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Eilverfahren

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Auch in Verfahren vor irischen Gerichten ist es möglich, einstweilige Maßnahmen bereits vor dem eigentlichen Urteil in der Sache zu veranlassen. Diese Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes werden interim bzw.--beziehungsweise interlocutory injunctions genannt. Eine interim injunction wird für einen bestimmten Zeitraum erlassen; eine interlocutory injunction gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens.

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung müssen grundsätzlich die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Der zugrundeliegende Rechtsstreit kann guten Gewissens (fair issue) in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.
  • Schadensersatz stellt für den Antragssteller im Falle seines Obsiegens im Hauptsacheverfahren keine angemessene Alternative zur Sicherung des Anspruchs mittels einer einstweiligen Verfügung dar.
  • Eine umfassende Interessenabwägung (balance of convenience) ergibt, dass die Interessen des Antragstellers die Interessen des Antragsgegners überwiegen, d.h.--das heißt der Erlass der einstweiligen Verfügung ist erforderlich.

Es gibt verschiedene Arten von einstweiligen Verfügungen (injunction) im irischen Recht. Die prohibitory injunction verbietet, die mandatory injunction gebietet der anderen Seite eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Mit der sogenannten Mareva injunction (oder auch freezing order) etwa kann die Gegenseite daran gehindert werden, Vermögenswerte zu Lasten des Antragstellers aus dem Gerichtsbezirk fortzuschaffen und dadurch ein späteres Urteil zu unterlaufen. Die sogenannte Anton Pillar order dient dazu, sich Zutritt zu Örtlichkeiten der anderen Seite zu verschaffen, um dort Dokumente und Beweismittel sicherstellen zu können.

In erster Instanz sind der Circuit Court und der High Court (inklusive das Handelsgericht) dafür zuständig, einstweilige Verfügungen zu erlassen. Allerdings gehen die Kompetenzen des Circuit Court nicht so weit wie die des High Court. Regelungen finden sich in den Court Rules Order 20 Circuit Court Rules für den Circuit Court, in Order 50 Rules of the Superior Courts für den High Court und in Order 63A Rules of the Superior Courts für das Handelsgericht.

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2020)

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