Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Lettland

Gewährleistungsrecht

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

Soweit lettisches Gewährleistungsrecht zur Anwendung kommt, sind die Artikel 1593 ff.--folgende des lettischen Zivilgesetzbuches (Civillikums, abgekürzt lett.ZGB) ausschlaggebend.

Der Käufer kann im Falle des böswilligen Verschweigens von Mängeln oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften Schadensersatz verlangen (Artikel 1620 Absatz 1 lett.ZGB).

In anderen Fällen steht ihm die Wahl zwischen Wandelungs- und Minderungsansprüchen zu (Artikel 1620 Absatz 2 und 1627 lett.ZGB).

Die Wandelungsklage ist in den Artikeln 1621-1624 ZGB geregelt. Das Recht auf Erhebung einer Wandelungsklage verjährt sechs Monate nach Vertragsschluss (Artikel 1633 lett.ZGB).

Die Minderungsklage richtet sich nach Artikel 1625-1626 ZGB. Sie unterliegt einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach Vertragsschluss (Artikel 1634 lett.ZGB).

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.