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Dienstleistungsrecht

Der internationale Austausch von Dienstleistungen gewinnt rapide an Bedeutung. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sieht unter anderem in Artikel 21 vor, dass alle Mitgliedstaaten der EU Informationen über das Dienstleistungsrecht zur Verfügung stellen, das in den jeweils anderen Mitgliedstaaten gilt. In Deutschland wurde Artikel 21 durch das Portal 21 umgesetzt. Die entsprechenden Informationen finden Sie, speziell auf Unternehmen zugeschnitten und Land für Land, auf den folgenden Seiten.
Die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland ist in vielen Fällen ohne eine vorübergehende Entsendung von Mitarbeitern/innen nicht denkbar. Deshalb haben wir für einige Länder vertiefte Informationen zum Thema Arbeitnehmerentsendung zusammengestellt. Diese finden Sie unter „Dienstleistungen erbringen in …“

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