Portal 21 Island
Pflichtversicherung
25.10.2024
In Island trifft einige Dienstleister das Erfordernis, gegen Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Pflichtversicherung abzuschließen.
Hierzu gehören beispielsweise isländische Rechtsanwälte. Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 15.850.000 Isländischen Kronen (etwa 101.650 Euro) pro Versicherungsjahr abschließen. Die Versicherungssumme pro Schadensfall hat mindestens 5.000.000 Isländische Kronen (rund 32.066 Euro) zu betragen. Dies bestimmt Artikel 1 der isländischen Verordnung Nr. 200/1999 über die anwaltliche Berufshaftpflicht (Reglugerð um starfsábyrgðartryggingar lögmanna).
Isländische Reiseagenturen dagegen müssen etwa Sicherheit dafür gewähren, dass Kunden im Falle ausgefallener Pauschalreisen infolge von Insolvenz oder Geschäftsaufgabe der Agentur entschädigt werden. Diese Sicherheit kann in Form einer entsprechenden Versicherung, der Hinterlegung von Geld bei einer Bank, einer Bankbürgschaft oder vergleichbarer Instrumente erfolgen. Rechtliche Grundlage dieser Regelung ist Artikel 8 des Gesetzes über das isländische Fremdenverkehrsamt (Lög um Ferðamálastofu; Gesetz Nr. 96 vom 26. Juni 2018).
Germany Trade & Invest (Stand: Oktober 2024)