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Eilverfahren

In dringenden Fällen können die französischen Gerichte laut französischem Zivilprozessgesetzbuch (Code de procédure civile) schon vor Abschluss und sogar vor Durchführung des Hauptsacheverfahrens einstweiligen Rechtsschutz gewähren.

Hierfür sind zwei Verfahren vorgesehen: eines (procédure de référé), bei dem vor Erlass der einstweiligen Verfügung oder Anordnung (ordonnance de référé) eine kurzfristig anberaumte mündliche Verhandlung stattfindet  (Artikel 484 ff. und 872 ff. Code de procédure civile); das andere (procédure sur requête), bei dem die einstweilige Verfügung oder Anordnung (ordonnance sur requête) ohne vorherige mündliche Verhandlung erlassen wird (Artikel 493 ff. Code de procédure civile).

Sowohl die ordonnance de référé als auch die ordonnance sur requête sind vorläufige Entscheidungen und vorläufig vollstreckbar. Die Entscheidung in der Hauptsache wird durch deren Erlass nicht beeinflusst.

Das Gericht kann durch die ordonnance de référé oder ordonnance sur requête sowohl die vorsorgliche Beweissicherung (mesure d’instruction in futurum) (Artikel 145 Code de procédure civile) als auch einstweilige Maßnahmen (mesures conservatoires) anordnen. Als mesures conservatoires bezeichnet Artikel L511-1 des französischen Zivilvollstreckungsgesetzbuchs (Code des procédures civiles d’exécution) die Sicherungspfändung (saisie conservatoire) und die Sicherheitsleistung (sûreté judiciaire). Die saisie conservatoire kann sich auf alle beweglichen Sachen (biens mobiliers), die dem Schuldner gehören, beziehen (Artikel L521-1 Code des procédures civiles d’exécution). Die sûreté judiciaire kann Immobilien (immeubles), Handelsgeschäfte (fonds de commerce), Aktien (actions), Geschäftsanteile (parts sociales) und Wertpapiere (valeurs mobilières) betreffen (Artikel L531-1 Code des procédures civiles d’exécution).

Darüber hinaus kann das Gericht die vorläufige Vollstreckbarkeit der ordonnance de référé oder der ordonnance sur requête von der Leistung einer Sicherheit durch den Antragsteller abhängig machen (Artikel 517 Code de procédure civile). So soll sichergestellt werden, dass das zu Unrecht Erhaltene zurückgezahlt und Ersatz für den eventuell durch die vorläufige Vollstreckung entstandenen Schaden geleistet werden kann, wenn sich nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens herausstellt, dass die ordonnance de référé oder die ordonnance sur requête nicht hätte erlassen werden dürfen. Das Gericht entscheidet, welche Sicherheit zu leisten ist. Möglich sind sowohl persönliche (garantie personnelle) als auch dingliche (garantie réelle) Sicherheiten. Zu den garanties personnelles gehören insbesondere die Bürgschaft (cautionnement) und die Wechselbürgschaft (aval). Zu den garanties réelles zählen zum Beispiel die Pfandbestellung an einer beweglichen Sache (gage), die Bestellung eines vertraglichen Pfandrechtes (nantissement) und die Hypothekenbestellung (hypothèque).

Um die vorläufige Vollstreckung zu verhindern, kann der Betroffene seinerseits Sicherheiten leisten (Artikel 521 Code de procédure civile).

Germany Trade & Invest (Stand: März 2023)

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