in der EU wurden eingefroren.