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Portal 21 Ungarn

Neue ungarische Verfassung in Kraft

Grundgesetz-Änderungen betreffen auch die Gerichtsbarkeit

Das neue ungarische Grundgesetz (Magyarország Alaptörvénye) vom 25.4.2011 trat zum Jahresbeginn 2012 in Kraft.

Die komplette Neufassung hat bereits im Vorfeld für viel Aufmerksamkeit gesorgt, etwa durch die als "Nationales Bekenntnis" (National Avowal of Faith - Nemzeti Hitvallást) überschriebene, einer Präambel ähnelnde Einleitung oder durch die Einbeziehung der zahlreichen, außerhalb Ungarns lebenden Landsleute, die bisher oftmals noch nicht einmal über die ungarische Staatsbürgerschaft verfügten.

Auch die Regelungen zur Gerichtsbarkeit (A bíróság) in den Artikeln 25 folgende wurden kritisiert: dort wird beispielsweise ein höchstes Landes-Gerichtsorgan (OBH bzw. Kurié) mit weitreichenden Kompetenzen etwa im Bereich der Richterernennung eingesetzt. Den Posten der Präsidentin der Kurié vergab das ungarische Parlament zuletzt an eine offenbar der Regierung nahestehende Kandidatin unter Wahrung der in Artikel 26 vorgesehenen Zweidrittelmehrheit.

Zudem wird das Pensionsalter der Richter von bisher 70 Jahren auf das allgemeine Renteneintrittsalter von 62 Jahren gesenkt, was zahlreiche Vakanzen innerhalb der Gerichte mit sich bringen dürfte. Auch wurde die Zahl der Verfassungsrichter von 11 auf 15 angehoben; die vier zusätzlichen Richter sind bereits Ende Juni durch Parlamentsbeschluss mit Wirkung zum 1.9.2011 eingesetzt worden.

Zum Thema neue Verfassung Ungarns:

Germany Trade & Invest (03.01.2012)

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