Portal 21 Finnland
Gewerblicher Rechtsschutz
Anmeldungen finnischer Patente, Warenzeichen und Muster sind schriftlich an das finnische Patent- und Registeramt zu richten.
04.09.2020
Das finnische Patent- und Registeramt (Patentti- ja rekisterihallitus/Patent- och registerstyrelsen/National Board of Patents and Registration of Finland) stellt zudem weitere Informationen im Internet zur Verfügung - auch in englischer Sprache.
Rechtsgrundlage:
- Patente: Patentgesetz (Patenttilaki/Patentlag; Gesetz Nr. 550/1967) - englische Übersetzung auf einer Homepage des finnischen Patent- und Registeramtes
- Warenzeichen: Warenzeichengesetz (Tavaramerkkilaki/Varumärkeslag, Gesetz Nr. 544/2019) - weitere Informationen in englischer Sprache
- Muster: Musterrechtsgesetz (Mallioikeuslaki/Mönsterrättslag, Gesetz Nr. 221/1971) - englische Übersetzung auf einer Homepage des finnischen Patent- und Registeramtes
Laufzeiten:
Patente: 20 Jahre; Warenzeichen: 10 Jahre (Verlängerungsmöglichkeit); Muster: 5 Jahre (Verlängerungsmöglichkeit)
Internationale Übereinkommen:
Finnland ist unter anderem Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO); der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ); des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation (IPC); des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT); des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen - EPÜ).
Germany Trade & Invest (Stand: 04.09.2020)