Bericht | Ungarn | Wirtschaftsumfeld
Sondersteuern für ausgewählte Branchen beschlossen
Zusätzliche Einnahmen sollen zur Stärkung der Landesverteidigung und für den Schutz der Bevölkerung vor steigenden Energiekosten verwendet werden.
29.05.2022
Von Waldemar Lichter | Budapest
Die ungarische Regierung hat die Erhebung von Sonderertragsteuern auf Unternehmensgewinne sowie anderen Gebühren und Abgaben in ausgewählten Branchen beschlossen. Betroffen sind acht Zweige, in denen aus Sicht der Regierung überdurchschnittlich hohe Gewinne ("Extraprofite") erzielt werden. Unternehmen aus diesen Branchen müssten einen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der derzeitigen Krisen leisten, heißt es.
Von den Sondersteuern und -abgaben betroffen sind Banken, der Einzelhandel, Energie- und Telekommunikationsunternehmen, Fluggesellschaften und der Pharmagroßhandel. Erhoben werden die Steuern in den beiden Jahren 2022 und 2023. Die Regierung rechnet mit zusätzlichen Budgeteinnahmen von insgesamt über 2 Milliarden Euro pro Jahr.
Energiesektor und Banken stark belastet
Im Einzelnen wird sich die zusätzliche Steuer- und Abgabenbelastung im Bankensektor auf 637,5 Millionen Euro Gewinnsteuern und 127,5 Millionen Euro Transaktionsgebühren pro Jahr belaufen. Aus der Versicherungswirtschaft wird mit zusätzlichen 127,5 Millionen Euro und aus dem Telekommunikationssektor mit rund 102 Millionen Euro an Sondersteuern gerechnet.
Die Fluggesellschaften werden mit umgerechnet 76,6 Millionen (eine Art Umweltsteuer von 10 bis 15 Euro pro Fluggast), der Pharmahandel mit 51,1 Millionen Euro pro Jahr belastet. Den größten Beitrag wird der Energiesektor mit 765,3 Millionen Euro pro Jahr leisten, davon über 80 Prozent der ungarische Mineralölkonzern MOL. Weitere 127 Millionen Euro erwartet die Regierung von Bioethanolherstellern.
Im Einzelhandel werden Sondersteuern in Gesamthöhe von umgerechnet 153,3 Millionen pro Jahr fällig, so Schätzungen der Regierung. Pressemeldungen zufolge wird die Belastung je nach Jahresumsatz des Unternehmens progressiv erfolgen. Bei Umsätzen von weniger als 76,6 Millionen Euro entfällt die Sondersteuer. Liegt der Umsatz zwischen 76,6 Millionen und 255 Millionen Euro im Jahr, sind es 0,4 bis 1,0 Prozent. Fallen mehr als 255 Millionen Euro Umsatz an, wird der Sondersteuersatz 4,1 Prozent betragen. Weitere Einzelheiten der Umsetzung dürfte die Regierung in Kürze noch bekanntgeben.
Ab 2023 wird ferner eine Werbesteuer eingeführt, die umgerechnet 38,3 Millionen Euro jährlich einbringen soll.
Von den zusätzlichen Steuereinnahmen werden zwei Sonderfonds gespeist - zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes und zur Abfederung der Belastungen der Bevölkerung durch gestiegene Energie- und Lebenshaltungspreise. So soll auf jeden Fall an der staatlich verordneten Reduzierung der Wohnnebenkosten, vor allem für Energie, festgehalten werden. Vor einigen Monaten wurde bereits die Deckelung der Preise für Kraftstoffe und eine Reihe von Nahrungsmitteln beschlossen.
Investitionsvorhaben werden verschoben
Zur Entlastung des angespannten Staatshaushalts dürfte es weitere Steuererhöhungen geben. Im Gespräch ist, die Verbrauchsteuern auf Tabak- und Alkoholerzeugnisse sowie die Besteuerung von Firmenwagen anzuheben. Das könnte Mehreinnahmen von rund 255 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Überlegungen für die Ausgabenseite sehen vor, geplante aber noch nicht begonnene Investitionsvorhaben zu verschieben. Eine entsprechende Liste wurde jedoch noch nicht veröffentlicht.
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