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Portal 21 Island

Außergerichtliche Streitbeilegung

Deutsche Dienstleistungsempfänger haben einige Alternativen zu einem Gerichtsprozess mit isländischen Dienstleistern, insbesondere die Streitschlichtung durch ein Schiedsgericht oder die Mediation.
 

Schiedsverfahren

Bereits bei Abschluss eines Vertrages mit einem isländischen Dienstleister besteht die Möglichkeit, eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren. Es gibt zahlreiche international tätige Schiedsgerichtsorganisationen, etwa die Internationale Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce) oder in Deutschland zum Beispiel die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). In Island hat etwa die Isländische Handelskammer (Viðskiptaráð Íslands) ein Schiedsgericht eingerichtet. Die Schiedsgerichtsorganisationen haben auf ihren Internetseiten zudem Musterklauseln, die (nach entsprechender Ausfüllung von Lücken) in den Vertrag mit aufgenommen werden können.

Da sowohl Deutschland als auch Island Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 sind, können in Island ergangene Schiedssprüche grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden (und umgekehrt).
 

Mediation

Zudem kann vereinbart werden, dass vor einem Schiedsverfahren, bei dem der oder die Schiedsrichter den Streit entscheiden (oder auch vor einem Gerichtsverfahren), eine Mediation durchzuführen ist. Hierbei versucht ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien zu einer von ihnen selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung des Problems zu bringen. Schiedsgerichtsorganisationen bieten häufig auch Mediationsverfahren an.

Germany Trade & Invest (Stand: Oktober 2024)

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